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Gründungsförderung · Handwerk

Meistergründungsprämie nach Bundesland — 2026 im Vergleich

Die Meistergründungsprämie ist ein einmaliger Landeszuschuss für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen — durch Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb. Anders als die Meisterprämie setzt sie eine tatsächliche Existenzgründung voraus. 2026 zahlen 10 der 16 Länder eine solche Prämie, zwischen 2.500 € (Rheinland-Pfalz) und gestaffelt bis zu 25.000 € (Berlin). Sechs Länder bieten keine eigene Gründungsprämie.

Höchste Förderung
bis 25.000 € · Berlin
Niedrigste Förderung
2.500 € · Rheinland-Pfalz
Länder mit Prämie
10 von 16
Einkommensprüfung
keine

Wie viel Meistergründungsprämie zahlt welches Bundesland?

Die Meistergründungsprämie ist **Ländersache** und reicht von 2.500 € bis gestaffelt 25.000 €. Die folgende Tabelle zeigt den Basisbetrag bei Gründung sowie den Höchstbetrag inklusive Aufbaustufen für geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze. Einige Länder zahlen eine feste Pauschale, andere staffeln nach Betriebsentwicklung. **Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen** bieten keine eigene Meistergründungsprämie — sie fördern stattdessen nur den Meisterabschluss selbst.

BundeslandBasis / HöchstbetragFörderstelle
Berlin10.000 € / bis 25.000 €Handwerkskammer Berlin
Brandenburg12.000 € / bis 19.000 €Investitionsbank (ILB)
Nordrhein-Westfalen11.500 € / bis 16.000 €NRW.Bank
Thüringen10.000 € / bis 12.500 €Thüringer Aufbaubank
Niedersachsen10.000 € (Pauschale)NBank
Baden-Württembergbis 10.000 €L-Bank
Sachsen-Anhalt10.000 €Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein7.500 € / bis 10.000 €IB.SH
Mecklenburg-Vorpommern7.500 € / bis 10.000 €Landesförderinstitut M-V
Rheinland-Pfalz2.500 €Handwerkskammer (Aufstiegsbonus II)
Meistergründungsprämie nach bestandener Meisterprüfung (2026)

Wer hat Anspruch auf die Meistergründungsprämie?

Anspruch hat, wer eine **Meisterprüfung im Handwerk** bestanden hat und sich damit erstmals selbstständig macht — durch Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks. Maßgeblich ist der Bezug zum jeweiligen Bundesland, also der Betriebssitz oder die zuständige Kammer. Eine Einkommensprüfung findet nicht statt. Die meisten Länder verlangen die Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A oder B1) sowie die Gründung innerhalb einer festgelegten Frist nach der Meisterprüfung.

Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?

Die **Meisterprämie** belohnt allein den bestandenen Meister- oder Fortbildungsabschluss und liegt je nach Land zwischen 1.000 € und 5.000 €. Die **Meistergründungsprämie** setzt darüber hinaus eine tatsächliche Existenzgründung voraus und fällt mit bis zu 25.000 € deutlich höher aus. Beide Leistungen lassen sich grundsätzlich nacheinander nutzen: erst die Prämie für den Abschluss, dann die Gründungsprämie für den eigenen Betrieb. Aufschlussreich ist, dass gerade Länder ohne Meisterprämie (etwa Brandenburg) eine starke Gründungsprämie zahlen.

Welche Fristen und Bedingungen gelten?

Die wichtigste Regel: Der Antrag ist fast überall **vor der Gründung** zu stellen — vor Gewerbeanmeldung oder Übernahmevertrag. Eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Mehrere Länder zahlen gestaffelt: einen Basisbetrag bei Gründung und eine Aufbaustufe nach einigen Jahren für geschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Berlin gewährt Gründerinnen einen erhöhten Satz. Die Gründung muss zudem innerhalb einer Frist nach der Meisterprüfung erfolgen — in Berlin etwa binnen vier Jahren, in Baden-Württemberg binnen 24 Monaten.

Wie beantrage ich die Meistergründungsprämie?

Der Antrag läuft je nach Land über die Handwerkskammer, die Landesförderbank oder die Hausbank. Der Ablauf ist überall ähnlich:

  1. Beratung einholen — viele Länder verlangen ein qualifiziertes Beratungsgespräch zum Gründungskonzept vor dem Antrag.
  2. Antrag vor Gründung stellen — bei Kammer oder Förderbank, in der Regel vor Gewerbeanmeldung bzw. Übernahmevertrag.
  3. Nachweise beilegen — Meisterprüfungszeugnis, Eintragung in die Handwerksrolle, Gründungs- oder Übernahmeunterlagen.
  4. Auszahlung abwarten — der Basisbetrag folgt nach Bewilligung, die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

In welchem Bundesland ist die Meistergründungsprämie am höchsten?
Den höchsten Gesamtbetrag zahlt Berlin mit gestaffelt bis zu 25.000 €, gefolgt von Brandenburg (bis 19.000 €) und Nordrhein-Westfalen (bis 16.000 €). Am niedrigsten ist Rheinland-Pfalz mit 2.500 €.
Welche Länder zahlen keine Meistergründungsprämie?
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen bieten keine eigene Meistergründungsprämie. Diese Länder fördern stattdessen nur den Meisterabschluss selbst über eine Meisterprämie.
Was ist der Unterschied zwischen Meisterprämie und Meistergründungsprämie?
Die Meisterprämie belohnt die bestandene Meisterprüfung (1.000–5.000 €). Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und ist mit bis zu 25.000 € deutlich höher.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In fast allen Ländern ja. Der Antrag ist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen, eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Viele Länder verlangen zudem ein vorheriges Beratungsgespräch zum Gründungskonzept.
Welche Abschlüsse berechtigen zur Meistergründungsprämie?
Grundlage ist die bestandene Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A oder B1). Einige Länder öffnen die Förderung auch für Industrie- oder Gartenbaumeister sowie gleichwertige Fortbildungsabschlüsse auf DQR-Niveau 6 oder 7.
Kann ich Meistergründungsprämie und Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie lässt sich mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen der KfW oder der Landesförderbanken kombinieren, solange nicht dieselbe Ausgabe doppelt gefördert wird.
Gibt es Zuschläge für Arbeitsplätze oder Gründerinnen?
Ja. Mehrere Länder staffeln die Prämie: Auf den Basisbetrag folgt eine Aufbaustufe für geschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Berlin zahlt Gründerinnen einen erhöhten Satz von 15.000 € in der ersten Stufe.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meistergründungsprämie Berlin
    hwk-berlin.dePrimärquelleHandwerkskammer Berlin
  2. [02]
    Meistergründungsprämie Thüringen
    aufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
  3. [03]
    Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
    wm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleWirtschaftsministerium Baden-Württemberg
  4. [04]
    Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFörderdatenbank des Bundes
  5. [05]
    Aufstiegsbonus I und II Rheinland-Pfalz
    mwvlw.rlp.dePrimärquelleWirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz

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