Meistergründungsprämie nach Bundesland — 2026 im Vergleich
Die Meistergründungsprämie ist ein einmaliger Landeszuschuss für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen — durch Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb. Anders als die Meisterprämie setzt sie eine tatsächliche Existenzgründung voraus. 2026 zahlen 10 der 16 Länder eine solche Prämie, zwischen 2.500 € (Rheinland-Pfalz) und gestaffelt bis zu 25.000 € (Berlin). Sechs Länder bieten keine eigene Gründungsprämie.
Wie viel Meistergründungsprämie zahlt welches Bundesland?
Die Meistergründungsprämie ist **Ländersache** und reicht von 2.500 € bis gestaffelt 25.000 €. Die folgende Tabelle zeigt den Basisbetrag bei Gründung sowie den Höchstbetrag inklusive Aufbaustufen für geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze. Einige Länder zahlen eine feste Pauschale, andere staffeln nach Betriebsentwicklung. **Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen** bieten keine eigene Meistergründungsprämie — sie fördern stattdessen nur den Meisterabschluss selbst.
| Bundesland | Basis / Höchstbetrag | Förderstelle |
|---|---|---|
| Berlin | 10.000 € / bis 25.000 € | Handwerkskammer Berlin |
| Brandenburg | 12.000 € / bis 19.000 € | Investitionsbank (ILB) |
| Nordrhein-Westfalen | 11.500 € / bis 16.000 € | NRW.Bank |
| Thüringen | 10.000 € / bis 12.500 € | Thüringer Aufbaubank |
| Niedersachsen | 10.000 € (Pauschale) | NBank |
| Baden-Württemberg | bis 10.000 € | L-Bank |
| Sachsen-Anhalt | 10.000 € | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | 7.500 € / bis 10.000 € | IB.SH |
| Mecklenburg-Vorpommern | 7.500 € / bis 10.000 € | Landesförderinstitut M-V |
| Rheinland-Pfalz | 2.500 € | Handwerkskammer (Aufstiegsbonus II) |
Wer hat Anspruch auf die Meistergründungsprämie?
Anspruch hat, wer eine **Meisterprüfung im Handwerk** bestanden hat und sich damit erstmals selbstständig macht — durch Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks. Maßgeblich ist der Bezug zum jeweiligen Bundesland, also der Betriebssitz oder die zuständige Kammer. Eine Einkommensprüfung findet nicht statt. Die meisten Länder verlangen die Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A oder B1) sowie die Gründung innerhalb einer festgelegten Frist nach der Meisterprüfung.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die **Meisterprämie** belohnt allein den bestandenen Meister- oder Fortbildungsabschluss und liegt je nach Land zwischen 1.000 € und 5.000 €. Die **Meistergründungsprämie** setzt darüber hinaus eine tatsächliche Existenzgründung voraus und fällt mit bis zu 25.000 € deutlich höher aus. Beide Leistungen lassen sich grundsätzlich nacheinander nutzen: erst die Prämie für den Abschluss, dann die Gründungsprämie für den eigenen Betrieb. Aufschlussreich ist, dass gerade Länder ohne Meisterprämie (etwa Brandenburg) eine starke Gründungsprämie zahlen.
Welche Fristen und Bedingungen gelten?
Die wichtigste Regel: Der Antrag ist fast überall **vor der Gründung** zu stellen — vor Gewerbeanmeldung oder Übernahmevertrag. Eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Mehrere Länder zahlen gestaffelt: einen Basisbetrag bei Gründung und eine Aufbaustufe nach einigen Jahren für geschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Berlin gewährt Gründerinnen einen erhöhten Satz. Die Gründung muss zudem innerhalb einer Frist nach der Meisterprüfung erfolgen — in Berlin etwa binnen vier Jahren, in Baden-Württemberg binnen 24 Monaten.
Wie beantrage ich die Meistergründungsprämie?
Der Antrag läuft je nach Land über die Handwerkskammer, die Landesförderbank oder die Hausbank. Der Ablauf ist überall ähnlich:
- Beratung einholen — viele Länder verlangen ein qualifiziertes Beratungsgespräch zum Gründungskonzept vor dem Antrag.
- Antrag vor Gründung stellen — bei Kammer oder Förderbank, in der Regel vor Gewerbeanmeldung bzw. Übernahmevertrag.
- Nachweise beilegen — Meisterprüfungszeugnis, Eintragung in die Handwerksrolle, Gründungs- oder Übernahmeunterlagen.
- Auszahlung abwarten — der Basisbetrag folgt nach Bewilligung, die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist die Meistergründungsprämie am höchsten?
Welche Länder zahlen keine Meistergründungsprämie?
Was ist der Unterschied zwischen Meisterprämie und Meistergründungsprämie?
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
Welche Abschlüsse berechtigen zur Meistergründungsprämie?
Kann ich Meistergründungsprämie und Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Gibt es Zuschläge für Arbeitsplätze oder Gründerinnen?
Unsere Quellen
- [01]Meistergründungsprämie Berlinhwk-berlin.dePrimärquelleHandwerkskammer Berlin
- [02]Meistergründungsprämie Thüringenaufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
- [03]Meistergründungsprämie Baden-Württembergwm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleWirtschaftsministerium Baden-Württemberg
- [04]Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerkfoerderdatenbank.dePrimärquelleFörderdatenbank des Bundes
- [05]Aufstiegsbonus I und II Rheinland-Pfalzmwvlw.rlp.dePrimärquelleWirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz
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