Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderhöhe | bis zu 2.200 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Student |
Worum geht es?
Das Gründungsstipendium fördert Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen. Ziel ist die Finanzierung des Lebensunterhalts in der Pre-Seed- und Seed-Phase, in der die Gründer Zeit benötigen, ihre Idee zu entwickeln, ohne erwerbstätig sein zu müssen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren als Einzelpersonen oder im Team (bis zu drei Personen mit jeweils eigenständigem Antrag). Wohnsitz und die zukünftige Betriebsstätte müssen in Niedersachsen liegen. Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf das Unternehmen noch nicht gegründet worden sein. Die Begleitung erfolgt durch eine akkreditierte Hochschule, Forschungseinrichtung, Start-up-Zentrum oder einen sonstigen Inkubator bzw. Accelerator in Niedersachsen.
Passt Gründungsstipendium Niedersachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Mindestalter 18 Jahre
Wohnsitz in Niedersachsen
Zukünftige Betriebsstätte in Niedersachsen
Innovative, digitale oder wissensorientierte Idee
Begleitung durch akkreditierte Einrichtung
Bis zur Bewilligung noch nicht gegründet
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss: 2.200 Euro monatlich für Gründer mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung; 1.100 Euro monatlich für Gründer während des Studiums, in Ausbildung oder ohne Abschluss. Förderung für maximal 10 Monate. Ausgaben für Sozialversicherungen sind bereits inkludiert und werden nicht zusätzlich erstattet. Auszahlung monatlich zum 15. des laufenden Monats.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabensbeginn stellen
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens digital über das NBank-Kundenportal gestellt.
- 02
Unterlagen beifügen
Benötigt werden Projektskizze mit Vorhabenbeschreibung, Lebenslauf, De-minimis-Erklärung, Kopie des Personalausweises, Coaching-Bestätigung der begleitenden Einrichtung sowie ggf. Immatrikulationsbescheinigung oder Abschlussnachweis.
- 03
Beratung nutzen
Eine persönliche Beratung durch die NBank ist möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Gründungsstipendium?
Muss ich mein Studium für das Stipendium unterbrechen?
Kann ich BAföG und Gründungsstipendium gleichzeitig beziehen?
Kann ich Arbeitslosengeld und Gründungsstipendium kombinieren?
Wer sind die begleitenden Einrichtungen?
Service · Buchhaltung
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gründungsstipendium Niedersachsen — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [02]Richtlinie Gründungsstipendium (PDF)nbank.deRechtsgrundlageNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- [03]Produktinformation Gründungsstipendium (PDF)nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen