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Zuschuss · bis 2.200 € Land

Gründungsstipendium Niedersachsen

Das Gründungsstipendium der NBank unterstützt Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase in Niedersachsen mit bis zu 2.200 Euro monatlich als nicht rückzahlbarem Zuschuss für maximal 10 Monate. Es richtet sich an innovative, digitale oder wissensorientierte Gründungsvorhaben.

Max. Förderung
2.200 €
pro Antrag
Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe bis zu 2.200 €
Zielgruppe Existenzgründer, Student

Worum geht es?

Das Gründungsstipendium fördert Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen. Ziel ist die Finanzierung des Lebensunterhalts in der Pre-Seed- und Seed-Phase, in der die Gründer Zeit benötigen, ihre Idee zu entwickeln, ohne erwerbstätig sein zu müssen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren als Einzelpersonen oder im Team (bis zu drei Personen mit jeweils eigenständigem Antrag). Wohnsitz und die zukünftige Betriebsstätte müssen in Niedersachsen liegen. Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf das Unternehmen noch nicht gegründet worden sein. Die Begleitung erfolgt durch eine akkreditierte Hochschule, Forschungseinrichtung, Start-up-Zentrum oder einen sonstigen Inkubator bzw. Accelerator in Niedersachsen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Mindestalter 18 Jahre

Wohnsitz in Niedersachsen

Zukünftige Betriebsstätte in Niedersachsen

Innovative, digitale oder wissensorientierte Idee

Begleitung durch akkreditierte Einrichtung

Bis zur Bewilligung noch nicht gegründet

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens digital über das NBank-Kundenportal gestellt. Benötigte Unterlagen: Projektskizze mit Vorhabenbeschreibung, Lebenslauf, De-minimis-Erklärung, Kopie des Personalausweises, Coaching-Bestätigung der begleitenden Einrichtung sowie ggf. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über Abschluss. Eine persönliche Beratung durch die NBank ist möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gründungsstipendium?
Gründer mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung erhalten 2.200 Euro monatlich, Gründer während des Studiums, in Ausbildung oder ohne Abschluss erhalten 1.100 Euro monatlich – jeweils für maximal 10 Monate.
Muss ich mein Studium für das Stipendium unterbrechen?
Nein, das Studium muss nicht unterbrochen werden. Die Beschränkung auf maximal 10 Stunden pro Woche bezieht sich nur auf Erwerbstätigkeit. Studienleistungen dürfen darüber hinaus erbracht werden.
Kann ich BAföG und Gründungsstipendium gleichzeitig beziehen?
Nein. Bezug von BAföG und Gründungsstipendium schließen sich aus. Das BAföG-Amt muss informiert und das BAföG für die Stipendiumszeit ausgesetzt werden.
Kann ich Arbeitslosengeld und Gründungsstipendium kombinieren?
Nein. Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss) dürfen nicht mit dem Gründungsstipendium kombiniert werden. Eine Entscheidung zwischen beiden Leistungen ist erforderlich.
Wer sind die begleitenden Einrichtungen?
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-up-Zentren oder sonstige Inkubatoren bzw. Acceleratoren mit Sitz in Niedersachsen. Die Begleitung umfasst mindestens 100 Stunden inklusive zweimonatigem Intensivcoaching.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungsstipendium Niedersachsen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Richtlinie Gründungsstipendium (PDF)
    nbank.deRechtsgrundlageNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  3. [03]
    Produktinformation Gründungsstipendium (PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen