Förderungen für Hochschul-Gründer
EXIST richtet sich an Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Stipendien für das Team, Sachmittel und Coaching in der Phase vor der Gründung. Antragsteller ist dabei die Hochschule, nicht die gründende Person selbst.
12 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
12 Förderungen im Bereich Hochschul-Gründer
EXIST-Forschungstransfer
Mit EXIST-Forschungstransfer fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der zweiphasigen Förderung sind für Forscherteams in Phase I Hilfskräfte und Sachausgaben bis zu 250.000 Euro förderfähig — die Personalausgaben für das Gründungsteam kommen obendrauf. Neu gegründete Technologieunternehmen erhalten in Phase II bis zu 180.000 Euro.
EXIST-Women
Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Studierende und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensorientierten Geschäftsideen durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed-Phase ihrer Unternehmensgründung.
SAB InnoStartBonus Sachsen
Der SAB InnoStartBonus fördert innovative Gründer in Sachsen mit 1.050 Euro monatlich für bis zu 12 Monate plus 150 Euro monatlich für jedes unterhaltspflichtige Kind. Vergabe im Wettbewerb über futureSAX, max. 2 Personen je Gründungsteam. Das Stipendium ist steuerpflichtig.
SAB Akzeleratoren EFRE 2021–2027 Sachsen
SAB-Förderung für Startup-Akzeleratoren und deren Teilnehmer in Sachsen: KMU, die Akzeleratoren betreiben, erhalten bis zu 600.000 Euro (50 % Förderquote); Startups im Programm bis zu 30.000 Euro (90 %). Modul 2 und 3 sind laufend beantragbar; der Förderaufruf für Modul 1 ist ausgelaufen.
GO-Bio initial
GO-Bio initial begleitet frühe Verwertungsideen aus der lebenswissenschaftlichen Forschung in der Phase der Ideenfindung und ersten Konzeptentwicklung. Die Förderung umfasst eine Sondierungsphase (bis zu 12 Monate, bis zu 100.000 Euro) und optional eine Machbarkeitsphase (bis zu 24 Monate, bis zu 500.000 Euro oder 1 Million Euro).
bis zu 1 Mio. €
ego.-INKUBATOR
Der ego.-INKUBATOR der Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Hochschulen beim Aufbau und der Erweiterung von Gründungsinkubatoren. Hochschulen erhalten Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro je Vorhaben für Infrastruktur, Personal und Coaching-Strukturen, um Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Entwicklung von Unternehmensgründungen zu unterstützen.
bis zu 800.000 €
ego.-KONZEPT
ego.-KONZEPT fördert Projektträger in Sachsen-Anhalt, die Gründungsvorhaben unterstützen: Beratungsstellen, Hochschulen und Bildungsträger erhalten Zuschüsse bis zu 800.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 1.500.000 Euro), um Frauen-, Hochschul- und Sozialgründer durch Qualifizierung, Coaching und Netzwerkarbeit auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Förderperiode 2021-2027.
bis zu 800.000 €
Förderung von in Hightech Inkubatoren/Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
EU-kofinanziertes Förderprogramm für Hightech-Start-ups in HTI-Inkubatoren und Akzeleratoren Niedersachsens. Zuschuss bis zu 90 % der Projektkosten, 50.000–300.000 EUR je nach Vorhaben. Ziel: Start-ups in früher Phase zur Finanzierungsreife entwickeln.
bis zu 300.000 €
ESF Plus Technologiegründungsstipendium Sachsen
ESF Plus-Stipendium für wissenschaftliche Gründer in Sachsen: 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Für Studierende, Absolventen und wissenschaftliches Personal von Hochschulen, die ein innovatives Technologieunternehmen gründen.
bis zu 3.000 €
EXIST-Gründungsstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
bis zu 3.000 €
Gründungsstipendium Niedersachsen
Das Gründungsstipendium der NBank unterstützt Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase in Niedersachsen mit bis zu 2.200 Euro monatlich als nicht rückzahlbarem Zuschuss für maximal 10 Monate. Es richtet sich an innovative, digitale oder wissensorientierte Gründungsvorhaben.
bis zu 2.200 €
Welche Programme im Bereich Hochschul-Gründer sind beendet oder pausiert?
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- Start-up Transfer.NRW (beendet)
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KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus
Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.
IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.
IKK – Investitionskredit Kommunen
Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.
Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Finanzierung für junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen mit Wagniskapital-Beteiligung. Finanzierungsbeteiligungen pari passu zu privaten Kreditgebern zwischen 500.000 € und 125 Mio. €.
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Risikobeteiligung der KfW an Investitions- und Betriebsmittelkrediten für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 7,5 und maximal 100 Mio. Euro und bei höchstens 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung; das Gesamtvolumen aus Risikoübernahme und Refinanzierung ist je Maßnahme auf 100 Mio. Euro begrenzt.
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