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SAB Akzeleratoren EFRE 2021–2027 Sachsen

SAB-Förderung für Startup-Akzeleratoren und deren Teilnehmer in Sachsen: KMU, die Akzeleratoren betreiben, erhalten bis zu 600.000 Euro (50 % Förderquote); Startups im Programm bis zu 30.000 Euro (90 %). Modul 2 und 3 sind laufend beantragbar; der Förderaufruf für Modul 1 ist ausgelaufen.

Fördergeber
Sächsische Aufbaubank (SAB) / EFRE

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB) / EFRE
Förderquote bis 90 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das EFRE-Akzeleratoren-Programm der SAB unterstützt den Aufbau und Betrieb von Startup-Akzeleratoren in Sachsen. Modul 2 fördert KMU, die als Betreiber einen bestehenden Akzelerator oder eine Unterstützungseinrichtung für Startups (zum Beispiel einen Co-Working Space) zu einem Akzelerator ausbauen, mit bis zu 600.000 Euro bei einer Förderquote von 50 %. Modul 3 fördert Startups, die an einem geförderten sächsischen Akzelerator-Programm teilnehmen, mit bis zu 30.000 Euro bei 90 % Förderquote. Für Modul 1 (Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren) ist der Förderaufruf vom 13. Juni 2025 ausgelaufen; neue Akzeleratoren werden nur über Aufrufe des Staatsministeriums im wettbewerblichen Verfahren gefördert. Antragsteller für Modul 2 müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen haben. Startups für Modul 3 müssen von einem nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator betreut werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Modul 2: KMU betreibt einen Akzelerator oder eine Unterstützungseinrichtung für Startups (z. B. Co-Working Space, Hub) seit mindestens zwölf Monaten und hat mindestens fünf Startups betreut
Aufnahme in das Programm eines nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerators (Modul 3)

Was bekommst du konkret?

Modul 2 (KMU als Akzelerator-Betreiber): 50 % Förderquote, max. 600.000 Euro. Modul 3 (Startups im Akzelerator): 90 % Förderquote, max. 30.000 Euro.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Fördermodul wählen und Antragsberechtigung klären

    Modul 1 (Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren) ist mit dem Förderaufruf vom 13. Juni 2025 ausgelaufen, eine Neuantragstellung ist dort nicht mehr möglich. Beantragt werden können Modul 2 (KMU als Betreiber von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen) und Modul 3 (Startups, die von einem nach der Richtlinie geförderten Akzelerator betreut werden); Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

  2. 02

    Nachweise und Unterlagen für das gewählte Modul zusammenstellen

    Modul 2: Nachzuweisen sind unter anderem ein für Akzeleratoren typisches Leistungsangebot, die gesicherte Gesamtfinanzierung, mindestens zwölf Monate operative Tätigkeit, mindestens fünf betreute Startups, die fachliche Kompetenz bzw. Referenzen des Projektteams sowie ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die genutzten Räume. Modul 3: Das Startup beschreibt den Verwendungszweck und reicht einen Finanzierungsplan sowie die befürwortende Stellungnahme ein, also die gemeinsame Förderempfehlung des Akzelerator-Betreibers und eines Coaches oder Mentors.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabenbeginn im SAB-Förderportal stellen

    Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Für Modul 2 wird der Fördergegenstand „EFRE - Akzeleratoren / Förderung bestehender Akzeleratoren (Modul 2)“ gewählt, für Modul 3 „EFRE - Akzeleratoren / Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3)“.

    Zum SAB-Förderportal
  4. 04

    Eingangsbestätigung abwarten und erst danach mit dem Vorhaben beginnen

    Nach der Registrierung des Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung mit der Antragsnummer; darin teilt die SAB mit, wann mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Wer vorher mit dem Vorhaben beginnt, kann dafür keine Förderung mehr erhalten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Modul 2 und Modul 3?
Modul 2 fördert Unternehmen (KMU), die selbst einen Akzelerator betreiben. Modul 3 fördert Startups, die an einem solchen geförderten Akzelerator-Programm als Teilnehmer aufgenommen wurden.
Ist Modul 1 noch aktiv?
Derzeit nicht. Modul 1 (Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren) setzt einen Förderaufruf des Staatsministeriums voraus; der Förderaufruf vom 13. Juni 2025 ist ausgelaufen, eine Neuantragstellung ist dort nicht mehr möglich. Anträge für Modul 2 und Modul 3 können fortlaufend bei der SAB eingereicht werden.
Können sich auch Hochschulen oder Technologiezentren bewerben?
Modul 2 richtet sich explizit an KMU als Betreiber. Hochschulen oder öffentliche Einrichtungen sind nicht förderfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Akzeleratoren EFRE 2021–2027 Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB) / EFRE
  2. [02]
    Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren (SächsABl. 2023 S. 539, geändert SächsABl. 2024 S. 187)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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