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Zuschuss Land

Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Studierende und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensorientierten Geschäftsideen durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed-Phase ihrer Unternehmensgründung.

Zuständig
WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein / IB.SH
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein / IB.SH
Zielgruppe Existenzgründer, Student

Worum geht es?

Das Gründungsstipendium soll Gründende aus der Hochschule an die unternehmerische Selbständigkeit heranführen. Gefördert werden Geschäftsideen, die während des Studiums, der Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen entwickelt wurden und einen technologischen oder wissensbasierten Schwerpunkt haben. Die Stipendiaten widmen sich während der Förderdauer der Verfolgung ihrer Gründungsidee und sollen bis zum Ende des Stipendiums ein Unternehmen gegründet und einen Businessplan erstellt haben. Das Land Schleswig-Holstein hat bis Ende 2027 insgesamt 4,6 Millionen Euro bereitgestellt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Studium, Forschungsarbeit oder Hochschulabschluss

Technologische oder wissensbasierte Geschäftsidee

Gründung in Schleswig-Holstein

Erstellung eines Businessplans bis Stipendiumsende

Was bekommst du konkret?

Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Pre-Seed-Phase. Beratung durch die WTSH und die IB.SH. Gemeinsames Programm von Land Schleswig-Holstein, IB.SH und Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft mit einem Gesamtvolumen von 4,6 Millionen Euro bis Ende 2027.

Wie stellst du den Antrag?

Bewerbung und Antragstellung erfolgen über die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein als externe Ansprechpartnerin. Detaillierte Bewerbungsunterlagen sind auf der Website gruendungsstipendium-sh.de abrufbar.

Häufige Fragen

Wer kann das Gründungsstipendium beantragen?
Studierende und Hochschulabsolventen, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine technologie- oder wissensorientierte Geschäftsidee entwickelt haben und in Schleswig-Holstein gründen möchten.
Was wird gefördert?
Die Pre-Seed-Phase der Unternehmensgründung mit einem monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Stipendiaten sollen sich während der Förderdauer ganz der Verfolgung ihrer Gründungsidee widmen können.
Welche Ziele müssen erreicht werden?
Die Gründenden sollen im Laufe des Stipendiums ein Unternehmen gründen und bis zum Ende des Stipendiums einen vollständigen Businessplan erstellt haben.
Wer steckt hinter dem Programm?
Das Programm wird gemeinsam von der IB.SH, der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und dem Land Schleswig-Holstein getragen. Bis Ende 2027 stehen insgesamt 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Externe Ansprechpartnerin ist die WTSH.

Service · Buchhaltung

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungsstipendium Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleWTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein / IB.SH
  2. [02]
    Gründungsstipendium Schleswig-Holstein – Programm-Website
    gruendungsstipendium-sh.dePrimärquelleWTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein / IB.SH
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