Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) |
| Förderhöhe | bis zu 14.400 € |
| Antragsfrist | 30. September 2029 |
| Zielgruppe | Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründer, die sich mit einem innovativen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen. Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte oder Verfahren sowie neue Dienstleistungen mit deutlichem Kundennutzen. Voraussetzung ist die Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks, das auch die projektbegleitende Gründungsbetreuung übernimmt; bewilligt wird beim Projektträger Jülich. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister gestellt werden. Anträge sind bis 30.09.2029 möglich, Bewilligungen bis 31.12.2029; die Richtlinie gilt bis 31.12.2030.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Wohnsitz und Betriebssitz in NRW | Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Das zu gründende Unternehmen muss einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in NRW haben. |
| Innovative Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmal | Die Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung. |
| Hauptberufliche Selbstständigkeit (keine Vollzeitstelle) | Das Gründungsvorhaben muss im Hauptberuf verfolgt werden. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus, ebenso die Geschäftsführung oder Prokura in einem anderen Unternehmen. Entgeltliche Nebentätigkeiten, ein Praktikum oder eine Ausbildung unter 15 Stunden pro Woche sind zulässig. |
| Antrag vor der Gründung (vor Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintrag) | Der Antrag ist vor der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag ins Handelsregister zu stellen. Gegründet wird während der Förderung: als nicht börsennotiertes kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, nicht durch Übernahme, Zusammenschluss oder Spaltung. |
| Mindestalter 18 Jahre | — |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss / Stipendium von 1.200 Euro monatlich pro Gründer. Im Team können bis zu 3 Gründer gefördert werden. Maximal 14.400 Euro pro Gründer und 43.200 Euro pro Team über 12 Monate. Ausgezahlt wird zunächst für bis zu sechs Monate; ab dem siebten Monat, sobald das Unternehmen gegründet ist und der Coach den Projektfortschritt bestätigt. Verlängerung um bis zu 3 Monate, wenn eine Stipendiatin während der Förderung ein Kind bekommt (Höchstbetrag dann 18.000 Euro). Auf Antrag Zuschuss für geschlechterdiverse Gründungsteams: Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Gründer (4.500 Euro bei Verlängerung). Förderdauer bis zu 12 Monate.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Gründungsnetzwerk auswählen und Kontakt aufnehmen
Den passenden akkreditierten Netzwerkpartner in der eigenen Region recherchieren — über gruenderstipendium.nrw ist die aktuelle Liste abrufbar. Dort erhält der Gründer eine kostenfreie Erstberatung, erfährt die nächsten Jurysitzungstermine und bekommt Unterstützung beim Aufbau des Ideenpapiers.
- 02
Ideenpapier erstellen und bei der Jury pitchen
Ein aussagekräftiges Ideenpapier zur Gründungsidee wird beim gewählten Netzwerkpartner eingereicht. Anschließend pitcht der Gründer vor der Jury des Netzwerks. Die Jury bewertet Innovationsgehalt, Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftliche Erfolgsaussichten. Bei positivem Votum spricht das Netzwerk eine schriftliche Förderempfehlung aus.
- 03
Förmlichen Antrag beim Projektträger Jülich stellen
Nach der positiven Jurybewertung wird der förmliche Förderantrag online beim Projektträger Jülich eingereicht — innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung, sonst erlischt die Empfehlung, und vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister. Anträge sind bis 30. September 2029 möglich.
- 04
Bewilligungsbescheid erhalten und Stipendium beziehen
Über vollständige Anträge soll innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Das Stipendium von 1.200 Euro im Monat wird alle zwei Monate im Voraus gezahlt, zunächst für bis zu sechs Monate. Ab dem siebten Monat geht es weiter, sobald das Unternehmen gegründet ist und der Coach den Projektfortschritt bestätigt — ausgesetzte Zahlungen werden dann rückwirkend nachgezahlt; bestätigt der Coach nicht, entscheidet die Jury. Während der gesamten Förderphase begleitet ein Coach des Netzwerks die Gründung.
- 05
Coaching nutzen und Unternehmen aufbauen
Der zugewiesene Coach führt während der Förderdauer Beratungsgespräche, begleitet den Businessplan und unterstützt bei der Suche nach Kapital. Bei einem geschlechterdiversen Team kann nach der Gründung zwischen dem siebten und dem letzten Fördermonat der Zuschuss „Diversität+“ beantragt werden.
- 06
Abschluss der Förderphase und Anschlussfinanzierung prüfen
Nach Ablauf der Förderdauer (bis zu zwölf Monate, ggf. verlängert) wird das Stipendium beendet. Für die Weiterfinanzierung des Unternehmens kommen Darlehen wie das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW oder regionale NRW.BANK-Programme in Betracht. Das Netzwerk kann bei der Vermittlung geeigneter Anschlussfinanzierungen beraten.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das Gründungsstipendium.NRW?
Was bedeutet "innovativ" beim Gründungsstipendium.NRW konkret?
Wie hoch ist die Förderung und was ist im Team möglich?
Welche Gründungsnetzwerke können eine Empfehlung aussprechen?
Wie läuft der Antragsweg über das NRW-Portal ab?
Darf neben dem Stipendium Geld verdient werden?
Kann das Gründungsstipendium.NRW mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gründungsstipendium.NRW — Offizielles Programmportal (MWIKE NRW)gruenderstipendium.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [02]Gründungsstipendium.NRW — NRW.BANK-Detailseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [03]Runderlass MWIKE vom 2. September 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 254) — Gründungsstipendium.NRW-Richtlinie, in Kraft seit 1. Oktober 2026recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [04]Gründungsstipendium.NRW FAQ — Häufig gestellte Fragengruenderstipendium.nrwFachartikelGründungsstipendium.NRW / MWIKE NRW
- [05]Gründungsstipendium.NRW — Programmseite des Projektträgers Jülich (PtJ)ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.