BundesBonus
Zuschuss · bis 14.400 € Land Aktuell bis 31.12.2030

Gründungsstipendium.NRW

Das Gründungsstipendium.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) finanziert innovative Existenzgründer mit 1.200 Euro monatlich für bis zu 12 Monate — pro Person bis zu 14.400 Euro Zuschuss, im Team aus bis zu drei Personen bis zu 43.200 Euro. Der Antrag läuft über akkreditierte regionale Gründungsnetzwerke, die die Idee durch eine Jury bewerten und während der Förderung durch Coaching begleiten.

Max. Förderung
14.400 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
Förderhöhe bis zu 14.400 €
Antragsfrist 30. September 2029
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründer, die sich mit einem innovativen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen. Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte oder Verfahren sowie neue Dienstleistungen mit deutlichem Kundennutzen. Voraussetzung ist die Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks, das auch die projektbegleitende Gründungsbetreuung übernimmt; bewilligt wird beim Projektträger Jülich. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister gestellt werden. Anträge sind bis 30.09.2029 möglich, Bewilligungen bis 31.12.2029; die Richtlinie gilt bis 31.12.2030.

Schnell-Check

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Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Das zu gründende Unternehmen muss einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in NRW haben.

Die Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung.

Das Gründungsvorhaben muss im Hauptberuf verfolgt werden. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus, ebenso die Geschäftsführung oder Prokura in einem anderen Unternehmen. Entgeltliche Nebentätigkeiten, ein Praktikum oder eine Ausbildung unter 15 Stunden pro Woche sind zulässig.

Der Antrag ist vor der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag ins Handelsregister zu stellen. Gegründet wird während der Förderung: als nicht börsennotiertes kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, nicht durch Übernahme, Zusammenschluss oder Spaltung.

Das Gründungsstipendium kann für Einzelgründer oder Teams von bis zu drei Personen beantragt werden. Jede geförderte Person erhält 1.200 Euro monatlich (maximal 14.400 Euro je Person). Bei einem geschlechterdivers zusammengesetzten Team ist zusätzlich der Diversität+-Bonus beantragbar.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Wohnsitz und Betriebssitz in NRWDer Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Das zu gründende Unternehmen muss einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in NRW haben.
Innovative Geschäftsidee mit AlleinstellungsmerkmalDie Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung.
Hauptberufliche Selbstständigkeit (keine Vollzeitstelle)Das Gründungsvorhaben muss im Hauptberuf verfolgt werden. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus, ebenso die Geschäftsführung oder Prokura in einem anderen Unternehmen. Entgeltliche Nebentätigkeiten, ein Praktikum oder eine Ausbildung unter 15 Stunden pro Woche sind zulässig.
Antrag vor der Gründung (vor Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregistereintrag)Der Antrag ist vor der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag ins Handelsregister zu stellen. Gegründet wird während der Förderung: als nicht börsennotiertes kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, nicht durch Übernahme, Zusammenschluss oder Spaltung.
Mindestalter 18 Jahre—

Was bekommst du konkret?

Zuschuss / Stipendium von 1.200 Euro monatlich pro Gründer. Im Team können bis zu 3 Gründer gefördert werden. Maximal 14.400 Euro pro Gründer und 43.200 Euro pro Team über 12 Monate. Ausgezahlt wird zunächst für bis zu sechs Monate; ab dem siebten Monat, sobald das Unternehmen gegründet ist und der Coach den Projektfortschritt bestätigt. Verlängerung um bis zu 3 Monate, wenn eine Stipendiatin während der Förderung ein Kind bekommt (Höchstbetrag dann 18.000 Euro). Auf Antrag Zuschuss für geschlechterdiverse Gründungsteams: Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Gründer (4.500 Euro bei Verlängerung). Förderdauer bis zu 12 Monate.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Gründungsnetzwerk auswählen und Kontakt aufnehmen

    Den passenden akkreditierten Netzwerkpartner in der eigenen Region recherchieren — über gruenderstipendium.nrw ist die aktuelle Liste abrufbar. Dort erhält der Gründer eine kostenfreie Erstberatung, erfährt die nächsten Jurysitzungstermine und bekommt Unterstützung beim Aufbau des Ideenpapiers.

  2. 02

    Ideenpapier erstellen und bei der Jury pitchen

    Ein aussagekräftiges Ideenpapier zur Gründungsidee wird beim gewählten Netzwerkpartner eingereicht. Anschließend pitcht der Gründer vor der Jury des Netzwerks. Die Jury bewertet Innovationsgehalt, Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftliche Erfolgsaussichten. Bei positivem Votum spricht das Netzwerk eine schriftliche Förderempfehlung aus.

  3. 03

    Förmlichen Antrag beim Projektträger Jülich stellen

    Nach der positiven Jurybewertung wird der förmliche Förderantrag online beim Projektträger Jülich eingereicht — innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung, sonst erlischt die Empfehlung, und vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister. Anträge sind bis 30. September 2029 möglich.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid erhalten und Stipendium beziehen

    Über vollständige Anträge soll innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Das Stipendium von 1.200 Euro im Monat wird alle zwei Monate im Voraus gezahlt, zunächst für bis zu sechs Monate. Ab dem siebten Monat geht es weiter, sobald das Unternehmen gegründet ist und der Coach den Projektfortschritt bestätigt — ausgesetzte Zahlungen werden dann rückwirkend nachgezahlt; bestätigt der Coach nicht, entscheidet die Jury. Während der gesamten Förderphase begleitet ein Coach des Netzwerks die Gründung.

  5. 05

    Coaching nutzen und Unternehmen aufbauen

    Der zugewiesene Coach führt während der Förderdauer Beratungsgespräche, begleitet den Businessplan und unterstützt bei der Suche nach Kapital. Bei einem geschlechterdiversen Team kann nach der Gründung zwischen dem siebten und dem letzten Fördermonat der Zuschuss „Diversität+“ beantragt werden.

  6. 06

    Abschluss der Förderphase und Anschlussfinanzierung prüfen

    Nach Ablauf der Förderdauer (bis zu zwölf Monate, ggf. verlängert) wird das Stipendium beendet. Für die Weiterfinanzierung des Unternehmens kommen Darlehen wie das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW oder regionale NRW.BANK-Programme in Betracht. Das Netzwerk kann bei der Vermittlung geeigneter Anschlussfinanzierungen beraten.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das Gründungsstipendium.NRW?
Antragsberechtigt sind Gründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister gestellt werden — wer bereits gegründet hat, ist seit der Neufassung vom 1. Oktober 2026 nicht mehr antragsberechtigt. Gegründet wird während der Förderung: als nicht börsennotiertes kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat. Das Vorhaben muss im Hauptberuf verfolgt werden. Gefördert werden Einzelgründer ebenso wie Teams aus bis zu drei Personen mit unterschiedlichen Fachkompetenzen; bei Teamgründungen muss jeder Stipendiat in der Geschäftsführung oder als Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil tätig sein.
Was bedeutet "innovativ" beim Gründungsstipendium.NRW konkret?
Als innovativ gilt eine Gründungsidee, wenn sie ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb aufweist. Das kann ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt sein. Auch das kreative Kombinieren bestehender Ansätze zu einer neuartigen Lösung gilt als Innovation. Die Idee muss im eigenen Unternehmen umgesetzt werden — reine Beratungs- oder Handelsideen ohne technische oder methodische Weiterentwicklung werden in der Regel nicht als innovativ eingestuft. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury des regionalen Gründungsnetzwerks auf Basis eines eingereichten Ideenpapiers und eines anschließenden Pitches.
Wie hoch ist die Förderung und was ist im Team möglich?
Das Gründungsstipendium.NRW zahlt 1.200 Euro monatlich pro geförderter Person für bis zu zwölf Monate, also maximal 14.400 Euro je Gründer. In einem Gründungsteam aus bis zu drei Personen summiert sich die Förderung auf bis zu 43.200 Euro. Teams aus Personen unterschiedlichen Geschlechts können zusätzlich den Zuschuss „Diversität+“ beantragen: 300 Euro pro Monat, ausgezahlt als Einmalzahlung von 3.600 Euro je Stipendiat. Bekommt eine Stipendiatin während der Förderung ein Kind, kann die Förderung einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden; der Höchstbetrag steigt dann auf 18.000 Euro, der Diversitätszuschuss auf 4.500 Euro.
Welche Gründungsnetzwerke können eine Empfehlung aussprechen?
Ohne die schriftlich begründete Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks gibt es kein Stipendium; den Antrag selbst stellt der Gründer danach beim Projektträger Jülich. Welche Netzwerke akkreditiert sind, listet die Programmseite gruendungsstipendium.nrw. Das Netzwerk beruft eine Jury aus mindestens drei Personen ein, die anhand des Ideenpapiers und einer Präsentation über die Empfehlung entscheidet, und stellt für die Förderdauer kostenfrei einen Coach. Die Juryempfehlung gilt grundsätzlich sechs Monate.
Wie läuft der Antragsweg über das NRW-Portal ab?
Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst nimmt der Gründer Kontakt zu einem akkreditierten Gründungsnetzwerk auf, reicht ein aussagekräftiges Ideenpapier ein und präsentiert es der Jury des Netzwerks. Nach positivem Votum stellt er den förmlichen Antrag online beim Projektträger Jülich — innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung, sonst erlischt die Empfehlung, und vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Eintrag ins Handelsregister. Anträge sind bis 30. September 2029 möglich, Bewilligungen bis 31. Dezember 2029. Ein gleichzeitiges Einreichen bei mehreren Gründungsnetzwerken ist ausgeschlossen.
Darf neben dem Stipendium Geld verdient werden?
Ein Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf ist während des Stipendiums ausgeschlossen — das Gründungsvorhaben muss der Hauptberuf sein. Entgeltliche Nebentätigkeiten, ein Praktikum oder eine Ausbildung sind zulässig, solange sie weniger als fünfzehn Stunden pro Woche umfassen. Ausgeschlossen ist dagegen, gleichzeitig ein anderes Unternehmen als Geschäftsführer oder Prokurist zu leiten — unabhängig vom Umfang — oder mit mehr als 24,99 Prozent an einem anderen Unternehmen beteiligt zu sein; reine Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sind ausgenommen. Elterngeld darf nicht zeitgleich mit dem Stipendium bezogen werden, das Stipendium kann dafür aber bis zu zwölf Monate unterbrochen werden.
Kann das Gründungsstipendium.NRW mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
Nicht gleichzeitig möglich sind andere Stipendien oder Förderprogramme, die den Lebensunterhalt finanzieren — ausdrücklich genannt sind der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und Gründungsleistungen der Rentenversicherung. Wer zuvor bereits ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes, den Lebensunterhalt sicherndes Gründungsstipendium bezogen hat, etwa das EXIST-Gründungsstipendium, ist ausgeschlossen; ein früherer Gründungszuschuss schadet dagegen nicht. Das KfW StartGeld (ERP-Gründerkredit) ist ein Darlehen zur Unternehmensfinanzierung und dient nicht dem Lebensunterhalt — eine Kombination ist daher grundsätzlich möglich, die Kumulierungsregeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind zu beachten. Im Einzelfall berät das zuständige Gründungsnetzwerk.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungsstipendium.NRW — Offizielles Programmportal (MWIKE NRW)
    gruenderstipendium.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  2. [02]
    Gründungsstipendium.NRW — NRW.BANK-Detailseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  3. [03]
    Runderlass MWIKE vom 2. September 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 254) — Gründungsstipendium.NRW-Richtlinie, in Kraft seit 1. Oktober 2026
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  4. [04]
    Gründungsstipendium.NRW FAQ — Häufig gestellte Fragen
    gruenderstipendium.nrwFachartikelGründungsstipendium.NRW / MWIKE NRW
  5. [05]
    Gründungsstipendium.NRW — Programmseite des Projektträgers Jülich (PtJ)
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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