Förderungen für Gründer-Coaching
Geförderte Beratung vor und nach der Gründung — Geschäftsmodell, Kalkulation, Marktzugang. Bund und Länder übernehmen einen Teil des Beraterhonorars; die Beratung muss in der Regel über gelistete oder akkreditierte Berater laufen.
8 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
8 Förderungen im Bereich Gründer-Coaching
Gründerland Bayern – Existenzgründung Beratung und Förderung
Initiative der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Existenzgründern und -gründerinnen. Maßnahmepaket mit Finanzierung, Förderung, Beratung und Coaching. Online-Portal gruenderland.bayern mit zehn Schritten zur Unternehmensgründung, Netzwerken, Finanzierungshilfen sowie regionalen Ansprechpartnern.
SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Der Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Gründer in Berlin und Brandenburg kostenlos bei der Erstellung ihres Geschäftskonzeptes. Das Angebot umfasst Seminare, Webinare, Workshops, Foren, individuelle Beratung sowie ein Netzwerk aus mehr als 350 Beratern und die Möglichkeit, das eigene Konzept in drei Wettbewerbsphasen bewerten zu lassen.
Begleitende Gründungsberatung (EXI-Gründungsgutscheine)
Die EXI-Gründungsgutscheine sind ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Gründungsinteressierte, die eine gewerbliche oder freiberufliche Selbstständigkeit planen. Über akkreditierte Beratungsträger erhalten Gründer eine geförderte Gründungsberatung: Die mehrstündige Einstiegsberatung ist kostenfrei, mehrtägige Beratungen werden bezuschusst und kosten nur einen reduzierten Eigenanteil.
Gründungsrichtlinie Thüringen (ESF Plus)
Die Gründungsrichtlinie Thüringen fördert mit ESF-Plus-Mitteln Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Unterstützt werden Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater, Existenzgründungspässe für Beratung und Qualifizierung, der Aufbau von Beratungs- und Vernetzungsprojekten sowie Gründungsprämien für innovationsbasierte Vorhaben.
ego.-START
Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Sachsen-Anhalt durch Coaching und Gründerstipendium. Bis zu 5.400 Euro für Coaching und 36.000 Euro für Stipendium über 18 Monate.
ISB Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Das ISB Betriebsberatungsprogramm (158) bezuschusst betriebliche Beratungen für KMU und Existenzgründer in Rheinland-Pfalz. 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 500 EUR pro Tagewerk, bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 4 Jahren.
Starthaus Coachingprogramm Bremen (ehemals BRUT)
Das Starthaus Coachingprogramm (ehemals BRUT) der Bremer Aufbau-Bank unterstützt Existenzgründer in der Pre-Seed- bis Seed-Phase im Land Bremen mit einem 12-monatigen, 100-stündigen Ausbildungsprogramm und einer leistungsbezogenen Zuwendung von maximal 8.500 Euro. Der Zuschuss wird in vier Meilensteinen für die Konkretisierung des Dienstleistungs- oder Produktangebots, die betriebswirtschaftliche Planung, die Businesskonzepterstellung sowie Präsentation und Präsentationstag ausgezahlt.
bis zu 8.500 €
Gründer-Coaching: So greifen die Programme ineinander
Was wird gefördert: die Beratung, nicht die Ausstattung?
Gründercoaching-Zuschüsse bezahlen weder Maschinen noch Ware oder Miete. Gefördert wird der Rat eines externen Beraters. Die BAFA-Richtlinie nennt als Zuwendungszweck die „Förderung von Beratungsleistungen“. Gefördert wird eine Einzelberatung zu „allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“; Seminare und Workshops fallen heraus.
Nicht gefördert wird alles, was nach Steuerberatung klingt. Ausgeschlossen sind Beratungen, die „überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten“ betreffen, etwa die „Aufstellung von Jahresabschlüssen“. Die Beratung darf zudem „eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten“.
Vor oder nach dem Start: welche Phase deckt welches Programm?
Das Starthaus-Coachingprogramm in Bremen richtet sich an Gründungen „in der Phase vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung“. Die BAFA-Richtlinie zählt „Neugründungen und Übernahmen bestehender Unternehmen“ zu ihren Anliegen. Im ersten Jahr nach der Gründung gilt dort eine Pflicht: ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner.
Entscheidend ist auch der Zeitpunkt der Beauftragung. Nach der BAFA-Richtlinie zählt als Beginn „bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags“; in Sachsen muss der Antrag „vor Beginn des Vorhabens“ gestellt sein.
Wie hoch ist der Eigenanteil, und wo stellst du den Antrag?
Beim BAFA zahlst du den Rest selbst: 50 Prozent der Beratungskosten in den alten Ländern, höchstens 1.750 Euro; in den neuen Ländern 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Grundlage sind höchstens 3.500 Euro, Umsatzsteuer zählt nicht dazu. Beantragt wird online über die Antragsplattform des BAFA, Details bei der BAFA-Förderung für KMU .
In Sachsen ist der Rahmen fester: ein „Festbetrag von 400 Euro je Tagwerk“ für höchstens fünf Tagwerke, rechnerisch bis 2.000 Euro. Den Eigenanteil nennt die Seite nicht. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung gestellt werden; Einzelheiten bei der SAB-Gründungsberatung .
In Baden-Württemberg ist die Einstiegsberatung kostenfrei: Sie läuft über die EXI-Gründungsgutscheine . Bei mehrtägigen Beratungen wird „meist eine Eigenbeteiligung verlangt“. Einen eigenen Antrag müssen Gründungswillige nicht stellen.
Woran erkennst du einen Berater, dessen Honorar gefördert wird?
Beim BAFA zählt die Registrierung: Berater müssen „beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert“ sein. Ausgeschlossen sind Beratungen durch „Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des beratenen Unternehmens“, also auch durch den Mitgründer.
Beim Geld gelten harte Grenzen. Der Zuschuss setzt voraus, dass du die Rechnung „in voller Höhe anerkannt und bezahlt“ hast; bei Barzahlungen oder Verrechnungen fließt nichts. Die Förderung schließt außerdem Beratungen aus, die „ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen“ finanziert werden.
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