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Zuschuss Land Aktuell bis 31.12.2029

Gründungsrichtlinie Thüringen (ESF Plus)

Die Gründungsrichtlinie Thüringen fördert mit ESF-Plus-Mitteln Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Unterstützt werden Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater, Existenzgründungspässe für Beratung und Qualifizierung, der Aufbau von Beratungs- und Vernetzungsprojekten sowie Gründungsprämien für innovationsbasierte Vorhaben.

Fördergeber
Freistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank)

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Freistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank)
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Der Freistaat Thüringen unterstützt im Rahmen seiner Mittelstandspolitik Existenzgründungen kleiner und mittlerer sowie freiberuflicher Unternehmen. Mit der Förderung sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen gestärkt und Gründer bei der konzeptionellen und strategischen Vorbereitung ihres Vorhabens unterstützt werden. Grundlage ist das ESF-Plus-Programm der Förderperiode 2021 bis 2027.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigt
Antragsteller übt bei Antragstellung keine unternehmerische Tätigkeit im Haupterwerb aus (Nebenerwerb zulässig)
Intensivberatung: notwendiger Umfang mindestens drei Tagewerke (sechs Tagewerke bei Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb)
Gründungsprämie: innovationsbasiertes Vorhaben von besonderer wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung

Was bekommst du konkret?

Die Richtlinie umfasst vier Fördergegenstände: Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater (mindestens drei Tagewerke), Existenzgründungspässe für Beratung, Qualifizierung und Vernetzung, die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten sowie Gründungsprämien zur Existenzsicherung innovationsbasierter Gründungsvorhaben in der Vorgründungsphase.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorab Qualitätssicherer oder fachkundige Stelle kontaktieren

    Für Intensivberatungen ist vorab ein Qualitätssicherer (Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder die RKW Thüringen GmbH) zu kontaktieren, für Existenzgründungspässe eine fachkundige Stelle (Thüringer Kammern oder ThEx Enterprise). Für die Gründungsprämie ist ein Exposé einzureichen, das spätestens einen Monat vor dem Antragsstichtag vorliegen muss.

  2. 02

    Antrag über das Online-Portal der TAB stellen

    Anträge für Intensivberatungen und Existenzgründungspässe werden über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt und sind formgebunden einzureichen. Die verbindliche Beauftragung der Unternehmensberatung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein; maßgeblich für die rechtzeitige Antragstellung ist der Eingang bei der TAB. Für die Gründungsprämie gibt es feste Stichtage pro Jahr.

    Online-Portal der TAB
  3. 03

    Stellungnahme, Betreuungsplan und weitere Unterlagen beifügen

    Dem Antrag auf Intensivberatung sind eine fachliche Stellungnahme der Qualitätssicherung und der Entwurf des Beratungsvertrags beizufügen. Beim Existenzgründungspass sind im Antrag die Konsultation der fachkundigen Stelle und der Beratungsbedarf im Betreuungsplan zu vermerken. Die Gründung bzw. Übernahme darf erst nach der Bewilligung erfolgen; zusätzlich ist eine subventionserhebliche Erklärung zur vorrangigen Bundesförderung abzugeben.

  4. 04

    Bescheid der TAB abwarten

    Die Bewilligung erfolgt durch die TAB mit Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  5. 05

    Abrufantrag stellen und Verwendungsnachweis einreichen

    Ausgezahlt wird frühestens, wenn der Zuwendungsbescheid Bestandskraft erreicht hat und bei der TAB ein Abrufantrag gestellt wurde. Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums vorzulegen; bei Intensivberatungen und Existenzgründungspässen wird er mit dem letzten Abrufantrag eingereicht.

Häufige Fragen

Was fördert die Gründungsrichtlinie Thüringen?
Gefördert werden vier Bereiche: Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater, Existenzgründungspässe für Beratung und Qualifizierung, der Aufbau von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer sowie Gründungsprämien zur Existenzsicherung innovationsbasierter Vorhaben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Für Intensivberatungen, Existenzgründungspässe und Gründungsprämien sind natürliche Personen antragsberechtigt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen selbständig tätig sind (bei Intensivberatung und Existenzgründungspass nur im Nebenerwerb). Beratungs- und Vernetzungsprojekte können von juristischen Personen, Kammern und Verbänden beantragt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Intensivberatung?
Eine Intensivberatung wird nur gefördert, wenn sie von einem qualifizierten selbständigen Unternehmensberater durchgeführt wird und ihr notwendiger Umfang mindestens drei Tagewerke beträgt (sechs Tagewerke bei Personen, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind und in den Haupterwerb wechseln wollen). Zusätzlich ist eine neutrale Einrichtung zur Qualitätssicherung einzubeziehen, die den Beratungsbedarf bestätigt und die Beratung begleitet.
Was ist bei einer parallelen Bundesförderung zu beachten?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck die Voraussetzungen einer identischen Bundesförderung vorliegen. Im Antrag ist durch eine subventionserhebliche Erklärung zu bestätigen, dass keine Zuschüsse aus der vorrangigen Bundesförderung erhalten oder beantragt wurden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungsrichtlinie Thüringen (ESF Plus) — Offizielle Programmseite
    aufbaubank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank)
  2. [02]
    Thüringer Aufbaubank
    aufbaubank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank)
  3. [03]
    Gründungsrichtlinie Thüringen (ESF Plus) – Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen (Thüringer Aufbaubank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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