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Zuschuss · bis 270.000 € Land

Start-up Transfer.NRW

Förderung zur Unterstützung von Gründungswilligen aus Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen. Finanziert marktorientierte Weiterentwicklung innovativer Produkte und Vorbereitung von Unternehmensgründungen mit Fördermitteln von 40 Millionen Euro bis 2027.

Max. Förderung
270.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 270.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Fördermaßnahme unterstützt Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung. Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen zu mobilisieren, fördert Start-up Transfer.NRW im Zuge des EFRE/JTF-Programms NRW wissensbasierte innovative Unternehmen, die zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis leisten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Keine Unternehmensgründung vor Durchführungszeitraum

Innovatives Produkt oder Verfahren mit Marktpotenzial

Gründer mit akademischem Abschluss

Sitz in Forschungs- oder Bildungseinrichtung in NRW

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für marktorientierte Weiterentwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie Vorbereitung von Unternehmensgründungen. Pro Vorhaben bis zu 270.000 Euro über 24 Monate für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten. Mindestens 10 Prozent Eigenanteil erforderlich.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW. Gründer müssen akademischen Abschluss haben, bei Teams über zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder technisch-wissenschaftlicher Fachkraft ohne akademischen Abschluss gefördert werden. Obligatorisches projektbegleitendes Coaching erforderlich.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, an denen die Gründer zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden. Gründer müssen über einen akademischen Abschluss verfügen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial sowie die Vorbereitung einer Unternehmensgründung einschließlich Geschäftsplan und obligatorischem projektbegleitendem Coaching.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Vorhaben stehen bis zu 270.000 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten zur Verfügung. Gründungswillige müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent tragen. Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen stellen Arbeitsplätze, Infrastruktur und einen Mentor zur Verfügung.

Service · Buchhaltung

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Start-up Transfer.NRW — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
    efre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen
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