BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert technologie- und wissensbasierte Gründungs­vorhaben aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungs­einrichtungen. Über bis zu zwölf Monate erhält ein Gründungs­team monatliche Stipendien zwischen 1.000 € (Studierende), 2.000 € (Gründer mit Berufsabschluss), 2.500 € (Absolventen) und 3.000 € (promovierte Wissenschaftler) — plus bis zu 30.000 € für Sachausgaben und 5.000 € für Coaching. Antragsberechtigt sind nicht die Gründer selbst, sondern die zuständige Hochschule oder Forschungs­einrichtung — Gründer arbeiten mit ihrem Hochschul-Gründungs­büro zusammen.

Monatliche Zahlung
3.000 €
pro Monat
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Höhe pro Monat 1.000 € – 3.000 € pro Monat
Förderquote 100 %
Zielgruppe Existenzgründer, Student, Unternehmen

Worum geht es?

Das EXIST-Gründerstipendium ist die wichtigste Vorgründungs-Förderung für wissens- und technologie­basierte Gründungen aus Hochschul-Kontexten in Deutschland. Träger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, vormals BMWK). Das Programm zielt auf Gründungen in der frühesten Vorbereitungs­phase, oft noch bevor das Geschäfts­modell vollständig klar ist — also genau die Phase, in der KfW-Kredite noch nicht passen und der Gründungszuschuss zu kurz greift.

Geförderte Personenkreise (pro Gründungs­team bis zu 4 Personen):

  • Studierende in fortgeschrittenen Semestern: 1.000 €/Monat
  • Gründer mit Berufsabschluss: 2.000 €/Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss (max. 5 Jahre alt): 2.500 €/Monat
  • Promovierte Wissenschaftler: 3.000 €/Monat
  • Plus Kinderzuschlag: 150 €/Monat pro Kind

Zusätzliche Sach- und Coaching-Mittel pro Team:

  • Bis 30.000 € für Sachausgaben (Material, Patentkosten, Software-Lizenzen, Reise- und Messekosten)
  • 5.000 € für Coaching durch externe Berater
  • Bei Einzelgründung Sachausgaben gedeckelt auf 10.000 €

Förderzeitraum: bis zu 12 Monate — beginnt typisch nach Bewilligung, sobald die Gründer in Vollzeit am Projekt arbeiten können (oft Verzicht auf Beschäftigung neben dem Stipendium erforderlich).

Antragsweg läuft NICHT direkt — Gründer können nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt ist die zuständige Hochschule oder Forschungs­einrichtung. Praktisch heißt das:

  1. Gründungs-Team kontaktiert das Gründungs-/Transfer-Büro der Heimat-Hochschule
  2. Hochschule prüft, ob das Vorhaben EXIST-tauglich ist (Innovations­grad, technologische Substanz, Hochschul-Bezug)
  3. Hochschule reicht Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein, der das EXIST-Programm administriert
  4. Bewilligung 3–6 Monate Bearbeitungs­zeit

Was EXIST nicht ist:

  • Keine Förderung für klassische Hand­werks-/Dienstleistungs-Gründungen ohne Innovations­anspruch
  • Keine Förderung für bereits gegründete Unternehmen — nur Vorgründungs­phase
  • Keine reine Akademiker-Förderung — das Vorhaben muss innovations- oder wissens­basiert sein
  • Keine Markt­einführung — EXIST endet typisch beim Markteintritt, dann übernehmen KfW StartGeld + INVEST + andere Programme

EXIST-Forschungstransfer ist eine separate, höhervolumige Variante (bis 250.000 €) für besonders forschungs­intensive Vorhaben — wird über die Hochschulen ähnlich beantragt.

Schnell-Check

Passt EXIST-Gründerstipendium zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Hochschul-Bezug

Aktuell Studierender (≥ 4. Semester) · Hochschul­absolvent (Abschluss ≤ 5 J alt) · Promovierter Wissenschaftler · Kein Hochschul-Bezug

Innovations­grad

Hochinnovativ (Patente / DeepTech) · Wissens­basiert (Software / KI / Bio-/Med-Tech) · Geschäftsmodell-Innovation · Standard-Gründung ohne Innovations­fokus

Gründungs­status

Idee — noch nicht angemeldet · In Vorbereitung · Bereits gegründet (zu spät für EXIST)

Team­größe

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %3.000 €

Was bekommst du konkret?

Stipendien (pro Person und Monat):

  • 1.000 € für Studierende ab 4. Semester
  • 2.000 € für Gründer mit Berufsabschluss
  • 2.500 € für Hochschul­absolventen (Abschluss max. 5 Jahre alt)
  • 3.000 € für Promovierte
  • Plus 150 € pro Kind (Kinder­zuschlag)

Sach- und Coaching-Mittel pro Team (bis zu 4 Personen):

  • Bis 30.000 € für Sachausgaben (Materialien, Patente, Software, Reisen, Messen)
  • 5.000 € für Coaching durch externe Berater
  • Bei Einzelgründung gedeckelt auf 10.000 € Sachausgaben

Förderdauer:

  • Bis zu 12 Monate Stipendium-Bezug
  • Verlängerung um 6 Monate möglich bei begründetem Bedarf (selten genehmigt)

Räumlichkeit + Infrastruktur:

  • Die unterstützende Hochschule stellt typisch Büro­räume, Labor­zugang und Mentoring-Programm bereit — diese Sachleistungen sind nicht im Geld-Budget, kommen on-top
  • Zugang zum Gründungs-Netzwerk der Hochschule (andere EXIST-Teams, Industrie­partnerschaften)

Steuerliche Behandlung:

  • Stipendien sind steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG, sofern das Stipendium den Lebensunterhalt nicht überschreitet (gilt praktisch immer)
  • Sach- und Coaching-Mittel sind nicht Einkommen, sondern werden direkt verausgabt

Was während der Förderung nicht erlaubt ist:

  • Andere parallele Beschäftigung über 5 h/Woche (es soll Vollzeit-Arbeit am Vorhaben sein)
  • Bezug von ALG I (gegenseitig ausschließlich)
  • Aufnahme weiterer Stipendien für dieselbe Tätigkeit
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EXIST-Gründerstipendium
3.000 €

Förderfähig sind max. 3.000 €

Rechnerische Schätzung
3.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten3.000 €
  • Förderfähige Basis3.000 €
  • Zuschuss– 3.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Gründungs- oder Transfer-Büro der eigenen Hochschule kontaktieren — fast jede deutsche Universität hat mittlerweile ein EXIST-erfahrenes Team, das Erstberatung gibt und den Prozess kennt.

  2. 02

    Innovations­vorhaben strukturieren — typisch erste Pre-Pitch-Skizze (5–10 Seiten):

    - Geschäftsidee + Innovations­anteil (was macht es technisch/wissens­basiert besonders?) - Marktanalyse + Zielgruppe - Team + Qualifikationen - Geplante 12-Monats-Roadmap mit Meilensteinen - Finanzierungs­bedarf für Sach- und Stipendien-Anteile

  3. 03

    Mentor an der Hochschule finden — typisch ein Professor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Domänen-Expertise, der das Vorhaben fachlich begleitet. Pflicht für den Antrag.

  4. 04

    Hochschule reicht Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein — du als Gründer wirst als „förderfähige Person" benannt. Hochschule trägt die formale Verantwortung.

  5. 05

    Bearbeitungs­zeit beim PtJ typisch 3–6 Monate. Bei Bewilligung kommt eine konkrete Förderzusage mit Start-Datum, Förder­volumen und Berichts­pflichten.

  6. 06

    Berichts­pflicht zur Halbzeit (6 Monate) und zum Ende — Fortschritts­bericht über erreichte Meilensteine. Bei Verfehlen kann Förderung gekürzt werden.

  7. 07

    Nach EXIST-Ende

    typischer Pfad ist Gewerbe-Anmeldung + Übergang zu KfW StartGeld / ERP-Universell für die Markt­einführungs­finanzierung, oder INVEST-Wagniskapital­zuschuss für Investor-Beteiligungen.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

Daten aus 2024

Empfänger

215

Bewilligt

64,2 %

Ø pro Monat

9.496 €

Gesamt-Volumen

24,5 Mio. €

Häufige Fragen

Bekomme ich EXIST auch ohne Studium?
Als Team-Mitglied ja: Gründer mit Berufsabschluss sind förderfähig und erhalten 2.000 €/Monat Stipendium. Das Vorhaben selbst braucht aber zwingend den Hochschul-Kontext — mindestens eine tragende Person mit Hochschul-Bezug (Student ab 4. Semester, Absolvent mit Abschluss max. 5 Jahre alt, oder Promovierter) und eine Hochschule oder Forschungs­einrichtung als Antragsteller. Typisch ist das die Hochschule, an der die geförderte Person studiert, promoviert oder gearbeitet hat.
Was zählt als „technologie- oder wissens­basiert"?
EXIST fördert primär Gründungen mit technischer oder wissenschaftlicher Substanz: Software-Innovation (KI, ML, Algorithmen, neuartige Plattformen), Hardware-Innovation (Robotik, IoT, neue Materialien), Biotechnologie/Pharmazie/Med-Tech, Greentech (Energie, Klima, Recycling), industrielle Verfahren (Automatisierung, Industrie 4.0). Grenzwertig sind: reine Service-Innovationen (neue Beratungs­methode), neue E-Commerce-Konzepte ohne technische Differenzierung, Marketing-Plattformen. Die Hochschule + der Projektträger Jülich entscheiden im Einzelfall — eine erste Einschätzung gibt das eigene Hochschul-Gründungs­büro.
Kann ich EXIST und Gründungszuschuss kombinieren?
Nein, nicht parallel. EXIST setzt Vollzeit-Arbeit am Vorhaben voraus und Verzicht auf ALG I oder andere Stipendien. Gründungszuschuss verlangt aktive Selbstständigkeit — die EXIST nicht erlaubt (EXIST ist Vorgründung, kein Gewerbe). In der Praxis erfolgt eher ein Wechsel: Erst EXIST in der Vorgründung, dann nach Gewerbe-Anmeldung Übergang zu KfW StartGeld + ggf. INVEST-Wagniskapital. Wer aus ALG I kommt, kann theoretisch erst Gründungszuschuss machen, dann später EXIST — aber das wäre ein ungewöhnlicher Pfad.
Was passiert nach den 12 Monaten EXIST?
Typischer Pfad: Gründer melden während oder am Ende der EXIST-Förderung das Gewerbe / die GmbH an, gehen in Markt­einführung. Anschluss­finanzierungen sind dann über KfW StartGeld 067 (für kleine Investitionen + Betriebsmittel) oder ERP-Gründerkredit Universell (größere Investitionen). Wer Investor-Kapital aufnimmt: INVEST-Wagniskapital­zuschuss zahlt 25 % des Investments als Zuschuss an den Investor — macht das Investment für ihn attraktiver. EXIST-Forschungstransfer ist eine spezielle Anschluss­förderung für besonders forschungs­intensive Vorhaben (bis 250k €).
Wie hoch sind die Bewilligungs­chancen wirklich?
EXIST ist sehr selektiv. Bundesweit ca. 200–250 neue Gründerstipendien pro Jahr bei mehreren tausend Anfragen. Wer es schafft, das eigene Hochschul-Gründungs­büro vom Vorhaben zu überzeugen (= Innovation + Markt­potenzial + Team-Qualität), hat danach beim Projektträger Jülich realistische Chancen — die Hochschule filtert vor. Faustregel: wenn die Hochschule den Antrag intern befürwortet, liegt die PtJ-Bewilligungs­quote bei rund 60–70 %. Ohne Hochschul-Vorbefürwortung kommt der Antrag gar nicht erst beim PtJ an.

Service · Projekt-Buchhaltung

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EXIST-Gründerstipendium — Offizielle Programmseite
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  2. [02]
    EXIST-Gründerstipendium — Offizielle Programmseite
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]
    EXIST-Beratungs­stellen an Hochschulen
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  4. [04]
    Projektträger Jülich (PtJ) — EXIST-Administrator
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
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