Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Höhe pro Monat | 1.000 € – 3.000 € pro Monat |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Student, Unternehmen |
Worum geht es?
Das EXIST-Gründungsstipendium — bis 2025 als „EXIST-Gründerstipendium“ geführt — ist die wichtigste Vorgründungs-Förderung für wissens- und technologiebasierte Gründungen aus Hochschul-Kontexten in Deutschland. Träger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, vormals BMWK). Das Programm zielt auf Gründungen in der frühesten Vorbereitungsphase, oft noch bevor das Geschäftsmodell vollständig klar ist — also genau die Phase, in der KfW-Kredite noch nicht passen und der Gründungszuschuss zu kurz greift.
Geförderte Personenkreise (Gründungsteams mit maximal drei Personen):
- Studierende in fortgeschrittenen Semestern: 1.000 €/Monat
- Gründer mit Berufsabschluss: 2.000 €/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss (max. 5 Jahre alt): 2.500 €/Monat
- Promovierte Wissenschaftler: 3.000 €/Monat
- Plus Kinderzuschlag: 150 €/Monat pro Kind
Zusätzliche Sach- und Coaching-Mittel pro Team:
- Bis 30.000 € für Sachausgaben (Material, Patentkosten, Software-Lizenzen, Reise- und Messekosten)
- 5.000 € für Coaching durch externe Berater
- Bei Einzelgründung Sachausgaben gedeckelt auf 10.000 €
Förderzeitraum: bis zu 12 Monate — beginnt typisch nach Bewilligung, sobald die Gründer in Vollzeit am Projekt arbeiten können (oft Verzicht auf Beschäftigung neben dem Stipendium erforderlich).
Antragsweg läuft NICHT direkt — Gründer können nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt ist die zuständige Hochschule oder Forschungseinrichtung. Praktisch heißt das:
- Gründungs-Team kontaktiert das Gründungs-/Transfer-Büro der Heimat-Hochschule
- Hochschule prüft, ob das Vorhaben EXIST-tauglich ist (Innovationsgrad, technologische Substanz, Hochschul-Bezug)
- Hochschule reicht Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein, der das EXIST-Programm administriert
- Die Begutachtung benötigt laut EXIST mehrere Wochen
Was EXIST nicht ist:
- Keine Förderung für klassische Handwerks-/Dienstleistungs-Gründungen ohne Innovationsanspruch
- Keine Förderung für bereits gegründete Unternehmen — nur Vorgründungsphase
- Keine reine Akademiker-Förderung — das Vorhaben muss innovations- oder wissensbasiert sein
- Keine Markteinführung — EXIST endet typisch beim Markteintritt, dann übernehmen KfW StartGeld + INVEST + andere Programme
EXIST-Forschungstransfer ist eine separate, höhervolumige Variante (bis 250.000 €) für besonders forschungsintensive Vorhaben — wird über die Hochschulen ähnlich beantragt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Hochschul-Bezug | Studierender (mindestens halbes Studium abgeschlossen) · Hochschulabsolvent (Abschluss ≤ 5 J alt) · Promovierter Wissenschaftler · Kein Hochschul-Bezug |
| Innovationsgrad | Hochinnovativ (Patente / DeepTech) · Wissensbasiert (Software / KI / Bio-/Med-Tech) · Geschäftsmodell-Innovation · Standard-Gründung ohne Innovationsfokus |
| Gründungsstatus | Idee — noch nicht angemeldet · In Vorbereitung · Bereits gegründet (zu spät für EXIST) |
| Teamgröße | — |
Was bekommst du konkret?
Stipendien (pro Person und Monat):
- 1.000 € für Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums abgeschlossen haben
- 2.000 € für Gründer mit Berufsabschluss
- 2.500 € für Hochschulabsolventen (Abschluss max. 5 Jahre alt)
- 3.000 € für Promovierte
- Plus 150 € pro Kind (Kinderzuschlag)
Sach- und Coaching-Mittel pro Team (bis zu drei Personen):
- Bis 30.000 € für Sachausgaben (Materialien, Patente, Software, Reisen, Messen)
- 5.000 € für Coaching durch externe Berater
- Bei Einzelgründung gedeckelt auf 10.000 € Sachausgaben
Förderdauer:
- Bis zu 12 Monate Stipendium-Bezug
- Verlängerung um 6 Monate möglich bei begründetem Bedarf (selten genehmigt)
Räumlichkeit + Infrastruktur:
- Die unterstützende Hochschule stellt typisch Büroräume, Laborzugang und Mentoring-Programm bereit — diese Sachleistungen sind nicht im Geld-Budget, kommen on-top
- Zugang zum Gründungs-Netzwerk der Hochschule (andere EXIST-Teams, Industriepartnerschaften)
Steuerliche Behandlung:
- Stipendien sind steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG, sofern das Stipendium den Lebensunterhalt nicht überschreitet (gilt praktisch immer)
- Sach- und Coaching-Mittel sind nicht Einkommen, sondern werden direkt verausgabt
Was während der Förderung nicht erlaubt ist:
- Andere parallele Beschäftigung über 5 h/Woche (es soll Vollzeit-Arbeit am Vorhaben sein)
- Bezug von ALG I (gegenseitig ausschließlich)
- Aufnahme weiterer Stipendien für dieselbe Tätigkeit
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Gründungs- oder Transfer-Büro der eigenen Hochschule kontaktieren — fast jede deutsche Universität hat mittlerweile ein EXIST-erfahrenes Team, das Erstberatung gibt und den Prozess kennt.
- 02
Innovationsvorhaben strukturieren — typisch erste Pre-Pitch-Skizze (5–10 Seiten):
- Geschäftsidee + Innovationsanteil (was macht es technisch/wissensbasiert besonders?) - Marktanalyse + Zielgruppe - Team + Qualifikationen - Geplante 12-Monats-Roadmap mit Meilensteinen - Finanzierungsbedarf für Sach- und Stipendien-Anteile
- 03
Mentor an der Hochschule finden — typisch ein Professor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Domänen-Expertise, der das Vorhaben fachlich begleitet. Pflicht für den Antrag.
- 04
Hochschule reicht Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein — du als Gründer wirst als „förderfähige Person" benannt. Hochschule trägt die formale Verantwortung.
- 05
Die Begutachtung benötigt laut EXIST mehrere Wochen. Bei Bewilligung kommt eine konkrete Förderzusage mit Start-Datum, Fördervolumen und Berichtspflichten.
- 06
Berichtspflicht zur Halbzeit (6 Monate) und zum Ende — Fortschrittsbericht über erreichte Meilensteine. Bei Verfehlen kann Förderung gekürzt werden.
- 07
Nach EXIST-Ende
typischer Pfad ist Gewerbe-Anmeldung + Übergang zu KfW StartGeld oder zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW 077) für die Markteinführungsfinanzierung, oder INVEST-Wagniskapitalzuschuss für Investor-Beteiligungen.
Häufige Fragen
Bekomme ich EXIST auch ohne Studium?
Was zählt als „technologie- oder wissensbasiert"?
Kann ich EXIST und Gründungszuschuss kombinieren?
Was passiert nach den 12 Monaten EXIST?
Wie hoch sind die Bewilligungschancen wirklich?
Service · Projekt-Buchhaltung
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EXIST-Sachausgaben sauber dokumentieren
Die Sachausgaben (bis zu 30.000 €) müssen für die Schlussabrechnung belegbar sein. Lexware Office hält Belege, Kostenträger und Verwendungsnachweis je Antragsteller getrennt.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EXIST-Gründungsstipendium — Offizielle Programmseiteexist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [02]Projektträger Jülich (PtJ) — EXIST-Administratorptj.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.