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Unternehmen · Gründerkredit

KfW StartGeld 067 — 200.000 € für Gründer und junge Unternehmen

Das KfW StartGeld (Programm 067) ist der ERP-Gründerkredit der KfW Bankengruppe für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit für Vorhaben mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von bis zu 200.000 Euro; die KfW stellt den durchleitenden Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) zu 80 Prozent von der Haftung frei. Laufzeit bis zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei. Beantragung bei einem Finanzierungspartner nach Wahl, nicht direkt bei der KfW.

Maximaler Kreditbetrag
200.000 €
Haftungsfreistellung
80 % gegenüber Hausbank
Laufzeit
bis 10 Jahre, bis 2 Jahre tilgungsfrei
Antragsberechtigte
weniger als 5 Jahre am Markt

Was ist das KfW StartGeld 067?

Das KfW StartGeld (Programm 067) ist ein ERP-Gründerkredit der KfW Bankengruppe für Existenzgründer und junge Unternehmen[01]. Es bietet einen zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 200.000 Euro; der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt[02]. Der Kredit dient der Finanzierung von Investitionen (laut KfW zum Beispiel Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Firmenfahrzeuge) und Betriebsmitteln (zum Beispiel Personalkosten, Mieten, Marketing- oder Messekosten, Beratungskosten, Leasingraten, Material- und Warenlager)[01]. Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an den Gründer, sondern über einen Finanzierungspartner — sie übernimmt aber 80 Prozent des Kreditrisikos, was den Finanzierungspartner entlastet und die Kreditvergabe erleichtert.

Wer kann KfW StartGeld 067 beantragen?

Antragsberechtigt sind Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind — gerechnet ab der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, also dem Datum der ersten Umsatzerzielung[02]. Als klein gilt ein Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro[02]. Auch Nebenerwerbsgründer sind zugelassen — das Merkblatt nennt ausdrücklich einen Nebenerwerb, die KfW-Produktseite Existenzgründung und -festigung im Neben- oder Vollerwerb[01][02]. Förderfähig sind alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung[02]. Ausgeschlossen sind unter anderem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter, bestimmte entgeltliche Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Gesellschaftern sowie Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen; hinzu kommt die Ausschlussliste der KfW[02].

Wie hoch ist die Förderung konkret?

Die Kreditsumme reicht bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben, davon können maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel verwendet werden — der Rest fließt in Investitionen. Der Investitionsbetrag darf höher sein, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird[02]. Je Antragsteller sind auch mehrere Kredite möglich, solange der kumulierte Zusagebetrag 200.000 Euro nicht übersteigt — vorausgesetzt, die zuvor finanzierten Vorhaben sind abgeschlossen, die Kredite vollständig eingesetzt und die Mittelverwendungskontrolle ist durchgeführt[02]. Die Zinsen sind über die gesamte Laufzeit fest; der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage festgesetzt, die jeweils geltenden Konditionen stehen laut Merkblatt unter www.kfw.de/konditionen[02].

Konditions-PunktWert
Maximaler Kreditbetrag200.000 €
Davon Betriebsmittelmax. 80.000 €
Haftungsfreistellung gegenüber Hausbank80 %
Laufzeitvariantenbis 5 Jahre (max. 1 Tilgungsfreijahr) oder bis 10 Jahre (max. 2 Tilgungsfreijahre), Mindestlaufzeit 2 Jahre
Abruffrist12 Monate nach Zusage, keine Verlängerung
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat (ab 6 Monaten + 2 Bankarbeitstagen nach Zusage)
AntragswegFinanzierungspartner freier Wahl (Bank/Sparkasse), nicht direkt KfW
Zinsbindungfest über gesamte Laufzeit
Konditionen KfW StartGeld 067[01]

Wie wird KfW StartGeld beantragt?

Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner freier Wahl — Bank oder Sparkasse, es muss nicht die bisherige Hausbank sein[02]. Zwingend: Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt — wer Investitionen bereits getätigt hat, kann sie nicht nachträglich über KfW StartGeld finanzieren. Besonderheit bei Antrag durch natürliche Personen: Der Kredit wird an die Person ausgereicht, nicht an das Unternehmen[02]. Der Verfahrensweg im Detail:

  1. Businessplan und Zahlenwerk vorbereiten — die KfW verlangt, dass der Antragsteller „die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Vorhabens anhand geeigneten Zahlenmaterials" darlegt[02]. Laut KfW-Produktseite gehört ein Businessplan zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner; die KfW-Planungsunterlagen (Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplan, Geschäftskonzept) sind optional und keine Voraussetzung für die Antragstellung[01].
  2. Finanzierungspartner wählen und Termin vereinbaren — freie Wahl; laut KfW kann das die eigene Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank[01].
  3. KfW-Formular-Paket ausfüllen — die meisten Angaben werden automatisiert abgefragt; zusätzlich verlangt die KfW die KMU-Selbsterklärung, die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen, die Checkliste „Unterlagen für die Risikoprüfung" (unter www.kfw.de/067) und die Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen"[02].
  4. Antrag VOR Vorhabensbeginn beim Finanzierungspartner einreichen — im Zuge der Kreditentscheidung holt die KfW Auskunftei-Auskünfte ein (SCHUFA, infoscore, ggf. Creditreform); bei haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH hat die Bank zusätzlich Mitverpflichtungen aller unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen entsprechend ihrer Beteiligungsquoten zu vereinbaren (quotale Mithaft oder quotale selbstschuldnerische Bürgschaft), beizubehalten über die gesamte Kreditlaufzeit[02].
  5. Sicherheiten aushandeln — bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang vereinbart der Finanzierungspartner; die 80-%-Haftungsfreistellung der KfW entlastet den Finanzierungspartner; laut KfW sind Banken deshalb auch bei geringen Sicherheiten eher bereit, ein Vorhaben zu finanzieren[01].
  6. Nach der Zusage: Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgesetzt, ausgezahlt werden 100 % des Betrags in einer Summe oder in Teilen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit; ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage fällt auf nicht abgerufene Beträge 0,15 % Bereitstellungsprovision pro Monat an[02]. Tilgung beginnt nach den tilgungsfreien Anlaufjahren — bis dahin sind nur Zinsen fällig.

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Wie lässt sich KfW StartGeld mit anderer Förderung kombinieren?

Laut Merkblatt ist die Kombination eines StartGeld-Kredits mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zulagen/Zuschüssen grundsätzlich möglich, mit anderen KfW- oder ERP-Programmen dagegen nicht zulässig[02]. Beispiele: Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (für ALG-I-Bezieher mit Restanspruch von mindestens 150 Tagen, monatlich Höhe des ALG I + 300 Euro für 6 Monate) — der Zuschuss ist kein Kredit und mindert den KfW-Kreditbedarf. Mit dem EXIST-Gründerstipendium (heute „exist Gründungsstipendium", für Gründungsideen aus Forschung und Wissenschaft; zwölf Monate Stipendium, je nach Qualifikation 1.000 bis 3.000 Euro monatlich, dazu Sachmittel von bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen und 30.000 Euro für Teams)[07]. Mit dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital (private Investierende erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet)[08]. Wichtig: Werden Beihilfen verschiedener Geber für dieselben förderfähigen Kosten in Anspruch genommen, sind die EU-Beihilfehöchstbeträge und Kumulierungsvorschriften einzuhalten[02].

Welche Stolpersteine kosten die Förderung?

Vier klassische Fehler: Erstens, das Vorhaben vor der Antragstellung beginnen — der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen[02]. Zweitens, keine konkrete Finanzplanung — die Erfolgsaussichten des Vorhabens sind anhand geeigneten Zahlenmaterials darzulegen[02]. Drittens, sich auf eine einzige Bank festlegen — der Antrag kann bei einem Finanzierungspartner nach Wahl gestellt werden, es muss nicht die bisherige Bank sein[01][02]. Viertens, Tilgungsbeginn unterschätzen — nach den tilgungsfreien Anlaufjahren folgen gleich hohe monatliche Raten, und je länger die tilgungsfreie Zeit ist, desto größer sind laut KfW die spätere monatliche Belastung und die Restschuld; beides gehört in die Geschäftsplanung[01][02].

Häufige Fragen

Muss ich das StartGeld bei meiner Hausbank beantragen?
Nein. Das Merkblatt formuliert ausdrücklich: „Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens." Laut KfW kann das die eigene Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
Bekomme ich KfW StartGeld auch als Nebenerwerbsgründer?
Ja. Die KfW fördert Existenzgründung und -festigung im Neben- oder Vollerwerb; das Merkblatt nennt ausdrücklich: „Gefördert werden auch ein Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen". Voraussetzungen wie die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation und ein Vorhaben, das einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt, gelten auch hier.
Wie ist das Verhältnis von KfW 067 zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)?
Das KfW StartGeld 067 ist für Vorhaben mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von bis zu 200.000 Euro gedacht (der Investitionsbetrag darf höher sein, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird) und für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge 077 bietet laut KfW bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragsteller (höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten) für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmer, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind; als Sicherheit haftet der Kreditnehmer persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100-prozentige Garantie übernehmen, darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen. Unternehmen, die vor mehr als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, fördert die KfW laut StartGeld-Produktseite mit anderen Förderprodukten wie dem ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Eine Kombination des StartGeld-Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht zulässig.
Wie funktioniert die Haftungsfreistellung in der Praxis?
Die 80 Prozent Haftungsfreistellung bedeutet laut Merkblatt: „Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 80 Prozent von der Haftung frei." Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos; im Falle eines Kreditausfalls trägt der Finanzierungspartner nur einen kleinen Teil des Risikos. Dadurch sind Banken laut KfW auch bei geringen Sicherheiten eher bereit, ein Vorhaben zu finanzieren. Die Haftungsfreistellung betrifft das Verhältnis zwischen KfW und Finanzierungspartner; an der Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers ändert sie nichts.
Was passiert, wenn meine Hausbank das StartGeld ablehnt?
Der Antrag lässt sich bei einem Finanzierungspartner nach Wahl stellen — laut KfW kann das die eigene Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Als bankübliche Sicherheit nennt die KfW unter anderem Bürgschaften, zum Beispiel von Bürgschaftsbanken oder Privatpersonen; Form und Umfang der Besicherung vereinbart der Kreditnehmer mit dem Finanzierungspartner.
Welche Sicherheiten braucht die Hausbank zusätzlich?
Laut Merkblatt sind bankübliche Sicherheiten zu stellen; Form und Umfang der Besicherung vereinbart der Kreditnehmer im Rahmen der Kreditverhandlungen mit dem Finanzierungspartner. Als bankübliche Sicherheiten nennt die KfW zum Beispiel Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungen, Bürgschaften (zum Beispiel von Bürgschaftsbanken oder Privatpersonen) und Privatvermögen. Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH kommt die quotale Mithaft der beteiligten natürlichen Personen hinzu.
Kann ich KfW StartGeld auch für Übernahmen nutzen?
Ja. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens ist als förderfähiges Vorhaben explizit zugelassen, ebenso tätige Beteiligungen (z. B. Eintritt in eine GbR mit Geschäftsführungsfunktion; laut Merkblatt muss der Antragsteller zur Geschäftsführung und Vertretung befugt und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein). Auch Unternehmensnachfolgen nennt die KfW ausdrücklich als Fördergegenstand. Entgeltliche Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern sind dagegen ausgeschlossen.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 067 — ERP-Gründerkredit StartGeld
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW 067 — Merkblatt Produktinformation
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Förderdatenbank Bund — KfW StartGeld
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  4. [04]
    Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (Kombinations-Förderung)
    arbeitsagentur.dePrimärquelleBundesagentur für Arbeit
  5. [05]
    BMWE — Existenzgründungs-Förderlandschaft
    bmwk.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  6. [06]
  7. [07]
    exist Gründungsstipendium — Stipendienhöhe und Sachmittel
    exist.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  8. [08]
    INVEST — Zuschuss für Wagniskapital (Erwerbs- und Exitzuschuss)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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