Förderungen für Handwerk
Meistergründungsprämien, Investitionszuschüsse und Nachfolgeberatung. Vieles davon liegt bei den Ländern und ist an die Eintragung in die Handwerksrolle geknüpft. Für die Meisterprüfung selbst greift zusätzlich das Aufstiegs-BAföG.
12 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
12 Förderungen im Bereich Handwerk
Innovationsgutscheine Bayern
Der Innovationsgutschein Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Sitz in Bayern. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen für technisch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen — mit 40 bis 60 Prozent (Standard) oder 50 Prozent (Spezial). Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen beim Standard mindestens 4.000 und höchstens 38.000 Euro, beim Spezial mindestens 30.000 und höchstens 99.500 Euro.
Meistergründungsprämie Berlin
Meistergründungsprämie Berlin fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Berlin.
bis zu 25.000 €
Thüringer Meistergründungsprämie
Thüringer Meistergründungsprämie fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € Ausbildungsprämie — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Thüringen.
bis zu 12.500 €
Meistergründungsprämie Brandenburg
Die Meistergründungsprämie Brandenburg fördert Handwerksmeister, die in Brandenburg erstmals ein Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich tätig beteiligen — mit einer Basisprämie von bis zu 12.000 Euro sowie einer optionalen Zusatzförderung von bis zu 7.000 Euro für neu geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze.
bis zu 12.000 €
Meistergründungsprämie NRW
Mit der Meistergründungsprämie NRW erhalten Handwerksmeister einen einmaligen Zuschuss bis zu 11.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Existenz im Handwerk in Nordrhein-Westfalen — plus Boni für Betriebsübernahmen und Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen.
bis zu 11.500 €
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 10.000 €
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens) — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg.
bis zu 10.000 €
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Niedersachsen: Zuschuss von 10.000 Euro für KMU im Handwerk bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Beteiligung. Neuer Arbeitsplatz in Vollzeit erforderlich.
bis zu 10.000 €
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist ein Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeister, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen. Antragstellung über die zuständige Handwerkskammer.
bis zu 10.000 €
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist ein Zuschuss der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Wer in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründet oder übernimmt, erhält eine Basisförderung von 7.500 Euro; wird zusätzlich ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen, kommen 2.500 Euro hinzu — insgesamt bis zu 10.000 Euro.
bis zu 10.000 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
bis zu 4.000 €
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 2.500 € pro Person — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Rheinland-Pfalz.
bis zu 2.500 €
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Produktionsforschung
KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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