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Förderungen für Handwerk

Meistergründungsprämien, Investitionszuschüsse und Nachfolgeberatung. Vieles davon liegt bei den Ländern und ist an die Eintragung in die Handwerksrolle geknüpft. Für die Meisterprüfung selbst greift zusätzlich das Aufstiegs-BAföG.

14 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

14 Förderungen im Bereich Handwerk

Zuschuss Land

Innovationsgutscheine Bayern

Der Innovationsgutschein Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Sitz in Bayern. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen für technisch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen — mit 40 bis 60 Prozent (Standard) oder 50 Prozent (Spezial). Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen beim Standard mindestens 4.000 und höchstens 38.000 Euro, beim Spezial mindestens 30.000 und höchstens 99.500 Euro.

Beteiligung Land

KBG Sonderprogramm Handwerk (NRW)

Das Sonderprogramm Handwerk der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW richtet sich an Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen. In den Programmvarianten KBG Nachfolge Handwerk und KBG Zukunft Handwerk stehen stille Beteiligungen zwischen 25.000 und 250.000 Euro für Betriebsübernahmen oder Zukunftsinvestitionen zur Verfügung.

bis zu 250.000 €

Zuschuss Land

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Innovationsvorhaben von KMU und Handwerksbetrieben in Niedersachsen. Die Förderhöhe beträgt maximal 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion maximal 45 Prozent, höchstens jedoch 100.000 Euro. Aktueller Förderschwerpunkt: Circular Economy.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Berlin

Meistergründungsprämie Berlin fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Berlin.

bis zu 25.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Brandenburg

Die Meistergründungsprämie Brandenburg fördert Handwerksmeister, die in Brandenburg erstmals ein Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich tätig beteiligen — mit einer Basisprämie von bis zu 12.000 Euro sowie einer optionalen Zusatzförderung von bis zu 7.000 Euro für neu geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze. Wegen ausgeschöpfter Programmmittel nimmt die ILB derzeit keine neuen Anträge an; ein Nachfolgeprogramm soll vorbehaltlich der parlamentarischen Entscheidungen im Januar 2027 starten.

bis zu 19.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie NRW

Mit der Meistergründungsprämie NRW erhalten Handwerksmeister einen einmaligen Zuschuss bis zu 11.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Existenz im Handwerk in Nordrhein-Westfalen — plus Boni für Betriebsübernahmen und Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen.

bis zu 16.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist ein Zuschuss der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Wer in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründet oder übernimmt, erhält eine Basisförderung von 7.500 Euro; wird zusätzlich ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen, kommen 2.500 Euro hinzu — insgesamt bis zu 10.000 Euro.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Niedersachsen: Zuschuss von 10.000 Euro für KMU im Handwerk bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Beteiligung. Neuer Arbeitsplatz in Vollzeit erforderlich.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist ein Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeister, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen. Antragstellung über die zuständige Handwerkskammer.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens) — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Thüringer Meistergründungsprämie

Thüringer Meistergründungsprämie fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € Ausbildungsprämie — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Thüringen.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Meisterprämie im Handwerk

Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.

bis zu 4.000 €

Zuschuss Land

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 2.500 € pro Person — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Rheinland-Pfalz.

bis zu 2.500 €

Gut zu wissen

Handwerk: So greifen die Programme ineinander

Welche Handwerke darfst du nur mit Eintragung betreiben?

Die Handwerksordnung sortiert die Gewerbe in zwei Verzeichnisse, und daran hängt alles Weitere. Anlage A führt die Gewerbe auf, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können — derzeit 53, von Maurer und Betonbauer bis Orgel- und Harmoniumbauer. Ihr selbständiger Betrieb als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Anlage B ist zweigeteilt: Abschnitt 1 zählt die zulassungsfreien Handwerke auf, Abschnitt 2 die handwerksähnlichen Gewerbe. Dort ist keine Eintragung nötig; Beginn und Ende des Betriebs sind unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.

Maßgeblich ist nicht das Firmenschild, sondern die Tätigkeit: Zulassungspflichtig wird ein Betrieb, wenn er ein Gewerbe der Anlage A vollständig umfasst oder daraus wesentliche Tätigkeiten ausübt. Arbeiten, die sich in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernen lassen, gehören ausdrücklich nicht dazu.

Wie kommst du in die Handwerksrolle?

Geführt wird die Handwerksrolle von der Handwerkskammer, und der Meisterbrief ist nur einer von mehreren Wegen hinein. Eingetragen wird, wer im zu betreibenden oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Daneben werden Ingenieure sowie Absolventen technischer Hochschulen und staatlicher Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem Handwerk eingetragen, dem ihr Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht. Gesellen erhalten eine Ausübungsberechtigung, wenn sie nach bestandener Gesellenprüfung insgesamt sechs Jahre in ihrem Handwerk gearbeitet haben, davon vier in leitender Stellung; ausgenommen sind Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Und wem eine Meisterprüfung unzumutbar wäre, dem bleibt die Ausnahmebewilligung.

Für die Förderung ist der Unterschied wichtig: Knüpft eine Richtlinie an die bestandene Meisterprüfung an, hilft ein Eintrag über einen der Ersatzwege nicht weiter. Was im Einzelnen verlangt wird, steht auf der Detailseite des jeweiligen Programms.

Warum liegt die Gründungsförderung im Handwerk bei den Ländern?

Im zulassungspflichtigen Handwerk fallen Berufszugang und Betriebsgründung zusammen: Dieselbe Prüfung, die den Zugang öffnet, markiert auch den Moment, in dem sich viele selbständig machen. Genau daran setzen die Landesprämien an — sie belohnen nicht die Geschäftsidee, sondern den Übergang aus der Prüfung in den eigenen Betrieb. Diese Programmfamilie steht deshalb neben der allgemeinen Gründungsförderung, nicht an ihrer Stelle.

Auch die Zuständigkeit wechselt: Mal bewilligt die Landesförderbank, mal die Handwerkskammer selbst. Sie führt nicht nur die Rolle, sondern nimmt auch die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses wahr, unterhält eine Gewerbeförderungsstelle für die Fortbildung von Meistern und Gesellen und darf Betriebe zur Früherkennung von Unternehmenskrisen beraten. Ein Anruf dort klärt meist schnell, welcher der beiden Wege der kürzere ist.

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KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus

bis 150,0 Mio. €

Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

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Energie

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

bis 150,0 Mio. €

Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.

Bund Kredit Aktiv
Kommunale Förderung

IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

bis 150,0 Mio. €

Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.

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Kommunale Förderung

IKK – Investitionskredit Kommunen

bis 150,0 Mio. €

Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.

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Wagniskapital-Zuschuss

Venture Tech Growth Financing (VTGF)

bis 125,0 Mio. €

Finanzierung für junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen mit Wagniskapital-Beteiligung. Finanzierungsbeteiligungen pari passu zu privaten Kreditgebern zwischen 500.000 € und 125 Mio. €.

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Forschung & Innovation

KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

bis 100,0 Mio. €

Risikobeteiligung der KfW an Investitions- und Betriebsmittelkrediten für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 7,5 und maximal 100 Mio. Euro und bei höchstens 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung; das Gesamtvolumen aus Risikoübernahme und Refinanzierung ist je Maßnahme auf 100 Mio. Euro begrenzt.

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