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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Meistergruendungspraemie Schleswig-Holstein

Die Meistergruendungspraemie Schleswig-Holstein foerdert Handwerksmeister bei der erstmaligen Gruendung, Uebernahme oder taetigen Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit bis zu 10.000 Euro: 7.500 Euro Basisfoerderung plus 2.500 Euro fuer Arbeits- oder Ausbildungsplatzschaffung nach drei Jahren.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Meistergruendungspraemie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Luebeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sie unterstuetzt erstmalige Existenzgruendungen, Unternehmensuebernahmen oder taetige Beteiligungen im Handwerk durch Handwerksmeister. Die Praemie wird als De-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung 2023/2831 gewaehrt. Voraussetzung: Der Antragsteller hatte noch keine selbststaendige Vollexistenz im Handwerk und gruendet bzw. uebernimmt in Schleswig-Holstein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister

Bisher keine selbststaendige Vollexistenz im Handwerk

Gruendung, Uebernahme oder taetige Beteiligung in Schleswig-Holstein

Keine Gewerbeanmeldung vor Bewilligung

Stufe 2: Arbeits-/Ausbildungsplatz fuer mindestens 12 Monate besetzt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen

    Antragsformular (Basisförderung 1. Stufe) als PDF herunterladen und mit einem PDF-Reader ausfüllen. Alternativ steht die gesamte Beantragung online über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

  2. 02

    Antrag bei der IB.SH einreichen

    Ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Förderung beträgt 7.500 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.

  3. 03

    Bescheid und Auszahlung

    Die IB.SH prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid. Eine zweite Stufe (2.500 Euro) kann nach 3 Jahren für die Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes beantragt werden.

Häufige Fragen

Wer kann die Meistergruendungspraemie SH beantragen?
Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die noch keine selbststaendige Vollexistenz im Handwerk hatten und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen gruenden, uebernehmen oder sich taetig daran beteiligen.
Wie hoch ist die Foerderung?
Die Foerderung ist zweistufig: 7.500 Euro Basisfoerderung bei Gruendung, Uebernahme oder taetiger Beteiligung. Zusaetzlich 2.500 Euro nach drei Jahren, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens 12 Monate besetzt ist. Insgesamt bis zu 10.000 Euro.
Wann darf ich mit der Gruendung beginnen?
Der Antragsteller darf vor Bewilligung des Antrags NICHT mit der Gruendung beginnen — entscheidend ist das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum des Beginns der angemeldeten Taetigkeit.
Wie laeuft die Antragstellung?
Zuerst beraet die zustaendige Handwerkskammer (Flensburg oder Luebeck) zum Gruendungskonzept und gibt eine Stellungnahme ab. Danach Antrag bei der IB.SH per PDF-Formular oder online ueber das Service-Portal des Landes. Die zweite Stufe wird drei Jahre nach Gruendung innerhalb von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meistergruendungspraemie Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)