Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Meistergründungsprämie unterstützt Handwerksmeister, die in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen und damit erstmals eine selbstständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen. Gefördert wird in zwei Stufen: Die Basisförderung von 7.500 Euro honoriert die Gründung oder Übernahme selbst. Die zusätzliche Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung von 2.500 Euro wird gewährt, wenn der geförderte Betrieb einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz schafft und erhält. Zusammen ergeben sich bis zu 10.000 Euro. Die Prämie richtet sich an Handwerksmeister, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk innehatten. Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit nicht vor der Bewilligung aufgenommen wurde — maßgeblich ist das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum. Für die zweite Stufe muss der Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mindestens zwölf Monate bestehen, nachzuweisen drei Jahre nach der Gründung oder Übernahme. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe nach der EU-Verordnung 2023/2831 gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Handwerksmeister-Qualifikation (Meisterbrief oder gleichwertig)
Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs
Betriebssitz in Schleswig-Holstein
Erste selbstständige Vollexistenz im Handwerk (noch keine frühere)
Tätigkeit noch nicht aufgenommen (Antrag vor Gewerbeanmeldung)
Zusätzlicher Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geplant (für die 2.500-Euro-Stufe)
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 10.000 Euro in zwei Stufen: 7.500 Euro Basisförderung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie 2.500 Euro Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung, wenn zusätzlich ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate erhalten wird. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen
Antragsformular (Basisförderung 1. Stufe) als PDF herunterladen und mit einem PDF-Reader ausfüllen. Alternativ steht die gesamte Beantragung online über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.
- 02
Antrag bei der IB.SH einreichen
Ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Förderung beträgt 7.500 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.
- 03
Bescheid und Auszahlung
Die IB.SH prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid. Eine zweite Stufe (2.500 Euro) kann nach 3 Jahren für die Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes beantragt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?
Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Was muss ich für die zusätzlichen 2.500 Euro Arbeitsplatzförderung tun?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- [02]Handwerkskammer Lübeck — Gründungsberatunghwk-luebeck.dePrimärquelleIB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)