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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist ein Zuschuss der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Wer in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründet oder übernimmt, erhält eine Basisförderung von 7.500 Euro; wird zusätzlich ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen, kommen 2.500 Euro hinzu — insgesamt bis zu 10.000 Euro.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Meistergründungsprämie unterstützt Handwerksmeister, die in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen und damit erstmals eine selbstständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen. Gefördert wird in zwei Stufen: Die Basisförderung von 7.500 Euro honoriert die Gründung oder Übernahme selbst. Die zusätzliche Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung von 2.500 Euro wird gewährt, wenn der geförderte Betrieb einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz schafft und erhält. Zusammen ergeben sich bis zu 10.000 Euro. Die Prämie richtet sich an Handwerksmeister, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk innehatten. Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit nicht vor der Bewilligung aufgenommen wurde — maßgeblich ist das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum. Für die zweite Stufe muss der Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mindestens zwölf Monate bestehen, nachzuweisen drei Jahre nach der Gründung oder Übernahme. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe nach der EU-Verordnung 2023/2831 gewährt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Handwerksmeister-Qualifikation (Meisterbrief oder gleichwertig)

Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs

Betriebssitz in Schleswig-Holstein

Erste selbstständige Vollexistenz im Handwerk (noch keine frühere)

Tätigkeit noch nicht aufgenommen (Antrag vor Gewerbeanmeldung)

Zusätzlicher Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geplant (für die 2.500-Euro-Stufe)

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von bis zu 10.000 Euro in zwei Stufen: 7.500 Euro Basisförderung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie 2.500 Euro Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung, wenn zusätzlich ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate erhalten wird. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen

    Antragsformular (Basisförderung 1. Stufe) als PDF herunterladen und mit einem PDF-Reader ausfüllen. Alternativ steht die gesamte Beantragung online über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

  2. 02

    Antrag bei der IB.SH einreichen

    Ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Förderung beträgt 7.500 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk.

  3. 03

    Bescheid und Auszahlung

    Die IB.SH prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid. Eine zweite Stufe (2.500 Euro) kann nach 3 Jahren für die Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes beantragt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein?
Die Prämie beträgt bis zu 10.000 Euro und wird in zwei Stufen ausgezahlt: 7.500 Euro Basisförderung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie zusätzlich 2.500 Euro Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate erhalten wird.
Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?
Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die in Schleswig-Holstein einen Handwerksbetrieb gründen oder übernehmen und noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk innehatten. Die Prämie richtet sich also an Handwerksmeister beim erstmaligen Schritt in die Selbstständigkeit.
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Zuerst berät die zuständige Handwerkskammer (Flensburg oder Lübeck) das Gründungs- oder Übernahmevorhaben. Anschließend wird der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH gestellt; alternativ ist die Antragstellung online über das Landesportal möglich. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen — maßgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung.
Was muss ich für die zusätzlichen 2.500 Euro Arbeitsplatzförderung tun?
Für die zweite Stufe muss der geförderte Betrieb einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz schaffen und diesen mindestens zwölf Monate erhalten. Der Nachweis wird drei Jahre nach der Gründung oder Übernahme erbracht. Erst dann werden die zusätzlichen 2.500 Euro gewährt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    Handwerkskammer Lübeck — Gründungsberatung
    hwk-luebeck.dePrimärquelleIB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein)
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