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KBG Sonderprogramm Handwerk (NRW)

Das Sonderprogramm Handwerk der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW richtet sich an Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen. In den Programmvarianten KBG Nachfolge Handwerk und KBG Zukunft Handwerk stehen stille Beteiligungen zwischen 25.000 und 250.000 Euro für Betriebsübernahmen oder Zukunftsinvestitionen zur Verfügung.

Max. Beteiligung
250.000 €
pro Vorhaben
Zuständig
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
Förderhöhe 25.000 € – 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Sonderprogramm Handwerk vergibt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) stille Beteiligungen an Handwerksbetriebe gemäß KMU-Definition der EU. Das Programm gibt es in zwei Varianten: KBG Nachfolge Handwerk für Betriebsnachfolger und Handwerksunternehmen, die Betriebe übernehmen oder ihre Nachfolge regeln wollen, und KBG Zukunft Handwerk für mindestens dreijährige Handwerksunternehmen mit Zukunftsinvestitionen einschließlich Betriebsmitteln, etwa für Modernisierung und Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung der Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Voraussetzungen sind eine ausreichende Qualifikation, ein nachvollziehbares tragfähiges Übernahme- bzw. Investitionsvorhaben sowie wirtschaftliches Eigenkapital in angemessener Höhe. Nach dem ersten Jahr der Beteiligung führt die Handwerkskammer einen Check-up durch.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Handwerksunternehmen gemäß KMU-Definition der EU

Sitz oder Investition in Nordrhein-Westfalen

Ausreichende Qualifikation

Tragfähiges Übernahme- bzw. Zukunftsinvestitionsvorhaben

Wirtschaftliches Eigenkapital in angemessener Höhe

Bei KBG Zukunft Handwerk: Unternehmen mindestens 3 Jahre alt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit der zuständigen Handwerkskammer besprechen

    Geplantes Investitionsvorhaben bei der zuständigen Handwerkskammer vorstellen und das Beteiligungsinteresse anmelden.

  2. 02

    Antrag über die Handwerkskammer an die KBG weiterleiten lassen

    Die Handwerkskammer prüft die grundsätzliche Eignung und leitet den Antrag an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) weiter.

  3. 03

    Prüfung durch die KBG und Entscheidung

    Die KBG prüft das Vorhaben und entscheidet über die stille Beteiligung. Bei positiver Entscheidung wird der Beteiligungsvertrag abgeschlossen.

Häufige Fragen

Welche Programmvarianten gibt es?
KBG Nachfolge Handwerk für Betriebsnachfolger und Handwerksunternehmen, die Betriebe übernehmen oder Nachfolge regeln. KBG Zukunft Handwerk für Handwerksunternehmen, die mindestens 3 Jahre alt sind und Zukunftsinvestitionen finanzieren wollen.
Wie hoch ist die Beteiligung?
Die Beteiligung liegt zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro, gestaffelt in 25.000-Euro-Schritten und abhängig vom vorhandenen Eigenkapital. Höhere Beteiligungen sind nach individueller Absprache möglich.
Wie läuft die Rückzahlung?
Die Förderdauer beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung beginnt ab dem 6. Jahr und erfolgt in fünf gleich hohen Jahresraten.
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Persönliche Teilgarantieübernahme der anderen Gesellschafter. Nach dem ersten Jahr wird ein Check-up durch die Handwerkskammer durchgeführt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Vorhaben wird mit der zuständigen Handwerkskammer besprochen. Diese leitet den Antrag an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) weiter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KBG Sonderprogramm Handwerk (NRW) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleKapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)
  2. [02]
    KBG Sonderprogramm Handwerk
    kbg-nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleKapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG)