BundesBonus
Förderkredit · bis 10 Mio. € Land

L-Bank Landwirtschaft Wachstum

Mit dem Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum unterstützt die L-Bank Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und Weinbaus in Baden-Württemberg bei Investitionen, die Produktionskosten senken oder Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Junglandwirte bis 41 Jahre und Betriebe mit Klimabilanz erhalten besonders günstige Zinsen.

Max. Kreditrahmen
10 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 5.000 € – 10 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderdarlehen Landwirtschaft Wachstum richtet sich an landwirtschaftliche, gartenbauliche und weinbauliche Betriebe in Baden-Württemberg. Refinanziert über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Programme 241/242). Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten Top-Konditionen mit Zinsbonus. Seit 01.10.2025 zusätzlich Zinsbonus Klimabilanz für Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.

Schnell-Check

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Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg führen. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und fördert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland.

Förderfähig sind Primärproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen.

Maximal 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Junglandwirte bis einschliesslich 41 Jahre erhalten verbilligte Top-Konditionen. Über 41 Jahre gelten die Basis-Konditionen ohne Junglandwirt-Bonus.

Für den Zinsbonus Klimabilanz (0,25 Prozentpunkte) ist eine aktuelle betriebliche Treibhausgas-Bilanz nach Greenhouse Gas Protocol oder BEK-Standard erforderlich, mindestens Scope 1, nicht älter als drei Jahre.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg führen. Die L-Bank ist Staatsbank des Landes und fördert ausschliesslich Vorhaben mit Bezug zum Bundesland.

Branche Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau

Förderfähig sind Primärproduzenten der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder des Weinbaus. Reine Handels- oder Dienstleistungsbetriebe ausserhalb dieser Branchen sind ausgeschlossen.

KMU-Status nach EU-Definition

Maximal 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: 5.000 bis 10 Millionen Euro. Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, tilgungsfrei 0–2 Jahre. Sollzinsbindung wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre. Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 Prozent pro Monat. Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Zusätzlicher Zinsbonus Klimabilanz für Betriebe mit erfasster Klimabilanz (sowohl Basis- als auch Top-Konditionen).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Hausbank ansprechen

    Investitionsvorhaben konkretisieren, Kostenkalkulation und Finanzierungsbedarf erstellen, anschliessend Hausbank kontaktieren. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, sonst entfällt die Förderfähigkeit.

  2. 02

    Förderantrag WF_1001 ausfüllen

    Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung (Formular WF_1001) gemeinsam mit der Hausbank vorbereiten. Bei Bedarf Kumulierungserklärung WF_1302 und Beihilfeantrag beifügen. Junglandwirte und Antragsteller mit Klimabilanz markieren die entsprechenden Felder für Top-Konditionen und Klimabonus.

  3. 03

    Hausbank reicht Antrag bei der L-Bank ein

    Die Hausbank prüft die Bonität, bewertet das Vorhaben und leitet den vollständigen Antrag inklusive Unterlagen an die L-Bank weiter. Die L-Bank prüft die Förderfähigkeit und stellt eine Zusage gegenüber der Hausbank aus.

  4. 04

    Kreditvertrag und Auszahlung

    Nach der Zusage schliesst der Antragsteller den Kreditvertrag mit der Hausbank. Die Auszahlung erfolgt entweder vollständig oder in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. In den ersten zwölf Monaten fällt kein Bereitstellungszins an, danach 0,15 Prozent monatlich auf den nicht abgerufenen Betrag.

  5. 05

    Tilgung und laufende Pflichten

    Tilgungsbeginn nach den vereinbarten tilgungsfreien Anlaufjahren (bis zu zwei Jahre). Sondertilgungen sind jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung sowie zur Einhaltung der Förderkriterien sind auf Verlangen vorzulegen.

Häufige Fragen

Wer kann das L-Bank-Darlehen Landwirtschaft Wachstum beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. KMU bedeutet maximal 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten verbesserte Top-Konditionen mit niedrigerem Sollzinssatz.
Was wird über das Programm Landwirtschaft Wachstum gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden wie Ställe und Hallen, technische Anlagen wie Melk-, Fuetterungstechnik oder Weinpressen, Maschinen wie Schlepper und Maehdrescher, Dauerkulturen sowie die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Reiner Flächenerwerb wird nur beihilfefrei finanziert, fossile Heizkessel sind seit 1. Januar 2025 ausgeschlossen.
Wie hoch ist das maximale Darlehen?
Das Darlehen bewegt sich zwischen 5.000 Euro Mindestbetrag und 10 Mio. Euro Höchstbetrag pro Vorhaben. Die Laufzeiten sind frei wählbar zwischen 6, 8, 10, 15, 20 und 30 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Sollzinsbindung entspricht der Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre.
Was bringt der Junglandwirt-Bonus?
Antragsteller bis einschliesslich 41 Jahre erhalten die sogenannten Top-Konditionen mit einem deutlich verbilligten Sollzinssatz gegenüber den Basis-Konditionen. Der Bonus gilt für Erstniederlasser sowie aktive Junglandwirte und kann mit dem Zinsbonus Klimabilanz kombiniert werden. Der konkrete Zinsvorteil richtet sich nach der jeweils aktuellen Konditionenübersicht der L-Bank.
Wie funktioniert der Zinsbonus Klimabilanz?
Seit 1. Oktober 2025 können Betriebe mit erfasster betrieblicher Treibhausgas-Bilanz einen zusätzlichen Zinsbonus von 0,25 Prozentpunkten p.a. auf die Basis- oder Top-Konditionen erhalten. Die Klimabilanz muss nach Greenhouse Gas Protocol Agriculture Guidance oder BEK-Standard erstellt sein, mindestens Scope-1-Emissionen abdecken und darf nicht älter als drei Jahre sein. Erstellung durch einen Berater oder einen Lieferketten-Partner wie Molkerei ist zulässig.
Wie wird das Darlehen beantragt?
Der Antrag läuft über das Hausbankenprinzip. Antragsteller wenden sich an ihre Hausbank (Bank, Sparkasse, Volksbank) und stellen dort mit dem Formular WF_1001 den Förderantrag vor Vorhabensbeginn. Die Hausbank prüft die Bonität und leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Eine Kumulierungserklärung WF_1302 ist bei Kombination mit weiteren Förderungen Pflicht.
Kann das Darlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, etwa mit der Agrarinvestitionsförderung (AFP) des Landes Baden-Württemberg oder Programmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Pflicht ist die Kumulierungserklärung (Formular WF_1302). Bei zu niedrigem Sollzinssatz können auch beihilfefreie Konditionen vereinbart werden, um EU-beihilferechtliche Obergrenzen einzuhalten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Produktseite Landwirtschaft Wachstum
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank
  2. [02]
    Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
    Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
    mlr.baden-wuerttemberg.deRegionalMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
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