BundesBonus
Zuschuss · bis 2.500 € Land

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz ist ein einmaliger Landeszuschuss für junge Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Gefördert werden die Neugründung, die Übernahme oder die tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Die Prämie beträgt 2.500 € pro Person und ist an die bestandene Meisterprüfung sowie einen Bezug zu Rheinland-Pfalz geknüpft. Der Aufstiegsbonus II wird bei der ersten Existenzgründung gezahlt, wenn der zugrunde liegende Fortbildungsabschluss (DQR-Niveau 6 oder 7, z. B. Meister) vor einer Kammer in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten zehn Jahre erworben wurde.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Rheinland-Pfalz (Wirtschaftsministerium)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Rheinland-Pfalz (Wirtschaftsministerium)
Förderhöhe 2.500 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Aufstiegsbonus des Landes Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Der Aufstiegsbonus II wird bei der ersten Existenzgründung gezahlt, wenn der zugrunde liegende Fortbildungsabschluss (DQR-Niveau 6 oder 7, z. B. Meister) vor einer Kammer in Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten zehn Jahre erworben wurde.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk bestanden

Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Rheinland-Pfalz

Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz 2026?
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz beträgt 2.500 € pro Person. Die Prämie wird einmalig für die erste Existenzgründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In der Regel ja. Bei der zuständigen Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer ist der Antrag meist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen — eine nachträgliche Förderung ist oft ausgeschlossen. Die konkrete Frist sollte vorab geklärt werden.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie ist mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen (etwa der KfW oder der Landesförderbanken) kombinierbar, soweit keine Doppelförderung derselben Ausgabe entsteht.

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