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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Niedersachsen: Zuschuss von 10.000 Euro für KMU im Handwerk bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Beteiligung. Neuer Arbeitsplatz in Vollzeit erforderlich.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
NBank (Niedersächsische Landesbank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank (Niedersächsische Landesbank)
Förderhöhe 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Gründungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen im Meister-Handwerk in Niedersachsen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Ziel ist es, die wirtschaftliche Basis von Handwerksbetrieben nachhaltig zu sichern und ihre Marktposition zu stärken.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU im Meister-Handwerk mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätige Beteiligung (>25% Kapital) innerhalb der letzten 3,5 Jahre

Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit (mind. 35 h/Woche)

Der neue Arbeitsplatz muss in Niedersachsen liegen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratung bei der NBank oder Handwerkskammer einholen

    Kontakt zur NBank Niedersachsen oder zur zuständigen Handwerkskammer aufnehmen und das Gründungs- oder Investitionsvorhaben für Handwerksmeister besprechen.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Antrag bei der NBank Niedersachsen einreichen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Vorhabenbeginn erst nach Antragstellung und schriftlicher Genehmigung.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die NBank

    Die NBank prüft die Förderfähigkeit des handwerklichen Gründungs- oder Investitionsvorhabens. Bei positiver Entscheidung ergeht der Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Vorhaben umsetzen

    Gründungs- oder Investitionsvorhaben im Handwerk gemäß Bewilligungsbescheid durchführen.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens Verwendungsnachweis mit allen Belegen bei der NBank Niedersachsen einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann die Gründungsprämie beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen im Meister-Handwerk mit Betriebsstätte in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden oder bei denen neue Gesellschafter mit über 25% Kapitalanteil und Geschäftsführungsbeteiligung eingestiegen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Gründungsprämie beträgt 10.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes in Vollzeit.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden: Personal mit Vorbeschäftigung im Unternehmen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, vertragsabschlüsse vor Förderzusage, abgebende Einzelunternehmer im nachfolgenden Unternehmen und Personal mit Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)
  2. [02]
    Informations- und Kommunikationspflichten
    nbank.dePrimärquelleNBank (Niedersächsische Landesbank)