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Förderkredit · bis 2,5 Mio. € Land

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland

Saarland: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung mit sehr günstigen Zinssätzen. Bis zu 2,5 Millionen Euro für Existenzgründungen, -festigungen, Nachfolgen und Arbeitsplatzschaffung.

Max. Kreditrahmen
2,5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Förderhöhe bis zu 2,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland unterstützt Existenzgründer, Festiger und Unternehmen mit günstigen Krediten. Das Programm kombiniert Investitionen und Betriebsmittel zu attraktiven Konditionen, mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen für Transformationsvorhaben.

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Das Vorhaben muss im Saarland realisiert werden. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers liegt im Saarland.

Existenzgründer, Existenzfestiger innerhalb der ersten fünf Jahre, Freiberufler, Unternehmensnachfolger oder kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen.

Maximal 2.500.000 Euro Darlehensvolumen pro Vorhaben.

Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank des Antragstellers an die SIKB.

Branchen der KfW-Ausschlussliste sind nicht förderfähig (z. B. Rüstung, Spielbanken, bestimmte Agrarsektoren).

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Investitionsort Saarland

Das Vorhaben muss im Saarland realisiert werden. Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers liegt im Saarland.

Antragsteller-Profil

Existenzgründer, Existenzfestiger innerhalb der ersten fünf Jahre, Freiberufler, Unternehmensnachfolger oder kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen.

Höchstbetrag pro Vorhaben

Maximal 2.500.000 Euro Darlehensvolumen pro Vorhaben.

Hausbankprinzip

Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank des Antragstellers an die SIKB.

KfW-Ausschlussliste

Branchen der KfW-Ausschlussliste sind nicht förderfähig (z. B. Rüstung, Spielbanken, bestimmte Agrarsektoren).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Finanzierungsbedarf ermitteln

    Investitions- und Betriebsmittelbedarf zusammenstellen, Businessplan oder Investitionsplan vorbereiten und sicherstellen, dass das Vorhaben im Saarland realisiert wird.

  2. 02

    Hausbank ansprechen

    Vor Vorhabensbeginn die eigene Hausbank kontaktieren und die GuW-Finanzierung gemeinsam strukturieren. Die Hausbank reicht den Antrag an die SIKB weiter.

  3. 03

    Antrag bei der SIKB einreichen

    Die Hausbank stellt den Förderantrag mit Unterlagen zum Vorhaben, Bonitätsprüfung und Sicherheitenvorschlag bei der SIKB ein.

  4. 04

    Konditionen und Zusage abwarten

    Die SIKB prüft das Vorhaben, ordnet es in das risikogerechte Zinssystem ein und teilt der Hausbank die Konditionen mit. Zinsbindung bis zu zehn Jahre, Laufzeit bis zwanzig Jahre, bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre.

  5. 05

    Darlehensvertrag schließen und Mittel abrufen

    Nach Zusage schließt der Antragsteller den Darlehensvertrag mit der Hausbank. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent entsprechend dem Mittelabruf für das Vorhaben.

Häufige Fragen

Wer kann die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Existenzfestiger innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung, Freiberufler sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Investitionsort im Saarland. Auch Unternehmensnachfolger und tätige Beteiligungen am Unternehmen sind förderfähig.
Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
Der Höchstbetrag liegt bei 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel bei einer Auszahlung von 100 Prozent.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über die eigene Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) eingereicht. Die Hausbank prüft die Bonität und stellt die Refinanzierung mit der SIKB als Förderbank her.
Welche Zinskonditionen und Laufzeiten gelten?
Die Konditionen orientieren sich am risikogerechten Zinssystem der Förderbank. Die Zinsbindung beträgt bis zu zehn Jahre, die Laufzeit bis zu zwanzig Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Transformationsvorhaben gibt es eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
Welche Verwendungszwecke sind förderfähig?
Förderfähig sind mittel- und langfristige Investitionen, der Erwerb von Unternehmen oder tätigen Beteiligungen im Rahmen einer Nachfolge, Betriebsmittel sowie der Aufbau eines angemessenen Warenlagers. Der Investitionsort muss im Saarland liegen.
Lässt sich die GuW mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung ist grundsätzlich mit KfW-Programmen und weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Beihilfehöchstgrenzen eingehalten werden. Ausgeschlossen sind Branchen der KfW-Ausschlussliste.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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    Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelle
  4. [04]