BundesBonus
Zuschuss · bis 10.000 € Land

Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern

Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern ist ein einmaliger Landeszuschuss für junge Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Gefördert werden die Neugründung, die Übernahme oder die tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Die Prämie beträgt 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung und ist an die bestandene Meisterprüfung sowie einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern geknüpft. Gefördert werden die Erstgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe 7.500 € – 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Gefördert werden die Erstgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk bestanden

Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern

Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern beträgt 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung. Die Prämie wird einmalig für die erste Existenzgründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In der Regel ja. Bei dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ist der Antrag meist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen — eine nachträgliche Förderung ist oft ausgeschlossen. Die konkrete Frist sollte vorab geklärt werden.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie ist mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen (etwa der KfW oder der Landesförderbanken) kombinierbar, soweit keine Doppelförderung derselben Ausgabe entsteht.

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