BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Innovationsgutscheine Bayern

Der Innovationsgutschein Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Sitz in Bayern. Gefördert werden externe Entwicklungsleistungen für technisch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen — mit 40 bis 60 Prozent (Standard) oder 50 Prozent (Spezial) und förderfähigen Kosten von 4.000 bis 99.500 Euro.

Max. Förderung
99.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe 4.000 € – 99.500 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Innovationsgutschein Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats Bayern, mit dem kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe externe Entwicklungsleistungen für technisch oder technologisch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen finanzieren können. Ziel ist es, Betrieben den Zugang zu externem Know-how zu erleichtern, wenn sie einzelne Entwicklungsschritte nicht selbst durchführen können. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben und dürfen sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Auch Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz in Bayern können den Gutschein nutzen. Das Programm unterscheidet zwei Varianten. Beim Innovationsgutschein Standard liegen die förderfähigen Kosten zwischen 4.000 und 38.000 Euro, der Fördersatz beträgt 40 bis 60 Prozent. Beim Innovationsgutschein Spezial sind förderfähige Kosten von 30.000 bis 99.500 Euro bei einem festen Fördersatz von 50 Prozent möglich. Der Antrag wird online über Bayern Innovativ als Projektträger Bayern gestellt. Feste Einreichfristen gibt es nicht — Anträge sind laufend möglich. Pro Antragsteller werden höchstens drei Gutscheine innerhalb von 24 Monaten bewilligt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro

Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern

Externe Entwicklungsleistung für ein technisch innovatives Vorhaben

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %99.500 €

Was bekommst du konkret?

Der Innovationsgutschein Bayern gibt es in zwei Varianten. Der Innovationsgutschein Standard fördert externe Entwicklungsleistungen mit förderfähigen Kosten von 4.000 bis 38.000 Euro. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40 Prozent und steigt um jeweils 10 Prozentpunkte, wenn das kleine Unternehmen in einem Fördergebiet liegt oder mit einer Hochschule bzw. gleichgestellten Forschungseinrichtung zusammenarbeitet — maximal 60 Prozent. Der Innovationsgutschein Spezial ist für forschungsintensivere Vorhaben gedacht: förderfähige Kosten von 30.000 bis 99.500 Euro bei einem festen Fördersatz von 50 Prozent. Gefördert werden externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktions- und Designstudien, Prototypenbau, Produkttests und FEM-Berechnungen. Reine Unternehmensberatung, Marketing oder Webseiten-Gestaltung sind nicht förderfähig.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Innovationsgutscheine Bayern
165.833 €

Förderfähig sind max. 165.833 €

Rechnerische Schätzung
99.500 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten165.833 €
  • Förderfähige Basis165.833 €
  • Zuschuss– 99.500 €
  • Dein Eigenanteil66.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zunächst sind die Voraussetzungen zu prüfen: weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Danach wird die passende Variante gewählt — Standard (einstufig) für kleinere Vorhaben, Spezial (zweistufig mit Projektskizze) für forschungsintensivere Projekte. Der Antrag wird elektronisch online über Bayern Innovativ (Projektträger Bayern) gestellt; feste Einreichfristen gibt es nicht. Nach dem Absenden folgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem PDF des Antrags, das ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von acht Wochen per Post an den Projektträger Bayern gesendet werden muss. Die Bearbeitung vollständiger Anträge dauert in der Regel rund vier Wochen. Pro Antragsteller sind höchstens drei Gutscheine innerhalb von 24 Monaten möglich.

Häufige Fragen

Wer kann den Innovationsgutschein Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Auch Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz in Bayern sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss beim Innovationsgutschein Bayern?
Beim Innovationsgutschein Standard beträgt der Fördersatz 40 Prozent und steigt unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 60 Prozent, bei förderfähigen Kosten von 4.000 bis 38.000 Euro. Der Innovationsgutschein Spezial fördert 50 Prozent bei förderfähigen Kosten von 30.000 bis 99.500 Euro.
Was wird durch den Innovationsgutschein gefördert?
Gefördert werden externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktions- und Designstudien, Prototypenbau, Produkttests und FEM-Berechnungen. Reine Unternehmensberatung, Marketing oder Webseiten-Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wie stelle ich den Antrag auf den Innovationsgutschein Bayern?
Der Antrag wird elektronisch online über Bayern Innovativ (Projektträger Bayern) gestellt. Nach dem Absenden muss der unterschriebene Antrag als Original innerhalb von acht Wochen per Post nachgereicht werden. Feste Einreichfristen gibt es nicht.
Wie viele Innovationsgutscheine kann ich beantragen?
Pro Antragsteller werden höchstens drei Innovationsgutscheine innerhalb von 24 Monaten bewilligt. Die Bearbeitung eines vollständigen Antrags dauert in der Regel rund vier Wochen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsgutscheine Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Bayern Innovativ — Voraussetzungen und Online-Antrag
    bayern-innovativ.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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