Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | 4.000 € – 99.500 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Innovationsgutschein Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats Bayern, mit dem kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe externe Entwicklungsleistungen für technisch oder technologisch innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen finanzieren können. Ziel ist es, Betrieben den Zugang zu externem Know-how zu erleichtern, wenn sie einzelne Entwicklungsschritte nicht selbst durchführen können. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben und dürfen sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Auch Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz in Bayern können den Gutschein nutzen. Das Programm unterscheidet zwei Varianten. Beim Innovationsgutschein Standard liegen die förderfähigen Kosten zwischen 4.000 und 38.000 Euro, der Fördersatz beträgt 40 bis 60 Prozent. Beim Innovationsgutschein Spezial sind förderfähige Kosten von 30.000 bis 99.500 Euro bei einem festen Fördersatz von 50 Prozent möglich. Der Antrag wird online über Bayern Innovativ als Projektträger Bayern gestellt. Feste Einreichfristen gibt es nicht — Anträge sind laufend möglich. Pro Antragsteller werden höchstens drei Gutscheine innerhalb von 24 Monaten bewilligt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro
Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
Externe Entwicklungsleistung für ein technisch innovatives Vorhaben
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 99.500 € |
Was bekommst du konkret?
Der Innovationsgutschein Bayern gibt es in zwei Varianten. Der Innovationsgutschein Standard fördert externe Entwicklungsleistungen mit förderfähigen Kosten von 4.000 bis 38.000 Euro. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40 Prozent und steigt um jeweils 10 Prozentpunkte, wenn das kleine Unternehmen in einem Fördergebiet liegt oder mit einer Hochschule bzw. gleichgestellten Forschungseinrichtung zusammenarbeitet — maximal 60 Prozent. Der Innovationsgutschein Spezial ist für forschungsintensivere Vorhaben gedacht: förderfähige Kosten von 30.000 bis 99.500 Euro bei einem festen Fördersatz von 50 Prozent. Gefördert werden externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen wie Machbarkeitsstudien, Konstruktions- und Designstudien, Prototypenbau, Produkttests und FEM-Berechnungen. Reine Unternehmensberatung, Marketing oder Webseiten-Gestaltung sind nicht förderfähig.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 165.833 €
pro Antrag
- Gesamtkosten165.833 €
- Förderfähige Basis165.833 €
- Zuschuss– 99.500 €
- Dein Eigenanteil66.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zunächst sind die Voraussetzungen zu prüfen: weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Danach wird die passende Variante gewählt — Standard (einstufig) für kleinere Vorhaben, Spezial (zweistufig mit Projektskizze) für forschungsintensivere Projekte. Der Antrag wird elektronisch online über Bayern Innovativ (Projektträger Bayern) gestellt; feste Einreichfristen gibt es nicht. Nach dem Absenden folgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem PDF des Antrags, das ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von acht Wochen per Post an den Projektträger Bayern gesendet werden muss. Die Bearbeitung vollständiger Anträge dauert in der Regel rund vier Wochen. Pro Antragsteller sind höchstens drei Gutscheine innerhalb von 24 Monaten möglich.
Häufige Fragen
Wer kann den Innovationsgutschein Bayern beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss beim Innovationsgutschein Bayern?
Was wird durch den Innovationsgutschein gefördert?
Wie stelle ich den Antrag auf den Innovationsgutschein Bayern?
Wie viele Innovationsgutscheine kann ich beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Innovationsgutscheine Bayern — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]Bayern Innovativ — Voraussetzungen und Online-Antragbayern-innovativ.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie