BundesBonus
Zuschuss Land

Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B)

Das Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) ist ein Investitionszuschuss der Bayerischen Regionalförderung für gewerbliche Unternehmen, besonders KMU und Kfz-Zulieferer. Gefördert werden Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent (C-Gebiete 45 Prozent), mittlere bis zu 10 Prozent (C-Gebiete 35 Prozent), ab 200.000 Euro Investition.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) wurde im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung aufgelegt, um bayerische Unternehmen bei Transformationsprozessen in den Bereichen Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutz zu begleiten. Ziel ist die beschleunigte Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist das Kerninstrument des Programms. Förderfähig sind Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse, insbesondere bei Unternehmen des Automotive-Sektors.

Ein Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) oder des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen und zusätzlich mindestens ein Transformations- oder Digitalisierungskriterium abdecken (etwa Industrie-4.0-Vernetzung, additive Fertigung, Big-Data-Infrastruktur oder digitale Plattformen).

Schnell-Check

Passt Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gewerbliches Unternehmen mit Vorhaben in Bayern

Kleines oder mittleres Unternehmen (große Unternehmen nur in Ausnahmefällen)

Vorhaben erfüllt mindestens ein Transformations- oder Digitalisierungskriterium

Investitionsvolumen mindestens 200.000 Euro

Antrag vor Vorhabensbeginn bei der Bezirksregierung

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergebiet: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 10 Prozent, in C-Fördergebieten bis zu 35 Prozent. In beihilferechtlich zulässigen Ausnahmefällen werden große Unternehmen in C-Gebieten bis zu 25 Prozent gefördert. Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft sind für Investitionen mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten höhere Maximalfördersätze möglich. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 200.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht; die Authentifizierung erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto via BayernPortal. Der Vollzug erfolgt nach den Regeln des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) beziehungsweise des GRW-Koordinierungsrahmens. Dem Antrag ist die Bestätigung der erfüllten Transformations- und Digitalisierungskriterien beizufügen.

Häufige Fragen

Wer ist beim Sonderprogramm Transformation@Bayern antragsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen der Industrie, insbesondere Kfz-Zulieferer, sowie gewerbliche Unternehmen aus Handwerk und sonstigen Dienstleistungen in Bayern. Das Programm richtet den Fokus besonders auf kleine und mittlere Unternehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Transformation@Bayern?
Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Fördergebieten bis zu 45 Prozent. Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 10 Prozent, in C-Fördergebieten bis zu 35 Prozent. Große Unternehmen können in C-Gebieten in Ausnahmefällen bis zu 25 Prozent erhalten.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in neue Digitalisierungsmaßnahmen sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse. Dazu zählen etwa Industrie-4.0-Vernetzung, additive Fertigung, Big-Data-Infrastruktur, digitale Plattformen oder Predictive-Maintenance-Anwendungen.
Wie hoch ist die Mindestinvestition?
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 200.000 Euro. Sie gilt einheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ebenso wie im sonstigen Fördergebiet.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Die Authentifizierung läuft über das ELSTER-Unternehmenskonto im BayernPortal. Der Vollzug folgt den Regeln der BRF beziehungsweise der GRW.
Gibt es höhere Fördersätze für Klimaschutz-Investitionen?
Ja. Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft sind für Investitionen mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen höhere Maximalfördersätze möglich.

Mehr zu Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Informationsblatt Transformation@Bayern (StMWi)
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Teilen
Merken