BundesBonus
Zuschuss · bis 1 Mio. € Land

Holz Innovativ Programm (HIP)

Das Holz Innovativ Programm (HIP) ist ein EFRE-kofinanzierter Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen im Cluster Forst und Holz. Gefördert werden Innovationstransfer, Forschung, Entwicklung und modellhafte Holzbauvorhaben. Letztere werden mit bis zu 400.000 Euro, bei herausragender Bedeutung bis zu 1.000.000 Euro je Einzelprojekt gefördert.

Max. Förderung
1 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 1 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Holz Innovativ Programm (HIP) fördert Innovationen bei der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Innovationskraft der Unternehmen und Akteure im Cluster Forst und Holz zu stärken und die Entwicklung einer holzbasierten, kreislauforientierten Bioökonomie voranzubringen.

Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert und gliedert sich in mehrere Förderbereiche. Gefördert werden Innovationstransfer-Vorhaben (Forschung, Entwicklung, Beratung, Technologietransfer und Wissensvermittlung), modellhafte Holzbauvorhaben wie Bauen im Bestand, Aufstockung, Nachverdichtung oder Laubholzbau sowie weitere klimafreundliche Entwicklungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Das Programm richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen im Cluster Forst und Holz.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg

Zugehörigkeit oder Bezug zum Cluster Forst und Holz

Vorhabensskizze wird vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank eingereicht

EFRE-Anteil je Projekt mindestens 100.000 Euro

Vorhaben mit Innovations-, Forschungs- oder modellhaftem Holzbau-Bezug

Was bekommst du konkret?

Der EFRE-Zuschuss deckt je nach Maßnahme und Antragsteller einen Anteil ab 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der EFRE-Anteil muss je Projekt mindestens 100.000 Euro betragen; bei einer Förderquote von 40 Prozent entspricht das zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von mindestens 250.000 Euro. Modellhafte Holzbauvorhaben (Innovatives Bauen) werden mit bis zu 400.000 Euro, bei herausragender Bedeutung mit bis zu 1.000.000 Euro je Einzelprojekt gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Antragsteller eine Vorhabensskizze bei der L-Bank ein; Stichtage sind der 15. März und der 15. September, für Holzbauvorhaben zusätzlich der 15. Juni und der 31. Dezember. Ein Auswahlgremium (Clusterbeirat beim Innovationstransfer, Jury Holzbau bei Holzbauvorhaben) bewertet die Skizzen. Nach positiver Auswahl erteilt das Ministerium die Antragsberechtigung; in der zweiten Stufe stellen Antragsteller den formalen Förderantrag bei der L-Bank.

Häufige Fragen

Wer kann das Holz Innovativ Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Das Programm richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Akteure im Cluster Forst und Holz in Baden-Württemberg.
Wie hoch ist die Förderung im Holz Innovativ Programm?
Der EFRE-Zuschuss deckt je nach Maßnahme und Antragsteller einen Anteil ab 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Modellhafte Holzbauvorhaben werden mit bis zu 400.000 Euro, bei herausragender Bedeutung mit bis zu 1.000.000 Euro je Einzelprojekt gefördert.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Innovationstransfer (Forschung, Entwicklung, Beratung, Technologietransfer, Wissensvermittlung), modellhafte Holzbauvorhaben wie Bauen im Bestand, Aufstockung, Nachverdichtung und Laubholzbau sowie weitere klimafreundliche Entwicklungsmaßnahmen.
Bis wann muss die Vorhabensskizze eingereicht werden?
Vorhabensskizzen sind zum 15. März und 15. September einzureichen, für Holzbauvorhaben zusätzlich zum 15. Juni und 31. Dezember. Maßgeblich ist die Einreichung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der L-Bank.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst wird eine Vorhabensskizze bei der L-Bank eingereicht und von einem Auswahlgremium bewertet. Nach positiver Auswahl und Antragsberechtigung durch das Ministerium folgt der formale Förderantrag bei der L-Bank.
Wie hoch müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens sein?
Der EFRE-Anteil muss je Projekt mindestens 100.000 Euro betragen. Bei einer Förderquote von 40 Prozent entspricht das zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von mindestens 250.000 Euro je Vorhaben.

Mehr zu Holz Innovativ Programm (HIP) und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Holz Innovativ Programm (HIP) — Offizielle Programmseite
    mlr.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
  2. [02]
    Cluster Forst und Holz BW – HIP Informationen & Übersicht
    cluster-forstholz-bw.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
  3. [03]
    EFRE Baden-Württemberg 2021–2027 – Förderrichtlinie und Ausschreibungen
    2021-27.efre-bw.dePrimärquelleMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
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