Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus unterstützt die Bayerische Staatsregierung mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei, technologisch neue Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierte Dienstleistungen zu entwickeln. Gefördert wird der Weg von der konzeptionellen Idee bis zum funktionsfähigen ersten Prototyp.
Das Programm gliedert sich in drei Varianten: Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben werden als Zuschuss gefördert, Anwendungsvorhaben als Darlehen der LfA Förderbank Bayern. Antragsberechtigt für Entwicklungsvorhaben sind mittelständische Unternehmen mit weniger als 400 Mitarbeitern, für Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition.
Voraussetzung ist ein Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern. Projektträger für die Zuschussvarianten ist Bayern Innovativ.
Passt Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
Mittelständisches Unternehmen mit weniger als 400 Mitarbeitern (Entwicklungsvorhaben)
Entwicklung technologisch neuer Produkte, Verfahren oder wissensbasierter Dienstleistungen
Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt
Für Anwendungsvorhaben (Darlehen): kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition
Was bekommst du konkret?
Entwicklungsvorhaben werden mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert; kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 Prozentpunkten, mittlere Unternehmen von 10 Prozentpunkten. Standortrelevante Technologievorhaben werden mit bis zu 50 Prozent gefördert (ebenfalls plus 10 bzw. 20 Prozentpunkte); hier müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Mio. Euro betragen. Anwendungsvorhaben werden als Darlehen über bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit einer Beihilfeintensität von bis zu 10 bzw. 20 Prozent finanziert.
Wie stellst du den Antrag?
Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben werden Projektskizze und Antrag vor Vorhabenbeginn elektronisch über das ELAN-Verfahren beim Projektträger Bayern Innovativ eingereicht. Anwendungsvorhaben werden über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern beantragt.
Häufige Fragen
Wer kann das BayTP+ beantragen?
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsvorhaben?
Was wird bei standortrelevanten Technologievorhaben gefördert?
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Darlehen im BayTP+?
Wo stellt man den Antrag für das BayTP+?
Was wird durch das BayTP+ konkret gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]BayTP+ Publikation und Merkblatt des StMWistmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie