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Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) ist ein Zuschussprogramm des Freistaats Bayern für mittelständische Unternehmen, die technologisch neue Produkte, Produktionsverfahren oder wissensbasierte Dienstleistungen entwickeln. Entwicklungsvorhaben werden mit bis zu 25 Prozent, standortrelevante Technologievorhaben mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus unterstützt die Bayerische Staatsregierung mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei, technologisch neue Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierte Dienstleistungen zu entwickeln. Gefördert wird der Weg von der konzeptionellen Idee bis zum funktionsfähigen ersten Prototyp.

Das Programm gliedert sich in drei Varianten: Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben werden als Zuschuss gefördert, Anwendungsvorhaben als Darlehen der LfA Förderbank Bayern. Antragsberechtigt für Entwicklungsvorhaben sind mittelständische Unternehmen mit weniger als 400 Mitarbeitern, für Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition.

Voraussetzung ist ein Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern. Projektträger für die Zuschussvarianten ist Bayern Innovativ.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern

Mittelständisches Unternehmen mit weniger als 400 Mitarbeitern (Entwicklungsvorhaben)

Entwicklung technologisch neuer Produkte, Verfahren oder wissensbasierter Dienstleistungen

Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt

Für Anwendungsvorhaben (Darlehen): kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition

Was bekommst du konkret?

Entwicklungsvorhaben werden mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert; kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 Prozentpunkten, mittlere Unternehmen von 10 Prozentpunkten. Standortrelevante Technologievorhaben werden mit bis zu 50 Prozent gefördert (ebenfalls plus 10 bzw. 20 Prozentpunkte); hier müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Mio. Euro betragen. Anwendungsvorhaben werden als Darlehen über bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit einer Beihilfeintensität von bis zu 10 bzw. 20 Prozent finanziert.

Wie stellst du den Antrag?

Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben werden Projektskizze und Antrag vor Vorhabenbeginn elektronisch über das ELAN-Verfahren beim Projektträger Bayern Innovativ eingereicht. Anwendungsvorhaben werden über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern beantragt.

Häufige Fragen

Wer kann das BayTP+ beantragen?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Für Entwicklungsvorhaben gilt die Grenze von weniger als 400 Mitarbeitern, für Anwendungsvorhaben sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition zugelassen.
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsvorhaben?
Entwicklungsvorhaben werden mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 Prozentpunkten, mittlere Unternehmen von 10 Prozentpunkten auf diesen Fördersatz.
Was wird bei standortrelevanten Technologievorhaben gefördert?
Standortrelevante Technologievorhaben werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, ebenfalls mit Aufschlägen von 10 bzw. 20 Prozentpunkten für mittlere und kleine Unternehmen. Voraussetzung sind zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 1 Mio. Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Darlehen im BayTP+?
Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Anwendungsvorhaben dagegen werden als Darlehen der LfA Förderbank Bayern mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanziert.
Wo stellt man den Antrag für das BayTP+?
Projektskizze und Antrag für die Zuschussvarianten werden vor Vorhabenbeginn elektronisch über das ELAN-Verfahren beim Projektträger Bayern Innovativ eingereicht. Anwendungsvorhaben laufen über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern.
Was wird durch das BayTP+ konkret gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung technologisch neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen – von der konzeptionellen Idee bis zum funktionsfähigen ersten Prototyp.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    BayTP+ Publikation und Merkblatt des StMWi
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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