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Zuschuss · bis 45 % Land

BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern

BayTOU ist das bayerische Landesprogramm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen. Es unterstützt Gründer und junge, kleine Technologieunternehmen in Bayern mit Zuschüssen für risikobehaftete Entwicklungsvorhaben – von der Konzeptphase bis zur marktnahen Produktentwicklung.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderquote 45 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit BayTOU fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung technologieorientierter Unternehmen stehen. Ziel ist es, die technologische Basis neugegründeter und kleiner Unternehmen in Bayern aufzubauen oder zu verstärken. Antragsberechtigt sind Personen mit Gründungsabsicht sowie technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit KMU-Status, die seit weniger als sechs Jahren bestehen und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; kleine Unternehmen erhalten zusätzlich 20 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen 10 Prozentpunkte. Für Konzeptvorhaben liegt die Höchstgrenze bei 26.000 Euro (in Einzelfällen bis 52.000 Euro), für Entwicklungsvorhaben bei 150.000 Euro. Ausgezahlt werden nur Zuschüsse ab einer Bagatellgrenze von mindestens 15.000 Euro. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmenssitz oder geplante Gründung in Bayern

KMU-Status: weniger als zehn Mitarbeiter und jünger als sechs Jahre

Technologisch und wirtschaftlich risikobehaftetes Entwicklungsvorhaben

Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt

Zuschussbedarf erreicht die Bagatellgrenze von 15.000 Euro

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen zuzüglich 20 Prozentpunkte, für mittlere Unternehmen zuzüglich 10 Prozentpunkte. Konzeptvorhaben werden mit maximal 26.000 Euro (in Einzelfällen bis 52.000 Euro) gefördert, Entwicklungsvorhaben bei Softwareunternehmen mit maximal 150.000 Euro; für andere Entwicklungsvorhaben nennt die Verwaltungsvorschrift keinen Höchstbetrag, nur die Förderquote. Die Mindestförderung (Bagatellgrenze) beträgt 15.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Zunächst werden Vorhaben und technologisches Konzept geprüft und die Förderfähigkeit mit dem Projektträger Bayern Innovativ GmbH geklärt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen. Anschließend prüft die Bewilligungsstelle Technologie, Marktperspektive und KMU-Status. Nach Bewilligung erfolgen die Umsetzung des Konzept- oder Entwicklungsvorhabens und der Abruf des Zuschusses. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei BayTOU?
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich 20 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen 10 Prozentpunkte. Konzeptvorhaben werden mit maximal 26.000 Euro (in Einzelfällen bis 52.000 Euro), Entwicklungsvorhaben bei Softwareunternehmen mit maximal 150.000 Euro gefördert; für übrige Entwicklungsvorhaben gilt nur die Förderquote.
Wer kann BayTOU beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit Gründungsabsicht sowie technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit KMU-Status, die seit weniger als sechs Jahren bestehen und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Sitz oder geplante Gründung müssen in Bayern liegen.
Was ist der Unterschied zwischen Konzeptphase und Entwicklungsphase?
In der Konzeptphase wird ein tragfähiges technologisches Konzept für die Gründung erarbeitet (Vorentwicklung), gefördert mit maximal 26.000 Euro. In der Entwicklungsphase wird das Vorhaben bis zur Marktreife weiterentwickelt, hier gilt die Förderquote von bis zu 45 Prozent; bei Softwareunternehmen ist der Zuschuss auf 150.000 Euro begrenzt.
Gibt es eine Mindestförderhöhe bei BayTOU?
Ja, ausgezahlt werden nur Zuschüsse, die eine Bagatellgrenze von mindestens 15.000 Euro erreichen. Vorhaben mit einem geringeren Förderbedarf werden über BayTOU nicht bezuschusst.
Bis wann läuft das BayTOU-Programm?
Die BayTOU-Richtlinie trat am 1. Juli 2019 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können Anträge beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  3. [03]
    BayTOU-Richtlinie (Bayerische Verwaltungsvorschrift)
    gesetze-bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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