Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderquote | 45 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit BayTOU fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung technologieorientierter Unternehmen stehen. Ziel ist es, die technologische Basis neugegründeter und kleiner Unternehmen in Bayern aufzubauen oder zu verstärken. Antragsberechtigt sind Personen mit Gründungsabsicht sowie technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit KMU-Status, die seit weniger als sechs Jahren bestehen und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; kleine Unternehmen erhalten zusätzlich 20 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen 10 Prozentpunkte. Für Konzeptvorhaben liegt die Höchstgrenze bei 26.000 Euro (in Einzelfällen bis 52.000 Euro), für Entwicklungsvorhaben bei 150.000 Euro. Ausgezahlt werden nur Zuschüsse ab einer Bagatellgrenze von mindestens 15.000 Euro. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmenssitz oder geplante Gründung in Bayern
KMU-Status: weniger als zehn Mitarbeiter und jünger als sechs Jahre
Technologisch und wirtschaftlich risikobehaftetes Entwicklungsvorhaben
Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt
Zuschussbedarf erreicht die Bagatellgrenze von 15.000 Euro
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen zuzüglich 20 Prozentpunkte, für mittlere Unternehmen zuzüglich 10 Prozentpunkte. Konzeptvorhaben werden mit maximal 26.000 Euro (in Einzelfällen bis 52.000 Euro) gefördert, Entwicklungsvorhaben bei Softwareunternehmen mit maximal 150.000 Euro; für andere Entwicklungsvorhaben nennt die Verwaltungsvorschrift keinen Höchstbetrag, nur die Förderquote. Die Mindestförderung (Bagatellgrenze) beträgt 15.000 Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Zunächst werden Vorhaben und technologisches Konzept geprüft und die Förderfähigkeit mit dem Projektträger Bayern Innovativ GmbH geklärt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen. Anschließend prüft die Bewilligungsstelle Technologie, Marktperspektive und KMU-Status. Nach Bewilligung erfolgen die Umsetzung des Konzept- oder Entwicklungsvorhabens und der Abruf des Zuschusses. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei BayTOU?
Wer kann BayTOU beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Konzeptphase und Entwicklungsphase?
Gibt es eine Mindestförderhöhe bei BayTOU?
Bis wann läuft das BayTOU-Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [02]BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Bayern — Offizielle Programmseitestmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- [03]BayTOU-Richtlinie (Bayerische Verwaltungsvorschrift)gesetze-bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.