BundesBonus
Zuschuss · bis 10.000 € Land

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg ist ein einmaliger Landeszuschuss für junge Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Gefördert werden die Neugründung, die Übernahme oder die tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Die Prämie beträgt bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens) und ist an die bestandene Meisterprüfung sowie einen Bezug zu Baden-Württemberg geknüpft. Die Prämie ist als Tilgungszuschuss in den L-Bank-Programmen „Startfinanzierung 80" und „Gründungsfinanzierung" ausgestaltet und beträgt 10 % des Darlehens, höchstens 10.000 €. Der Antrag ist binnen 24 Monaten nach der Meisterprüfung über die Hausbank zu stellen.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
L-Bank — Staatsbank für Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank — Staatsbank für Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Meistergründungsprämie Baden-Württemberg unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in den L-Bank-Programmen. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Die Prämie ist als Tilgungszuschuss in den L-Bank-Programmen „Startfinanzierung 80" und „Gründungsfinanzierung" ausgestaltet und beträgt 10 % des Darlehens, höchstens 10.000 €. Der Antrag ist binnen 24 Monaten nach der Meisterprüfung über die Hausbank zu stellen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk bestanden

Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Baden-Württemberg

Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei der L-Bank über die Hausbank stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Meistergründungsprämie Baden-Württemberg 2026?
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg beträgt bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens). Die Prämie wird einmalig für die erste Existenzgründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In der Regel ja. Bei der L-Bank über die Hausbank ist der Antrag meist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen — eine nachträgliche Förderung ist oft ausgeschlossen. Die konkrete Frist sollte vorab geklärt werden.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie ist mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen (etwa der KfW oder der Landesförderbanken) kombinierbar, soweit keine Doppelförderung derselben Ausgabe entsteht.

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