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IBB CO2-Sparende Gebäude

Die Investitionsbank Berlin fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit einem zinslosen Förderdarlehen von 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und eingespartem Kilogramm CO2. Wer zusätzlich Miet- und Belegungsbindungen begründet, erhält im Bonusmodul einen Zuschuss von 20 Prozent des bewilligten Darlehens.

Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm IBB CO2-Sparende Gebäude fördert die Investitionsbank Berlin energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Wohngebäuden in Berlin. Das modulare Förderangebot besteht aus einem Grundmodul und einem wählbaren Bonusmodul und lässt sich flexibel mit weiteren Förderprodukten kombinieren. Im Grundmodul werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden gefördert, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen; die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig. Grundsätzlich besteht Maßnahmenfreiheit, solange die technischen Anforderungen und Fördervorgaben der Verwaltungsvorschrift eingehalten werden. Typische Einzelmaßnahmen sind die Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage, die Nutzung erneuerbarer Energien, der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes. Das Bonusmodul kann nur in Verbindung mit dem Grundmodul in Anspruch genommen werden und fördert die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Gruppe des Antragstellers

Kommunales Wohnungsunternehmen · Privates Wohnungsunternehmen · Wohnungsgenossenschaft · Vermieter oder Investor

Der Investitionsstandort liegt in Berlin

Das Mietwohngebäude verfügt über mindestens drei Wohneinheiten

Das Gebäude wurde vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt

Nach der Sanierung werden höchstens 15 kg CO2-Äquivalente je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erreicht

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt

Gültiger und aktueller Energieausweis (Bedarfsausweis) liegt vor

Bonusmodul: Miet- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen werden begründet

Was bekommst du konkret?

Im Grundmodul erfolgt die Förderung vorhabenbezogen durch ein zinsloses öffentliches Darlehen als Pauschale in Höhe von 20 Euro je eingespartem Kilogramm CO2-Äquivalent pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Förderdarlehen wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt und kann in bis zu drei kostenfreien Teilbeträgen ausgezahlt werden; die Tilgung beträgt mindestens 1,5 % p.a. des Darlehensursprungsbetrags und beginnt drei Monate nach Feststellung der mittleren Bezugsfertigkeit. Auf das Darlehensursprungskapital wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag erhoben: 0,55 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 3,0 Mio. Euro, 0,85 % p.a. bei mehr als 1,0 Mio. Euro bis einschließlich 3,0 Mio. Euro und 1,50 % p.a. bei einem Darlehen von bis zu 1,0 Mio. Euro. Die konkrete Darlehenshöhe legt die IBB im Einzelfall fest, und die Förderung wird in der Regel durch ein nachrangiges Grundpfandrecht gesichert. Im Bonusmodul kommt ein Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude hinzu, der den Darlehensbetrag reduziert. Im Gegenzug gelten Mietpreisbegrenzung auf höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete und eine Belegungsbindung für Haushalte mit einem Einkommen bis 180 % der Bundeseinkommensgrenze, jeweils für 20 Jahre.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular, die Bestätigung zum Antrag und ergänzende Dokumente nach der Checkliste der IBB; im Antragsformular lassen sich mehrere Produkte zu einer Finanzierung kombinieren oder einzeln beantragen. Zusätzlich ist ein gültiger und aktueller Energieausweis als Bedarfsausweis vorzulegen. Die IBB prüft den Förderantrag hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinie und entscheidet anschließend über die Vergabe des Kredits im Grundmodul. Wird zusätzlich das Bonusmodul beantragt, entscheidet der Bewilligungsausschuss als Bewilligungsstelle über den Zuschussantrag. Der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und IBB geschlossen; die Kundenbetreuung der IBB unterstützt bereits bei der Vorbereitung der Antragstellung.

Häufige Fragen

Wer kann IBB CO2-Sparende Gebäude beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter und Investoren. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen.
Welche Gebäude werden gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung im Grundmodul?
Die Förderung erfolgt durch ein zinsloses öffentliches Darlehen als Pauschale in Höhe von 20 Euro je eingespartem Kilogramm CO2-Äquivalent pro Quadratmeter Wohnfläche. Die konkrete Darlehenshöhe legt die IBB im Einzelfall fest, die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Was bringt das Bonusmodul?
Das Bonusmodul kann nur zusammen mit dem Grundmodul in Anspruch genommen werden. Es fördert die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude; der Zuschuss reduziert den Darlehensbetrag.
Welche Bedingungen gelten bei den Bindungen im Bonusmodul?
Für zum Zeitpunkt der Bewilligung ungebundene Wohnungen entstehen mit dem ersten fördervorgabenkonformen Mietvertrag eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 20 Jahre. Vermietet werden darf dann nur an berechtigte Haushalte mit einem Einkommen bis 180 % der Bundeseinkommensgrenze, die Nettokaltmiete ist auf höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter begrenzt.
Welches Klimaziel muss das Gebäude erreichen?
Voraussetzung ist, dass die technischen Anforderungen und Fördervorgaben der Verwaltungsvorschrift eingehalten werden und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ein Ausstoß von höchstens 15 kg CO2-Äquivalenten je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erreicht wird.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben. Energieeffizienzberatungen durch Energieexperten sind ausgenommen und über das Programm ENEO förderfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IBB CO2-Sparende Gebäude — Offizielle Programmseite
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
  3. [03]
    IBB — Checkliste Unterlagen für Vermieter und Investoren (PDF)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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