Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Programm IBB CO2-Sparende Gebäude fördert die Investitionsbank Berlin energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Wohngebäuden in Berlin. Das modulare Förderangebot besteht aus einem Grundmodul und einem wählbaren Bonusmodul und lässt sich flexibel mit weiteren Förderprodukten kombinieren. Im Grundmodul werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden gefördert, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen; die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig. Grundsätzlich besteht Maßnahmenfreiheit, solange die technischen Anforderungen und Fördervorgaben der Verwaltungsvorschrift eingehalten werden. Typische Einzelmaßnahmen sind die Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage, die Nutzung erneuerbarer Energien, der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes. Das Bonusmodul kann nur in Verbindung mit dem Grundmodul in Anspruch genommen werden und fördert die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Gruppe des Antragstellers
Kommunales Wohnungsunternehmen · Privates Wohnungsunternehmen · Wohnungsgenossenschaft · Vermieter oder Investor
Der Investitionsstandort liegt in Berlin
Das Mietwohngebäude verfügt über mindestens drei Wohneinheiten
Das Gebäude wurde vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt
Nach der Sanierung werden höchstens 15 kg CO2-Äquivalente je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erreicht
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt
Gültiger und aktueller Energieausweis (Bedarfsausweis) liegt vor
Bonusmodul: Miet- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen werden begründet
Was bekommst du konkret?
Im Grundmodul erfolgt die Förderung vorhabenbezogen durch ein zinsloses öffentliches Darlehen als Pauschale in Höhe von 20 Euro je eingespartem Kilogramm CO2-Äquivalent pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Förderdarlehen wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt und kann in bis zu drei kostenfreien Teilbeträgen ausgezahlt werden; die Tilgung beträgt mindestens 1,5 % p.a. des Darlehensursprungsbetrags und beginnt drei Monate nach Feststellung der mittleren Bezugsfertigkeit. Auf das Darlehensursprungskapital wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag erhoben: 0,55 % p.a. bei einem Darlehen von mehr als 3,0 Mio. Euro, 0,85 % p.a. bei mehr als 1,0 Mio. Euro bis einschließlich 3,0 Mio. Euro und 1,50 % p.a. bei einem Darlehen von bis zu 1,0 Mio. Euro. Die konkrete Darlehenshöhe legt die IBB im Einzelfall fest, und die Förderung wird in der Regel durch ein nachrangiges Grundpfandrecht gesichert. Im Bonusmodul kommt ein Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude hinzu, der den Darlehensbetrag reduziert. Im Gegenzug gelten Mietpreisbegrenzung auf höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete und eine Belegungsbindung für Haushalte mit einem Einkommen bis 180 % der Bundeseinkommensgrenze, jeweils für 20 Jahre.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular, die Bestätigung zum Antrag und ergänzende Dokumente nach der Checkliste der IBB; im Antragsformular lassen sich mehrere Produkte zu einer Finanzierung kombinieren oder einzeln beantragen. Zusätzlich ist ein gültiger und aktueller Energieausweis als Bedarfsausweis vorzulegen. Die IBB prüft den Förderantrag hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinie und entscheidet anschließend über die Vergabe des Kredits im Grundmodul. Wird zusätzlich das Bonusmodul beantragt, entscheidet der Bewilligungsausschuss als Bewilligungsstelle über den Zuschussantrag. Der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und IBB geschlossen; die Kundenbetreuung der IBB unterstützt bereits bei der Vorbereitung der Antragstellung.
Häufige Fragen
Wer kann IBB CO2-Sparende Gebäude beantragen?
Welche Gebäude werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung im Grundmodul?
Was bringt das Bonusmodul?
Welche Bedingungen gelten bei den Bindungen im Bonusmodul?
Welches Klimaziel muss das Gebäude erreichen?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IBB CO2-Sparende Gebäude — Offizielle Programmseiteibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [02]Verwaltungsvorschrift zur Förderung sozialverträglicher und CO2-einsparender Modernisierung (PDF)ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin
- [03]IBB — Checkliste Unterlagen für Vermieter und Investoren (PDF)ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.