Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen richtet sich an Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen des Ersten Förderwegs wohnen und deren Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete im Verhältnis zum anrechenbaren Einkommen höher als 30 % ist. Maßgeblich sind die Einkommensgrenzen für den Berliner Wohnberechtigungsschein (WBS); das anrechenbare Einkommen darf diese Grenzen nicht um mehr als 55 % überschreiten. Für Mietwohnungen, die nicht oder nicht mehr der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, wird der Mietzuschuss nicht gewährt. Auch Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII können nach einem Kostensenkungsverfahren des Leistungsträgers einen Antrag stellen. Träger von Einrichtungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII, die Sozialwohnungen angemietet haben, können den Mietzuschuss zugunsten der Nutzenden beantragen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnung im Sozialen Wohnungsbau (Erster Förderweg) in Berlin
Mietbelastung über 30 % des anrechenbaren Einkommens
Einkommensgrenze des Berliner WBS um max. 55 % überschritten
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Was bekommst du konkret?
Gezahlt wird ein monatlicher Mietzuschuss, wenn der Mieterhaushalt mehr als 30 % seines anrechenbaren Einkommens für die Bruttowarmmiete aufbringen muss. Die Höhe richtet sich nach der angemessenen Wohnfläche (50 m² für einen Einpersonenhaushalt, 65 m² für zwei, 80 m² für drei, 90 m² für vier Personen, je weitere Person 12 m²) und ist nach Einkommensüberschreitung gestaffelt: bis zur Einkommensgrenze max. 6,58 €/m², bei Überschreitung bis 20 % max. 4,91 €/m², bei 20,01 bis 40 % max. 3,28 €/m². Der Zuschuss ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Berlin per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg zu stellen. Zum Antrag gehören das Antragsformular, die Einkommenserklärung (für jedes Haushaltsmitglied einzeln) sowie die Einkommensbescheinigung. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag bei der IBB eingeht, und gilt für maximal 24 Monate; danach ist ein Folgeantrag erforderlich, der etwa 2 Monate vor Ablauf gestellt werden sollte. Fragen beantwortet die IBB unter 030 / 2125-4545.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss in Sozialwohnungen?
Wie hoch ist der Mietzuschuss?
Für wie lange wird der Mietzuschuss bewilligt?
Können auch Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung den Mietzuschuss beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mietzuschuss in Sozialwohnungen bei der Investitionsbank Berlinibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [02]Formular Erstantrag (PDF)ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [03]Verwaltungsvorschrift (PDF)ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin