BundesBonus
Zuschuss · bis 25 % Land

Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein

Zuschuss bis zu 25.000 EUR der IB.SH für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein, die Genossenschaftsanteile für eine selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Pro Kind im Haushalt 5.000 EUR zusätzlich.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Förderquote 25 %
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein gewährt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes einen Zuschuss für den Erwerb genossenschaftlicher Geschäftsanteile in Höhe der Pflichtbeteiligung. Damit erhalten Menschen mit Wohnberechtigungsschein den Zugang zu einer Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wohnprojekt und damit zu bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung gilt im Land Schleswig-Holstein unter Beachtung von Kontingenten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gültiger Wohnberechtigungsschein

Selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnung

Pflichtbeteiligung der Genossenschaft mindestens 25.000 EUR

Wohnung im Land Schleswig-Holstein

Anzahl Kinder im Haushalt (jedes Kind 5.000 EUR Bonus)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    25 %
    25.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein
100.000 €

Förderfähig sind max. 100.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote25%
  • Gesamtkosten100.000 €
  • Förderfähige Basis100.000 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil75.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsunterlagen bei IB.SH anfordern

    Antragsunterlagen für den Zuschuss zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Schleswig-Holstein bei der IB.SH anfordern.

  2. 02

    Antrag bei IB.SH einreichen

    Vollständig ausgefüllten Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH einreichen. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Förderprogrammen.

  3. 03

    Förderzusage und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch IB.SH ergeht der Bewilligungsbescheid. Zuschuss von bis zu 25.000 Euro wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
25 Prozent der Pflichtbeteiligung an den Genossenschaftsanteilen, maximal 25.000 EUR. Pro im Haushalt dauerhaft lebendem Kind erhöht sich der Zuschuss um 5.000 EUR — gedeckelt bei 25.000 EUR insgesamt.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein, die eine Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wohnprojekt in Schleswig-Holstein erwerben möchten und die Wohnung selbst nutzen werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile bei der IB.SH eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Kann die Förderung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Förderung selbst kann jedoch nur einmal in Anspruch genommen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Erwerb Genossenschaftsanteile
    ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)