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Zuschuss · bis 15.000 € Land

Ankauf Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, damit Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt besser versorgt werden können. Vermieter erhalten einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro pro Belegungsrecht.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm der IFB Hamburg verbessert die Wohnraumversorgung von Zielgruppen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt. Die IFB erwirbt einmalige Belegungsrechte bei Eigentümern von freien, ungebundenen Mietwohnungen. Die Wohnungssuchenden werden in der Regel durch soziale Träger betreut, die den Vermietern bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mietwohnung ist zur Vermietung frei und unterliegt keiner anderen Bindung

Wohnung erfüllt bestimmte Anforderungen der IFB Hamburg

Höhe der Miete ist begrenzt (IFB-Anforderung)

Was bekommst du konkret?

Einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro beim Erwerb von einmaligen Belegungsrechten für eine Mietwohnung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Vermieter nimmt Kontakt mit der IFB Hamburg auf, um Belegungsrechte für seine Wohnung anzubieten.

  2. 02

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Vermieter stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB ein.

  3. 03

    Prüfung von Antrag und Wohnungseignung

    Die IFB prüft den Antrag und entscheidet über die Eignung der Wohnung für das Belegungsrecht.

  4. 04

    Belegung durch das Bezirksamt nach Bewilligung

    Nach Erhalt der Bewilligung wendet sich der Vermieter an das zuständige Bezirksamt, das die Belegung der Wohnung vornimmt.

  5. 05

    Mietvertrag mit Mietinteressenten abschließen

    Danach schließt der Vermieter einen Mietvertrag mit dem vom Bezirksamt vermittelten Mietinteressenten.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag auf Ankauf von Belegungsrechten stellen?
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, die zur Vermietung frei sind und keiner anderen Bindung unterliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss für ein Belegungsrecht?
Die IFB Hamburg gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro beim Erwerb eines einmaligen Belegungsrechts.
Wer zieht in die Wohnung ein und wer betreut die Mieter?
Wohnungssuchende aus Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf werden durch soziale Träger betreut. Diese Träger stehen dem Vermieter bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Belegung der Wohnung nimmt das zuständige Bezirksamt vor.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Belegungsbindungen besondere Marktzugangsschwierigkeiten
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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