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ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)

Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem ISB-Förderprogramm 781 fördert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz den Erwerb allgemeiner Belegungsrechte an bestehenden Mietwohnungen, die seit mindestens 10 Jahren bezugsfertig sind und keinen anderweitigen Bindungen unterliegen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, die ihre Wohnungen Mieterhaushalten zur Verfügung stellen, die bestimmte Einkommensgrenzen (§ 13 LWoFG plus 40 Prozent) nicht überschreiten und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Eigentümer einer Mietwohnung in Rheinland-Pfalz

Wohnung seit mindestens 10 Jahren bezugsfertig

Keine anderweitige Belegungs-/Mietbindung

Mieter mit Wohnberechtigungsschein (Einkommen ≤ § 13 LWoFG + 40 %)

Miete liegt 15 % unter dem Mittelwert des Mietspiegels

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsunterlagen bei ISB anfordern

    Antragsunterlagen für den Erwerb allgemeiner Belegungsrechte bei der ISB Rheinland-Pfalz anfordern. Belegungsrechte werden für eine Bindungsdauer von 10 Jahren vereinbart.

  2. 02

    Antrag bei ISB einreichen

    Vollständig ausgefüllten Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der ISB einreichen. Förderempfänger muss vor Auszahlung des Zuschussbetrages erklären, dass der Miethaushalt einen aktuellen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat.

  3. 03

    Bescheid und Auszahlung des Zuschussbetrages

    Nach positiver Prüfung ergeht der Bewilligungsbescheid der ISB und der Zuschusskbetrag wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz, die ihre Wohnungen Mieterhaushalten zur Verfügung stellen, deren Einkommen die Grenzen des § 13 LWoFG plus 40 Prozent nicht überschreitet.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Nach der Formel Preisunterschied × 109 × Wohnfläche. Der Preisunterschied entspricht 15 Prozent des Mittelwerts des maßgeblichen Mietspiegelfeldes. Beispiel für eine 70 m²-Wohnung mit 0,75 EUR Preisunterschied: 5.722,50 Euro.
Welche Wohnungen sind förderfähig?
Bestehende Mietwohnungen, die seit mindestens 10 Jahren bezugsfertig sind und keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Bei umfassenden baulichen Maßnahmen mit Neueinstufung in eine jüngere Baualtersklasse zählt die Bezugsfertigkeit nach den Maßnahmen.
Welche Mietbindung gilt?
Die Belegungsrechte werden für eine Bindungsdauer von 10 Jahren vereinbart. Die höchstzulässige Miete muss während der gesamten Bindungsdauer 15 Prozent unter dem Mittelwert des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    isb.rlp.de — Förderbank-Übersicht
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)