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L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum

Zinsverbilligtes G15-Darlehen oder alternativ Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für Privatpersonen, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden, um eine Genossenschaftswohnung anzumieten. Mit dem G15-Darlehen fördert das Land Baden-Württemberg Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer Wohnungsgenossenschaft, durch die das Anrecht auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung erworben wird. Statt des zinsverbilligten Darlehens kann alternativ ein Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts gewählt werden.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe 1.000 € – 50.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Mit dem G15-Darlehen fördert das Land Baden-Württemberg Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer Wohnungsgenossenschaft, durch die das Anrecht auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung erworben wird. Statt des zinsverbilligten Darlehens kann alternativ ein Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts gewählt werden. Die Förderung wird direkt von der L-Bank an die Privatperson vergeben und richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Förderfähig ist ausschließlich die Zeichnung neuer Genossenschaftsanteile zur Begründung des Wohnungsrechts; bereits gezeichnete Anteile sowie für die Familiengröße unangemessene Wohnungen sind ausgeschlossen. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Liegt der Standort der Genossenschaftswohnung in Baden-Württemberg?

Haben Sie bislang noch keine Genossenschaftsanteile dieser Genossenschaft gezeichnet?

Halten Sie die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung des Landes BW ein?

Entspricht die geplante Wohnung den Angemessenheitskriterien für Ihre Familiengröße?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsunterlagen besorgen und Antrag stellen

    Antrag bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einreichen (Landratsamt oder Bürgermeisteramt des Bauortes). Antragsformulare sind dort erhältlich oder können über die L-Bank abgerufen werden.

  2. 02

    Vollständigen Antrag an die Wohnraumförderungsstelle übergeben

    Die Wohnraumförderungsstellen prüfen Vollständigkeit und grundsätzliche Fördervoraussetzungen und leiten den Antrag anschließend an die L-Bank weiter.

  3. 03

    Förderzusage der L-Bank abwarten

    Mit dem Vorhaben erst nach Förderzusage beginnen. Antragsformular G 15 Darlehen und Merkblatt G15 stehen online bereit.

Häufige Fragen

Wer kann das G15-Darlehen beantragen?
Privatpersonen, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden möchten und mit den gezeichneten Anteilen das Anrecht auf eine Genossenschaftswohnung erwerben. Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden, die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung dürfen nicht überschritten werden, und es dürfen noch keine Anteile gezeichnet sein.
Wie hoch ist die Förderung und der Zinssatz?
Die Kredithöhe liegt zwischen 1.000 € und 50.000 €. Der Sollzinssatz beträgt 1,00 % p.a. mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung. Die Tilgung erfolgt mit 2,25 % p.a. nach 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die bereitstellungsfreie Zeit beträgt 12 Monate.
Gibt es eine Alternative zum Darlehen?
Ja, anstelle des zinsverbilligten Darlehens können Sie einen Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts wählen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle in Ihrem Landratsamt oder Bürgermeisteramt eingereicht. Diese prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Fördervoraussetzungen und leitet ihn an die L-Bank weiter.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die L-Bank prüft jede Anfrage und merkt sie für eine Zusage vor; sobald wieder Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt.
Kann das G15-Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Es gilt der Grundsatz, dass öffentliche Fördergelder zusammen die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen; das G15-Darlehen zählt zu den öffentlichen Mitteln.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank