Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 1 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) unterstützt die ISB den Bau und Ersterwerb von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Geförderte Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, die Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 2 LWoFG einhalten und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Gebäude müssen die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Mindestens 4 Mietwohnungen errichten oder erwerben
Gebäude erfüllt Neubaustandard gemäß GEG
Vermietung nur an Haushalte mit Einkommen unter § 13 Abs. 2 LWoFG
Mieter mit Wohnberechtigungsschein
Eigenleistung mind. 15 Prozent der Gesamtkosten
Wohnflächenobergrenzen werden eingehalten
Bauortgemeinde bestätigt Bedarf
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Beratungstermin bei der ISB vereinbaren
Vor Antragstellung empfiehlt die ISB ein Beratungsgespräch, um Förderfähigkeit und Konditionen vorab zu klären.
- 02
Antrag mit Unterlagen bei der ISB einreichen
Antrag inkl. Checkliste, Stellungnahme der Gemeinde und ggf. Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten vor Baubeginn bei der ISB einreichen.
- 03
Prüfung durch die ISB
Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen sowie die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.
- 04
Förderzusage und Darlehensvertrag erhalten
Nach positiver Prüfung erteilt die ISB die Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag ab.
- 05
Baubeginn nach Förderzusage und Auszahlung
Der Baubeginn darf erst nach Förderzusage erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Besicherung durch eine Grundschuld.
- 06
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis bei der ISB einzureichen.
Häufige Fragen
Wer kann das ISB-Darlehen Mietwohnungen beantragen?
Welche Konditionen gelten?
Wie viel Eigenkapital wird verlangt?
Was zählt als Ersterwerb?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551) — Offizielle Programmseiteisb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- [02]isb.rlp.de — Förderbank-Übersichtisb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)