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ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)

Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.

Zuständig
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 1 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) unterstützt die ISB den Bau und Ersterwerb von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Geförderte Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, die Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 2 LWoFG einhalten und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Gebäude müssen die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Mindestens 4 Mietwohnungen errichten oder erwerben

Gebäude erfüllt Neubaustandard gemäß GEG

Vermietung nur an Haushalte mit Einkommen unter § 13 Abs. 2 LWoFG

Mieter mit Wohnberechtigungsschein

Eigenleistung mind. 15 Prozent der Gesamtkosten

Wohnflächenobergrenzen werden eingehalten

Bauortgemeinde bestätigt Bedarf

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungstermin bei der ISB vereinbaren

    Vor Antragstellung empfiehlt die ISB ein Beratungsgespräch, um Förderfähigkeit und Konditionen vorab zu klären.

  2. 02

    Antrag mit Unterlagen bei der ISB einreichen

    Antrag inkl. Checkliste, Stellungnahme der Gemeinde und ggf. Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten vor Baubeginn bei der ISB einreichen.

  3. 03

    Prüfung durch die ISB

    Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen sowie die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.

  4. 04

    Förderzusage und Darlehensvertrag erhalten

    Nach positiver Prüfung erteilt die ISB die Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag ab.

  5. 05

    Baubeginn nach Förderzusage und Auszahlung

    Der Baubeginn darf erst nach Förderzusage erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Besicherung durch eine Grundschuld.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis bei der ISB einzureichen.

Häufige Fragen

Wer kann das ISB-Darlehen Mietwohnungen beantragen?
Investoren, die mindestens vier klimagerechte Mietwohnungen errichten oder erstmals erwerben und für die Dauer der Belegungs- und Mietbindung preisgünstig zur Verfügung stellen. Die Miethaushalte müssen die Einkommensgrenzen einhalten und einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Welche Konditionen gelten?
Der Zinssatz beträgt 1 Prozent p. a., die Mindesttilgung 1 Prozent p. a. (Annuitätendarlehen). Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt.
Wie viel Eigenkapital wird verlangt?
15 Prozent der Gesamtkosten sind als Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen einzubringen.
Was zählt als Ersterwerb?
Der erstmalige Erwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags zu stellen. Bestandsimmobilien, die länger als zwei Jahre bezugsfertig sind, fallen nicht unter Ersterwerb.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551) — Offizielle Programmseite
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  2. [02]
    isb.rlp.de — Förderbank-Übersicht
    isb.rlp.dePrimärquelleInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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