Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm ermöglicht Vermietern, Belegungsrechte für ihre freien Mietwohnungen an die IFB Hamburg zu verkaufen. Haushalte mit einem gültigen Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung erhalten dadurch Zugang zu Wohnraum. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Wohnungsgröße und Personenanzahl des einziehenden Haushalts. Möglich sind einmalige Belegungsrechte sowie langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mieter muss im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sein
Mietwohnung ist zur Vermietung frei und unterliegt keiner anderen Bindung
Höhe der Miete ist begrenzt (IFB-Anforderung)
Wie stellst du den Antrag?
Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg, Einreichung des Antrags auf dem entsprechenden Vordruck mit allen Unterlagen (auch per E-Mail als PDF möglich). Die IFB prüft Antrag und Eignung der Wohnung. Nach Bewilligung übernimmt das zuständige Bezirksamt die Belegung und der Vermieter schließt den Mietvertrag ab.
Häufige Fragen
Wer kann Belegungsrechte für vordringlich Wohnungssuchende verkaufen?
Wie hoch ist der Zuschuss für das Belegungsrecht?
Was ist ein Dringlichkeitsschein und wer stellt ihn aus?
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