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Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm ermöglicht Vermietern, Belegungsrechte für ihre freien Mietwohnungen an die IFB Hamburg zu verkaufen. Haushalte mit einem gültigen Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung erhalten dadurch Zugang zu Wohnraum. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Wohnungsgröße und Personenanzahl des einziehenden Haushalts. Möglich sind einmalige Belegungsrechte sowie langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mieter muss im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sein

Mietwohnung ist zur Vermietung frei und unterliegt keiner anderen Bindung

Höhe der Miete ist begrenzt (IFB-Anforderung)

Was bekommst du konkret?

Gestaffelter einmaliger Zuschuss je nach Wohnungsgröße und Personenanzahl. Bei langfristigen Belegungsrechten (20 Jahre Bindung) gelten eigene Konditionen gemäß Förderrichtlinie.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Der Vermieter nimmt Kontakt mit der IFB Hamburg auf, um Belegungsrechte für vordringlich Wohnungssuchende anzubieten.

  2. 02

    Antrag mit Vordruck und Unterlagen einreichen

    Der Vermieter stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB ein.

  3. 03

    Prüfung von Antrag und Wohnungseignung

    Die IFB prüft den Antrag und entscheidet über die Eignung der Wohnung.

  4. 04

    Belegung durch das Bezirksamt nach Bewilligung

    Nach Erhalt der Bewilligung wendet sich der Vermieter an das zuständige Bezirksamt, das die Belegung der Wohnung vornimmt.

  5. 05

    Mietvertrag mit Mietinteressenten abschließen

    Danach schließt der Vermieter einen Mietvertrag mit dem Mietinteressenten ab.

Häufige Fragen

Wer kann Belegungsrechte für vordringlich Wohnungssuchende verkaufen?
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, die zur Vermietung frei sind und keiner anderen Bindung unterliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss für das Belegungsrecht?
Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt. Die genaue Höhe ist der Förderrichtlinie zu entnehmen. Möglich sind einmalige oder langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung.
Was ist ein Dringlichkeitsschein und wer stellt ihn aus?
Ein Dringlichkeitsschein bestätigt den besonderen Wohnbedarf eines Haushalts. Haushalte, die diesen Schein oder eine Dringlichkeitsbestätigung besitzen, gelten als vordringlich wohnungssuchend und werden vom zuständigen Bezirksamt für die Belegung berücksichtigt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite IFB Hamburg – Belegungsbindungen vordringlich Wohnungssuchende
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich Wohnungssuchende Haushalte
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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