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Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm ermöglicht Vermietern, Belegungsrechte für ihre freien Mietwohnungen an die IFB Hamburg zu verkaufen. Haushalte mit einem gültigen Dringlichkeitsschein oder einer Dringlichkeitsbestätigung erhalten dadurch Zugang zu Wohnraum. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Wohnungsgröße und Personenanzahl des einziehenden Haushalts. Möglich sind einmalige Belegungsrechte sowie langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mieter muss im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sein

Mietwohnung ist zur Vermietung frei und unterliegt keiner anderen Bindung

Höhe der Miete ist begrenzt (IFB-Anforderung)

Wie stellst du den Antrag?

Kontaktaufnahme mit der IFB Hamburg, Einreichung des Antrags auf dem entsprechenden Vordruck mit allen Unterlagen (auch per E-Mail als PDF möglich). Die IFB prüft Antrag und Eignung der Wohnung. Nach Bewilligung übernimmt das zuständige Bezirksamt die Belegung und der Vermieter schließt den Mietvertrag ab.

Häufige Fragen

Wer kann Belegungsrechte für vordringlich Wohnungssuchende verkaufen?
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, die zur Vermietung frei sind und keiner anderen Bindung unterliegen.
Wie hoch ist der Zuschuss für das Belegungsrecht?
Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt. Die genaue Höhe ist der Förderrichtlinie zu entnehmen. Möglich sind einmalige oder langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung.
Was ist ein Dringlichkeitsschein und wer stellt ihn aus?
Ein Dringlichkeitsschein bestätigt den besonderen Wohnbedarf eines Haushalts. Haushalte, die diesen Schein oder eine Dringlichkeitsbestätigung besitzen, gelten als vordringlich wohnungssuchend und werden vom zuständigen Bezirksamt für die Belegung berücksichtigt.

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