Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Förderhöhe | bis zu 15.000 € |
| Förderquote | 90 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Der Wohnprojekte Gründungsfonds fördert Gründungsprozesse genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Unterstützung neuer Initiatorengruppen und Baugemeinschaften in der Gründungsphase. Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften mit grundsätzlich mindestens 10 Mitgliedern. Das geplante Wohnprojekt muss mindestens 10 Wohnungen umfassen, und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche sind für Wohnraum vorzusehen, der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wird.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Initiatorengruppe als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft
Mindestens 10 Mitglieder
Geplantes Wohnprojekt mit mindestens 10 Wohnungen
Mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für soziale Wohnraumförderung
Vorhaben im Land Schleswig-Holstein
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 13.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag90 %15.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 16.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten16.667 €
- Förderfähige Basis16.667 €
- Zuschuss– 15.000 €
- Dein Eigenanteil1.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragsunterlagen bei IB.SH anfordern
Antragsunterlagen für den Wohnprojekte Gründungsfonds bei der IB.SH Schleswig-Holstein anfordern. Förderung von Gründungsprozessen genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften.
- 02
Antrag bei IB.SH einreichen
Vollständig ausgefüllten Antrag mit erforderlichen Unterlagen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der IB.SH einreichen.
- 03
Förderzusage und Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch IB.SH ergeht der Bewilligungsbescheid. Zuschuss von bis zu 15.000 Euro wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wer kann den Gründungsfonds beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird konkret gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- [02]Richtlinie Gründungsfondsib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)