BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein

Zuschuss bis zu 15.000 EUR der IB.SH für Initiatorengruppen genossenschaftlicher Wohnprojekte in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Gutachten, Voruntersuchungen und Konzepte in der Gründungsphase.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Förderquote 90 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Der Wohnprojekte Gründungsfonds fördert Gründungsprozesse genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Ziel ist die Unterstützung neuer Initiatorengruppen und Baugemeinschaften in der Gründungsphase. Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften mit grundsätzlich mindestens 10 Mitgliedern. Das geplante Wohnprojekt muss mindestens 10 Wohnungen umfassen, und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche sind für Wohnraum vorzusehen, der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wird.

Schnell-Check

Passt Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Initiatorengruppe als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft

Mindestens 10 Mitglieder

Geplantes Wohnprojekt mit mindestens 10 Wohnungen

Mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für soziale Wohnraumförderung

Vorhaben im Land Schleswig-Holstein

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    90 %
    15.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein
16.667 €

Förderfähig sind max. 16.667 €

Rechnerische Schätzung
15.000 €

pro Antrag

Förderquote90%
  • Gesamtkosten16.667 €
  • Förderfähige Basis16.667 €
  • Zuschuss– 15.000 €
  • Dein Eigenanteil1.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsunterlagen bei IB.SH anfordern

    Antragsunterlagen für den Wohnprojekte Gründungsfonds bei der IB.SH Schleswig-Holstein anfordern. Förderung von Gründungsprozessen genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften.

  2. 02

    Antrag bei IB.SH einreichen

    Vollständig ausgefüllten Antrag mit erforderlichen Unterlagen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der IB.SH einreichen.

  3. 03

    Förderzusage und Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch IB.SH ergeht der Bewilligungsbescheid. Zuschuss von bis zu 15.000 Euro wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wer kann den Gründungsfonds beantragen?
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften mit grundsätzlich mindestens 10 Mitgliedern.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 15.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 EUR brutto.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Nicht förderfähig sind Grunderwerb, bauliche Maßnahmen, Architekturleistungen ab HOAI-Phase 2, Marketing und laufender Geschäftsbetrieb.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der IB.SH eingehen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag genehmigt werden.

Mehr zu Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    Richtlinie Gründungsfonds
    ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)