Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Förderhöhe | bis zu 120.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der IBB Energetischen Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen fördert die Investitionsbank Berlin die energetische Sanierung an Wohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden.
Passt IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Investitionsstandort in Berlin
Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurück
Bestehende Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach BEG EM
Antrag vor Vorhabensbeginn
Was bekommst du konkret?
Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der zugrundeliegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern oder Außentüren, der Einbau raumlufttechnischer Anlagen, die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung. Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten werden gefördert. Konditionen: Zinssubvention von bis zu 0,2 % p.a. auf den KfW-Zinssatz, variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen), 100 % Auszahlung sowie vorzeitige Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne Vorfälligkeitsentgelt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Die Beantragung des Kredits muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage über die Zuschussförderung erfolgen. Für den Antrag werden das ausgefüllte Antragsformular, die Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente eingereicht. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung; der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und IBB geschlossen.
Häufige Fragen
Wer kann die IBB Energetische Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen beantragen?
Wie hoch ist der Kredit?
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Muss eine andere Förderung vorliegen?
Service · Handwerker-Vergleich
Empfehlung von BundesBonus
Handwerker-Angebote für deine Sanierung vergleichen
Vergleichbare Angebote von Fachbetrieben sind der erste Schritt zu jeder Sanierungs-Förderung. CHECK24 vermittelt dir kostenlos und unverbindlich Handwerker aus deiner Region — vom Fenster- und Türenmonteur über Trockenbauer und Verputzer bis zum Dachdecker.
Handwerker vergleichenMehr zu IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IBB Energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen – Programmseiteibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [02]IBB Konditionsübersicht für Vermieter und Investorenibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [03]Checkliste Unterlagenanforderungibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin