BundesBonus
Förderkredit · bis 120.000 € Land

IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen

Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.

Max. Kreditrahmen
120.000 €
je Wohneinheit
Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe bis zu 120.000 € je Wohneinheit
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit der IBB Energetischen Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen fördert die Investitionsbank Berlin die energetische Sanierung an Wohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Investitionsstandort in Berlin
Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurück
Bestehende Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach BEG EM
Antrag vor Vorhabensbeginn

Was bekommst du konkret?

Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der zugrundeliegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern oder Außentüren, der Einbau raumlufttechnischer Anlagen, die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung. Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten werden gefördert. Konditionen: Zinssubvention von bis zu 0,2 % p.a. auf den KfW-Zinssatz, variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen), 100 % Auszahlung sowie vorzeitige Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne Vorfälligkeitsentgelt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Zuschusszusage der KfW oder des BAFA einholen

    Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA nach den ab 1. Januar 2024 geltenden Bedingungen der BEG EM beantragt werden. Die Beantragung des Kredits muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Zuschusszusage erfolgen.

  2. 02

    Frühzeitig Kontakt mit der IBB-Kundenbetreuung aufnehmen

    Die IBB bittet darum, sie so früh wie möglich anzusprechen. Die Kundenbetreuung für Vermieter und Investoren ist unter 030 / 2125-2662 und immobilien@ibb.de erreichbar und unterstützt auch bei der Antragstellung.

  3. 03

    Energieeffizienz-Experten einbinden

    Die KfW gibt vor, dass im Rahmen von Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte einzubinden ist. Anerkannte Experten sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de geführt.

  4. 04

    Antrag vor Vorhabensbeginn mit Unterlagen bei der IBB einreichen

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular, die Selbstauskunft und ergänzende Dokumente gemäß Checkliste.

    Finanzierungsantrag (PDF)
  5. 05

    Entscheidung der IBB und Abschluss des Kreditvertrags

    Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und IBB geschlossen.

Häufige Fragen

Wer kann die IBB Energetische Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter und Investoren. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen.
Wie hoch ist der Kredit?
Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der zugrundeliegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern oder Außentüren, der Einbau raumlufttechnischer Anlagen, die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung. Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten sind förderfähig.
Muss eine andere Förderung vorliegen?
Ja. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der BEG EM beantragt werden. Die Beantragung muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage der Zuschussförderung erfolgen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IBB Energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen – Programmseite
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    IBB Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  3. [03]
    Checkliste Unterlagenanforderung
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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