Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | bis zu 180.000 € |
| Zielgruppe | Familie, Eigentümer, Privatperson |
Worum geht es?
Für den erstmaligen Erwerb selbst genutzter Eigenheime bietet die IFB Hamburg ein zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zu 2 % für 15 Jahre. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind zum Familienhaushalt zählt. Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der schlechteren Energieklassen D, E, F, G oder H, die im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden müssen. Förderfähig sind Kaufpreiskosten, Erwerbsnebenkosten sowie Sanierungs-/Modernisierungskosten. Das Gesamteinkommen darf definierte Grenzen (75.000 € für 1 Erwachsenen, 100.000 € für 2 Erwachsene, +20.000 € je Kind) nicht überschreiten. Mit der Förderung geht eine Sanierungspflicht auf mindestens Energieklasse C einher.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mindestens ein minderjähriges Kind im Familienhaushalt
Immobilie hat Energieklasse D, E, F, G oder H
Energetische Sanierung auf mindestens Energieklasse C ist Pflicht
Wie stellst du den Antrag?
Antrag vor Beginn des Vorhabens – spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages – bei einem Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung stellen. Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag direkt bei der IFB. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn.
Häufige Fragen
Wer kann das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?
Welche Immobilien werden gefördert?
Wie hoch ist das maximale Darlehen?
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