Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Berlin (Handwerkskammer Berlin) |
| Förderhöhe | 5.000 € – 6.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 5.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse in Handwerken nach Anlage A und B der Handwerksordnung.
Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro auf 6.000 € erhöht werden. Die Meisterprüfung muss in Berlin abgelegt worden sein. Das im November 2024 gestartete Programm wird 2026 fortgeführt (Richtlinie 2026–2027); ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bonus besteht nicht.
Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Berlin.
Passt Meisterbonus Berlin zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zu § 31 HwO bestanden | — |
| Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Berlin abgelegt und Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Berlin | Beide Bedingungen gelten zusammen: Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle im Land Berlin abgelegt und spätestens bis zum Ende des Vorjahres bestanden sein; zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss außerdem der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Berlin liegen. Ausnahme vom Prüfungsort nur, wenn die Prüfung in Berlin nicht angeboten wird oder ein atypischer Sachverhalt vorliegt. |
Was bekommst du konkret?
Einmalige Prämie:
- Nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zu § 31 HwO: 5.000 € (Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen: bis 6.000 €)
Die Prämie ist einkommensunabhängig; ein vergleichbarer Bonus darf für denselben Abschluss nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro auf 6.000 € erhöht werden. Die Meisterprüfung muss in Berlin abgelegt worden sein. Die Richtlinie 2026–2027 tritt mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft; der Bonus wird als Billigkeitsleistung nach § 53 LHO Berlin gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wie stellst du den Antrag?
- Antrag bei der Handwerkskammer Berlin stellen.
- Nachweise beilegen: Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung, ggf. Wohnsitz-/Beschäftigungsnachweis.
- Auszahlung nach Bewilligung. Auf die jeweils geltende Antragsfrist achten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS 2026?
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Wo stelle ich den Antrag?
Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit
Passenden Kurs für die Förderung finden
Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]HWK Berlin — Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUShwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)
- [02]HWK Berlin — Meisterbonushwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.