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IBB Förderergänzungsdarlehen

Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.

Zuständig
Investitionsbank Berlin (IBB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB)
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind Neu- und Bestandskunden der IBB, die ein Immobilien-Förderprogramm der IBB in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben oder eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen – etwa bei Erbschafts- und Scheidungsfällen, Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen für geförderte Objekte im sozialen Wohnungsbau oder bei KfW-Darlehen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Neu- oder Bestandskunde der Investitionsbank Berlin (IBB)

Nutzung eines IBB-Immobilien-Förderprogramms oder ergänzender Finanzierungsbedarf bzw. Neustrukturierungsbedarf

Stellung banküblicher Sicherheiten für das Darlehen

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden (Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn). Die Antragstellung erfolgt vollständig online im IBB Kundenportal oder per heruntergeladenem Formular per Post. Über die Kreditvergabe entscheidet die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung; der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und IBB geschlossen.

Häufige Fragen

Wer kann das IBB Förderergänzungsdarlehen beantragen?
Neu- und Bestandskunden der Investitionsbank Berlin, die ein IBB-Immobilien-Förderprogramm nutzen oder eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen, zum Beispiel bei Erbschafts- oder Scheidungsfällen.
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Das individuelle Darlehen deckt bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrags.
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Für das Darlehen sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten zu stellen; Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn.

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