Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Neu- und Bestandskunden der IBB, die ein Immobilien-Förderprogramm der IBB in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben oder eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen – etwa bei Erbschafts- und Scheidungsfällen, Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen für geförderte Objekte im sozialen Wohnungsbau oder bei KfW-Darlehen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Neu- oder Bestandskunde der Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Nutzung eines IBB-Immobilien-Förderprogramms oder ergänzender Finanzierungsbedarf bzw. Neustrukturierungsbedarf |
| Stellung banküblicher Sicherheiten für das Darlehen |
| Antragstellung vor Beginn des Vorhabens |
Häufige Fragen
Wer kann das IBB Förderergänzungsdarlehen beantragen?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IBB Förderergänzungsdarlehen – Investitionsbank Berlinibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
- [02]Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümeribb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
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