Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind Neu- und Bestandskunden der IBB, die ein Immobilien-Förderprogramm der IBB in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben oder eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen – etwa bei Erbschafts- und Scheidungsfällen, Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen für geförderte Objekte im sozialen Wohnungsbau oder bei KfW-Darlehen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Neu- oder Bestandskunde der Investitionsbank Berlin (IBB)
Nutzung eines IBB-Immobilien-Förderprogramms oder ergänzender Finanzierungsbedarf bzw. Neustrukturierungsbedarf
Stellung banküblicher Sicherheiten für das Darlehen
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Häufige Fragen
Wer kann das IBB Förderergänzungsdarlehen beantragen?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Unsere Quellen
- [01]IBB Förderergänzungsdarlehen – Investitionsbank Berlinibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
- [02]Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümeribb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
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