Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin |
| Förderhöhe | bis zu 120.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der IBB Energetischen Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen fördert die Investitionsbank Berlin die energetische Sanierung an Wohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Investitionsstandort in Berlin
Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurück
Bestehende Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach BEG EM
Antrag vor Vorhabensbeginn
Häufige Fragen
Wer kann die IBB Energetische Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen beantragen?
Wie hoch ist der Kredit?
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Muss eine andere Förderung vorliegen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IBB Energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen – Programmseiteibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [02]IBB Konditionsübersicht für Vermieter und Investorenibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
- [03]Checkliste Unterlagenanforderungibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
Diese Seite zeigt IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen mit Fokus auf Berlin. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.