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Förderkredit · bis 120.000 € Land

IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen in Berlin

Die IBB gewährt einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin als Einzelmaßnahmen. Der Kredit ergänzt eine bereits zugesagte Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach der BEG EM.

Max. Kreditrahmen
120.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe bis zu 120.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit der IBB Energetischen Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen fördert die Investitionsbank Berlin die energetische Sanierung an Wohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investitionsstandort in Berlin

Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurück

Bestehende Zuschusszusage der KfW oder des BAFA nach BEG EM

Antrag vor Vorhabensbeginn

Häufige Fragen

Wer kann die IBB Energetische Gebäudesanierung für Einzelmaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter und Investoren. Der Investitionsstandort muss in Berlin liegen.
Wie hoch ist der Kredit?
Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der zugrundeliegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern oder Außentüren, der Einbau raumlufttechnischer Anlagen, die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung. Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten sind förderfähig.
Muss eine andere Förderung vorliegen?
Ja. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der BEG EM beantragt werden. Die Beantragung muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage der Zuschussförderung erfolgen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IBB Energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen – Programmseite
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    IBB Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  3. [03]
    Checkliste Unterlagenanforderung
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Diese Seite zeigt IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen mit Fokus auf Berlin. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.