Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung) |
| Höhe pro Monat | 190 € – 1.189 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Berlin zahlt kein Blindengeld und kein Gehörlosengeld unter diesem Namen. Beides ist Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) — eine Leistung mit gestaffelten Sätzen. Das Land beschreibt sie so: „Es stellt Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen auf Antrag Pflegegeld zum pauschalen Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen zur Verfügung."
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben — oder dass sich ein Leistungsanspruch aus der EU-Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ergibt.
Das Pflegegeld wird grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt. Angerechnet werden allerdings Leistungen, die demselben Zweck dienen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · Gl (gehörlos) · TBl (taubblind) · Hochgradig sehbehindert
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Art der Beeinträchtigung
Blindheit · Hochgradige Sehbehinderung · Gehörlosigkeit · Taubblindheit
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Berliner Landespflegegeld?
Was passiert bei gleichzeitigem Pflegegeld-Bezug?
Gibt es in Berlin ein eigenes Gehörlosengeld?
Wo stelle ich den Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]Senatsverwaltung Berlin — Landespflegegeldgesetzberlin.dePrimärquelleLand Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
- [02]DBSV — Blindengeld in Berlin (Übersicht)dbsv.orgPrimärquelleLand Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung)
Diese Seite zeigt Berliner Landespflegegeld (LPflGG) mit Fokus auf Berlin. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.