BundesBonus
Zuschuss · bis 30.000 € Land Aktuell bis 31.12.2026

SolarPLUS Berlin in Berlin

SolarPLUS ist ein Zuschussprogramm des Landes Berlin, das die IBB Business Team GmbH für Photovoltaikprojekte an Berliner Gebäuden umsetzt. SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern und zahlt Pauschalen für Stromspeicher, Zählerschränke und denkmalgerechte PV. SolarPLUS L fördert Mehrfamilienhäuser und Gewerbe anteilig, etwa Gutachten mit bis zu 15.000 Euro sowie Speicher, Fassaden- und Gründach-PV mit bis zu 30.000 Euro. Anträge werden ausschließlich elektronisch gestellt.

Max. Förderung
30.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe bis zu 30.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Förderprogramm SolarPLUS bezuschusst das Land Berlin den Ausbau von Photovoltaik in Berlin; mit der Umsetzung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH beauftragt. SolarPLUS S gilt für Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) und wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. SolarPLUS L gilt für andere Nutzungen wie Gebäude für Gewerbe, Industrie, Wohlfahrtspflege und Mehrfamilienhäuser und wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden mehrere Bausteine: Dachgutachten, Studien sowie Zähler- und Messkonzepte, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, Stromspeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage sowie Sonderanlagen-Boni für denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV. Die genauen zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höhe der Zuwendung sind der Richtlinie zu entnehmen.

Schnell-Check

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Gefördert werden nur Projekte, die in Berlin durchgeführt werden; die Gebäude müssen ihren Standort in Berlin haben.

Ein Stromspeicher wird nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Wer den Speicher nachrüstet, muss den vollständigen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage einreichen. Speicher für Steckersolargeräte sind ausgeschlossen.

Bei SolarPLUS L darf erst beauftragt, bestellt oder angezahlt werden, wenn die Eingangsbestätigung der IBB Business Team GmbH vorliegt. Bei SolarPLUS S darf das Projekt nicht vor dem 08.01.2026 begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sein; ein Beginn vor dem Antrag erfolgt auf eigenes Risiko.

Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen wie der KfW gefördert wurden oder werden, sind ausgeschlossen. Eine Kombination mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ ist ausdrücklich möglich.

Für einen geförderten Stromspeicher muss eine vom Hersteller garantierte Zeitwertersatzgarantie für zehn Jahre vorliegen.

Gutachten und das Zusammenlegen von Netzanschlüssen werden bei SolarPLUS L nur für Bestandsgebäude gefördert, deren Bau vor dem 31.12.2014 abgeschlossen wurde.

Bei SolarPLUS L darf es sich bei dem Gebäude, auf das sich das Projekt bezieht, nicht um ein öffentliches Gebäude handeln.

Der Bonus für denkmalgerechte PV setzt voraus, dass das Gebäude in der Denkmalliste Berlin eingetragen ist oder im Umfeld eines Denkmals liegt und die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegt.

Bei SolarPLUS S müssen die Kosten für den Zählerschrank inklusive Installation mindestens 1.160 Euro betragen. Bei SolarPLUS L gelten für jeden Baustein Mindestkosten von 1.000 Euro brutto.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Photovoltaik-Vorhaben in BerlinGefördert werden nur Projekte, die in Berlin durchgeführt werden; die Gebäude müssen ihren Standort in Berlin haben.
Dieselben Kosten werden nicht bereits aus anderen Förderprogrammen (z. B. KfW) gefördertKosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen wie der KfW gefördert wurden oder werden, sind ausgeschlossen. Eine Kombination mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ ist ausdrücklich möglich.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Angebote und Unterlagen einholen

    Vor dem Antrag werden Angebote eingeholt, zum Beispiel für die PV-Anlage mit Leistungsangabe in kWp, das Speichersystem, den Zählerschrank oder das Gutachten. Bei denkmalgerechter PV kommt die Genehmigung des Denkmalschutzamts hinzu.

  2. 02

    Antrag elektronisch einreichen

    Der Antrag wird im Antragsportal der IBB Business Team GmbH ausgefüllt, alle Unterlagen werden hochgeladen und der Antrag wird abgesandt. Er gilt erst dann als eingereicht, wenn er vollständig ist.

  3. 03

    Eingangsbestätigung abwarten

    Die IBB Business Team GmbH bestätigt den Eingang per E-Mail. Bei SolarPLUS L darf erst danach beauftragt, bestellt oder angezahlt werden, und zwar auf eigenes Risiko.

  4. 04

    Zuwendungsbescheid erhalten

    Über Förderung und Höhe entscheidet die IBB Business Team GmbH per elektronischem Bescheid. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

  5. 05

    Projekt umsetzen

    Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Antragstellung begonnen und abgeschlossen sein. Netzgekoppelte PV-Anlagen mit Speicher meldet ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur an.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung anfordern

    Spätestens drei Monate nach Abschluss werden unter anderem Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung und Zahlungsnachweis hochgeladen. Danach fordert der Zuwendungsempfänger die Auszahlung im elektronischen System an.

Häufige Fragen

Was fördert SolarPLUS?
SolarPLUS bezuschusst den Ausbau von Photovoltaik in Berlin. Gefördert werden Dachgutachten, Studien sowie Zähler- und Messkonzepte, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.
Wird ein Stromspeicher allein gefördert?
Nein. Ein Stromspeicher wird nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Wird der Speicher nachgerüstet, muss der vollständige Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB Business Team GmbH eingehen. Speicher für Steckersolargeräte sind ausgeschlossen. Bei SolarPLUS S gibt es je nach Leistung der PV-Anlage eine Pauschale von bis zu 4.750 Euro, bei SolarPLUS L anteilig höchstens 30.000 Euro.
Wie hoch ist die Förderung für Zählerschränke und Messplätze?
Kosten für Zählerschränke in Ein- und Zweifamilienhäusern werden pauschal mit maximal 750 Euro finanziert. Kosten für Messplätze in Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und ähnlichen Gebäuden werden anteilig mit maximal 15.000 Euro finanziert.
Welche Sonderanlagen werden bezuschusst?
Gefördert werden denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV. Bei denkmalgerechter PV beträgt die maximale Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern 5.700 Euro und bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten 30.000 Euro. Fassaden-PV und Gründach-PV werden mit jeweils maximal 30.000 Euro gefördert; Steckersolargeräte sind ausgeschlossen.
Was unterscheidet SolarPLUS S und SolarPLUS L?
SolarPLUS S gilt für Eigenheime, also Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, und zahlt feste Pauschalen je nach Leistung der PV-Anlage. SolarPLUS L gilt für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und Wohlfahrtspflege und zahlt einen Anteil der Kosten. Natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung sind, können SolarPLUS L nicht beantragen.
Wie hoch ist die Speicherförderung für ein Einfamilienhaus?
Bei SolarPLUS S richtet sich die Pauschale für eine neue PV-Anlage mit Speicher nach der Leistung der PV-Anlage. Sie beginnt bei 500 Euro für Anlagen von 2,00 bis 2,99 kWp und steigt je volles Kilowatt-Peak um 250 Euro, bis höchstens 4.750 Euro ab 19,00 kWp.
Bis wann muss das Projekt umgesetzt und abgerechnet sein?
Bewilligte Projekte müssen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung begonnen und abgeschlossen werden; die Frist kann auf Antrag mit Zustimmung der IBB Business Team GmbH verlängert werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Abschluss im elektronischen Antragssystem einzureichen.
Kann SolarPLUS mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Eine Kombination mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ ist ausdrücklich vorgesehen. Kosten, die bereits aus anderen Programmen wie der KfW gefördert werden, sind ausgeschlossen. Der Bonus für Gründach-PV entfällt, wenn eine Förderung aus GründachPLUS beantragt werden kann.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SolarPLUS – Investitionsbank Berlin
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    Richtlinie SolarPLUS (PDF)
    ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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