BundesBonus
Zuschuss · bis 6.000 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Meisterbonus Berlin in Berlin

Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS ist eine einmalige, rückzahlungsfreie Landesprämie von 5.000 Euro für das Bestehen einer Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zu § 31 Handwerksordnung. Die Prüfung muss vor der Handwerkskammer Berlin abgelegt und spätestens bis Ende des Vorjahres bestanden sein; zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Berlin liegen. Frauen mit Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf können 6.000 Euro erhalten.

Max. Förderung
6.000 €
pro Antrag
Zuständig
Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Berlin (Handwerkskammer Berlin)
Förderhöhe 5.000 € – 6.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 5.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse in Handwerken nach Anlage A und B der Handwerksordnung.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro auf 6.000 € erhöht werden. Die Meisterprüfung muss in Berlin abgelegt worden sein. Das im November 2024 gestartete Programm wird 2026 fortgeführt (Richtlinie 2026–2027); ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bonus besteht nicht.

Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Berlin.

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Beide Bedingungen gelten zusammen: Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle im Land Berlin abgelegt und spätestens bis zum Ende des Vorjahres bestanden sein; zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss außerdem der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Berlin liegen. Ausnahme vom Prüfungsort nur, wenn die Prüfung in Berlin nicht angeboten wird oder ein atypischer Sachverhalt vorliegt.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zu § 31 HwO bestanden—
Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Berlin abgelegt und Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in BerlinBeide Bedingungen gelten zusammen: Die Prüfung muss vor der zuständigen Stelle im Land Berlin abgelegt und spätestens bis zum Ende des Vorjahres bestanden sein; zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss außerdem der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Berlin liegen. Ausnahme vom Prüfungsort nur, wenn die Prüfung in Berlin nicht angeboten wird oder ein atypischer Sachverhalt vorliegt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS 2026?
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS beträgt einmalig 5.000 € für eine bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zur Handwerksordnung; Frauen mit Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf können 6.000 € erhalten. Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Der Bonus wird für das Bestehen der Meisterprüfung in einem Gewerbe nach der Handwerksordnung vergeben, und zwar für Abschlüsse in Handwerken, die in den Anlagen A und B zu § 31 Abs. 1 der Handwerksordnung aufgelistet sind. Ein vergleichbarer Bonus darf für denselben Abschluss nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden. Werden mehrere, voneinander verschiedene Meisterabschlüsse erworben, kann der Bonus mehrfach gewährt werden.
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Die Richtlinie 2026–2027 enthält keine Kumulierungsregel zum Aufstiegs-BAföG; sie nennt es nur als Hintergrund im Förderzweck. Geregelt ist allein, dass ein vergleichbarer Bonus für denselben Abschluss nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden darf.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der Handwerkskammer Berlin gestellt. Erforderlich ist das Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung; auf die jeweils geltende Antragsfrist ist zu achten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    HWK Berlin — Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS
    hwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)
  2. [02]
    HWK Berlin — Meisterbonus
    hwk-berlin.dePrimärquelleLand Berlin (Handwerkskammer Berlin)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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