BundesBonus
Zuschuss · bis 6.000 € Bund Aktuell bis 31.12.2029

E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)

Die E-Auto-Förderung 2026 ist ein BAFA-Zuschuss für privat zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem, Plug-in-Hybrid-, Range-Extender- oder Brennstoffzellen-Antrieb. Förderfähig sind Erstzulassungen ab 1. Januar 2026 auf Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 € (90.000 € bei zwei Kindern). Der Zuschuss liegt für reine Elektroautos zwischen 3.000 und 6.000 €, für Plug-in-Hybride mit Erstzulassung bis 30. Juni 2027 zwischen 1.500 und 4.500 €. Mindesthaltedauer: 36 Monate in Deutschland.

Max. Förderung
6.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Diese Seite ist der Förder-Steckbrief: Konditionen, Voraussetzungen und Antragsweg nach der Richtlinie. Wer gerade ein Elektroauto aussucht, findet die Prämie je Einkommensstufe, Ratgeber zu Leasing und Plug-in-Hybriden sowie Ladelösungen im Kaufratgeber für E-Autos mit Förderung .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderhöhe 1.500 € – 6.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die E-Auto-Förderung 2026 ist die Nachfolge des 2023 ausgelaufenen Umweltbonus und richtet sich gezielt an Privathaushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); die federführende Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Gesamt-Budget umfasst rund 3 Milliarden Euro für die Programmlaufzeit 2026–2029 und soll etwa 800.000 Fahrzeuge fördern.

Wie viel bekomme ich? Die Förderhöhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

  1. Basisförderung: 3.000 € für reine Elektroautos (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge, 1.500 € für Plug-in-Hybride / Range-Extender.
  2. Sozialbonus: zusätzlich 1.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 60.000 € beträgt, und nochmals 1.000 € bei höchstens 45.000 €.
  3. Kinderbonus: 500 € pro Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch, maximal zwei Kinder = bis zu 1.000 € extra.

Damit erreicht eine Familie mit zwei Kindern und einem zvE bis 45.000 € den Maximalbetrag von 6.000 € für ein reines Elektroauto. Eine Single-Person mit zvE zwischen 60.001 und 80.000 € bekommt 3.000 €. Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten exakt dieselbe Bonus-Logik, aber jeweils auf der niedrigeren 1.500-€-Basis — Maximum 4.500 €.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

  • Reine Batterie-Elektroautos (BEV) der Klasse M1 (Pkw)
  • Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Plug-in-Hybride mit höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (EAER-City-Wert)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

PHEV- und Range-Extender-Fahrzeuge müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden — danach läuft diese Untergruppe aus, und nur noch reine BEV und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt? Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von höchstens 80.000 € ohne Kinder, 85.000 € mit einem Kind oder 90.000 € mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das zvE beider Personen addiert. Erwerbstätige Kinder im Haushalt zählen nicht zum Haushaltseinkommen. Das Fahrzeug muss 36 Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen bleiben.

Wann und wo wird beantragt? Anträge werden über das digitale Antragsportal Förderzentrale Deutschland gestellt; die E-Auto-Schiene ist dort freigeschaltet. Identifikation erfolgt zwingend über das BundID-Konto. Der Antrag ist spätestens zwölf Monate nach der Zulassung zu stellen — förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was läuft parallel? Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bleibt unabhängig bestehen und ist mit der E-Auto-Förderung kombinierbar — Halter reiner Elektroautos können sie jährlich über einen THG-Quotenhändler geltend machen; die Höhe richtet sich nach dem Marktpreis und schwankt. Auch die Wallbox-Förderung zu Hause läuft separat über andere Programme (§ 14a EnWG für reduzierte Netzentgelte, § 35a EStG für Handwerkerlohn).

Förderhöhe

Wie viel E-Auto-Förderung bekommst du bei deinem Einkommen?

Die Prämie hängt an zwei Werten: dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) und der Zahl der Kinder, für die im Haushalt Kindergeld bezogen wird. Die folgenden Tabellen geben die Beträge der Förderrichtlinie unverändert wieder — erst für reine E-Autos, dann für Plug-in-Hybride. Mit Kindern steigt nicht nur der Betrag, sondern auch die Einkommensgrenze: 80.000 Euro ohne Kind, 85.000 Euro mit einem Kind, 90.000 Euro ab zwei Kindern.

Reine Elektroautos (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge — Erstzulassung 2026 bis 2029
zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
ab 90.001 € nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Quelle: Förderrichtlinie E-Auto-Förderung, BAnz AT 19.06.2026 B3 (PDF).

Plug-in-Hybride (höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite) — Erstzulassung bis 30.06.2027
zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
ab 90.001 € nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Quelle: Förderrichtlinie, Nr. 5 (PDF).

Antragsfrist im Wortlaut der Richtlinie: „Anträge sind spätestens zwölf Monate nach der Zulassung" auf den Antragsteller zu stellen, und zwar über foerderzentrale.gov.de — vor der Zulassung ist kein Antrag möglich. Für die Anmeldung brauchst du ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat; wie du das BundID-Konto für den Antrag einrichtest, steht in unserem Ratgeber.

Wie viele Anträge schon durch sind: Die Antragstellung ist seit 19. Mai 2026 möglich. Bis zum 1. September 2026 hat das BAFA 52.473 Anträge bewilligt und 230 Mio. Euro ausgezahlt; 47.986 Bewilligungen entfielen auf reine E-Autos, 4.487 auf Plug-in-Hybride (BAFA-Zwischenbericht, Stand 1. September 2026, PDF). Den Ablauf im Portal zeigt der BAFA-Antrag Schritt für Schritt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE)höchstens 90.000 €
Anzahl Kinder unter 18 mit Kindergeldanspruch (max. 2 berücksichtigt)—
Fahrzeug-AntriebsartBEV (reines Elektroauto) · Range-Extender · Plug-in-Hybrid (PHEV) · Brennstoffzelle
Fahrzeugklasse M1 (Pkw, max. 8+1 Sitze)—
Erstmalige Zulassung ab 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029; bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bis einschließlich 30. Juni 2027—
Bereitschaft zur Mindesthaltedauer von 36 Monaten in Deutschland—
BundID-Konto vorhanden (zwingend für Antragstellung)—

Was bekommst du konkret?

Berechnung der Förderhöhe (drei Bausteine, addiert):

1. Basisförderung - BEV / Brennstoffzelle: 3.000 € - PHEV (Plug-in-Hybrid) / Range-Extender: 1.500 €

2. Sozialbonus nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (zvE) - zvE ≤ 80.000 €: + 0 € - zvE bis 60.000 €: + 1.000 € - zvE bis 45.000 €: + 2.000 € (kumulativ — beide Stufen)

3. Kinderbonus - 500 € pro Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch - Maximal zwei Kinder = bis zu 1.000 € extra

Beispiel-Beträge für BEV:

  • Single, zvE 70.000 € → 3.000 €
  • Single, zvE 50.000 € → 4.000 €
  • Single, zvE 30.000 € → 5.000 €
  • Familie 2 Kinder, zvE 30.000 € → 6.000 € (Maximum)

Beispiel-Beträge für PHEV / Range-Extender:

  • Single, zvE 70.000 € → 1.500 €
  • Single, zvE 50.000 € → 2.500 €
  • Single, zvE 30.000 € → 3.500 €
  • Familie 2 Kinder, zvE 30.000 € → 4.500 € (Maximum für PHEV)

Auszahlung: als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.

Kombinierbar mit:

  • THG-Quote (jährlicher Erlös für Halter reiner Elektroautos, läuft separat über THG-Vermarkter; Höhe schwankt mit dem Marktpreis)
  • Wallbox-Förderung (§ 14a EnWG für reduzierte Netzentgelte, § 35a EStG für Handwerkerlohn)

NICHT kombinierbar mit:

  • Öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers für dasselbe Fahrzeug. Nummer 5 der Richtlinie lässt das nur zu, wenn dieser Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geschlossen hat; dann ist auch eine vorherige Antragstellung dort unschädlich. Einen Stadt- oder Landeszuschuss auf denselben Wagen deshalb zuerst gegen diese Bedingung prüfen — sonst steht der Bundeszuschuss auf dem Spiel.
  • Gewerblicher Sonderabschreibung (75 %-Direktabschreibung gilt nur für Betriebsvermögen — entweder privat mit BAFA-Zuschuss oder gewerblich mit Sonderabschreibung)
  • Dem alten Umweltbonus (2016–2023 ausgelaufen, keine Doppelförderung möglich)
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    BundID-Konto einrichten

  2. 02

    Unterlagen sammeln

  3. 03

    Fahrzeug kaufen und auf den Antragsteller zulassen

  4. 04

    Antrag online im Portal Förderzentrale Deutschland stellen

  5. 05

    Bescheid und Auszahlung

  6. 06

    Halteverpflichtung einhalten

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich bei meinem Einkommen?
Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Basis 3.000 € für reine Elektroautos (BEV) oder 1.500 € für Plug-in-Hybride, plus 1.000 € Sozialbonus bei zvE bis 60.000 €, plus weitere 1.000 € bei zvE bis 45.000 €, plus 500 € pro Kind unter 18 (max. zwei). Eine Familie mit zwei Kindern und zvE bis 45.000 € bekommt für ein BEV den Maximalbetrag 6.000 €. Eine Single-Person mit zvE 70.000 € bekommt für ein BEV 3.000 €, für einen PHEV 1.500 €.
Was zählt als zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
Das zvE ist die Summe der zu versteuernden Einkommen aller im Haushalt lebenden Antragsteller plus Ehe- oder Lebenspartner. Bei der Antragstellung werden die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide herangezogen (max. drei Jahre alt) und gemittelt. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im zvE bereits abgezogen — das tatsächliche Brutto kann deutlich höher liegen. Erwerbstätige Kinder im Haushalt zählen nicht mit.
Welche Fahrzeuge werden gefördert — auch Plug-in-Hybride?
Förderfähig sind reine Batterie-Elektroautos (BEV), Fahrzeuge mit Range-Extender, Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 (Pkw). PHEV und Range-Extender müssen entweder höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (EAER-City) bieten — und bis spätestens 30. Juni 2027 zugelassen werden. Danach läuft diese Untergruppe aus.
Wie wird ein Kind für den Kinderbonus nachgewiesen?
Förderrelevant ist ein Kind, das im Haushalt lebt, für das eine Kindergeldberechtigung besteht und das zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nachweis erfolgt über den Kindergeldbescheid, eine Kindergeldbestätigung der Familienkasse oder eine erweiterte Meldebescheinigung — sofern das Kind nicht bereits im Steuerbescheid auftaucht. Maximal zwei Kinder werden berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich das Auto vor 36 Monaten zurückgebe oder verkaufe?
Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten gebunden. Eine kürzere Haltedauer – etwa durch Verkauf, Abmeldung, Umschreibung oder Leasing-Rückgabe, aber auch nach Totalschaden oder Diebstahl – ist dem BAFA unverzüglich anzuzeigen; das BAFA entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung. Wird der Kauf- oder Leasingvertrag rückabgewickelt, wird die Förderung vollständig mit Zinsen zurückgefordert – außer bei einer Rückabwicklung wegen gesetzlicher Gewährleistungsrechte, wenn binnen sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zugelassen wird.
Wo und bis wann beantrage ich die E-Auto-Förderung?
Anträge auf die E-Auto-Förderung können im Antragsportal der Förderzentrale Deutschland gestellt werden. Identifikation erfolgt zwingend über das BundID-Konto. Der Antrag ist spätestens zwölf Monate nach der Zulassung zu stellen — förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026, eine vorherige Förderzusage ist nicht erforderlich.
Kann ich die Förderung mit der THG-Quote kombinieren?
Ja. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist kein Teil der E-Auto-Förderung, sondern wird jährlich separat über THG-Vermarkter geltend gemacht; die Höhe richtet sich nach dem Marktpreis und schwankt. Der Erlös ist unabhängig von der einmaligen Kaufförderung des BAFA und mit ihr kombinierbar. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgeschlossen — nur reine BEV.
Werden Gebrauchtwagen oder Leasing-Rückgaben gefördert?
Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig — nur Neuwagen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 auf den Antragsteller. Leasing-Verträge sind grundsätzlich förderfähig, sofern das Fahrzeug für mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleibt. Endet der Leasingvertrag früher und bleibt das Fahrzeug keine 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen, entscheidet das BAFA nach pflichtgemäßem Ermessen über eine anteilige oder vollständige Rückforderung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    E-Auto-Förderung 2026 (BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA — Fördervoraussetzungen (Einkommen, Fahrzeug-Bedingungen, Nachweise)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BAFA — Antrag vorbereiten (Checkliste, Unterlagen)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    BundID-Konto einrichten (Pflicht für die spätere Antragstellung)
    id.bund.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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