BundesBonus
Zuschuss · bis 6.000 € Bund

E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)

Die E-Auto-Förderung 2026 ist ein Bundes-Zuschuss des BAFA für privat zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem, Plug-in-Hybrid-, Range-Extender- oder Brennstoffzellen-Antrieb. Förderfähig sind Erstzulassungen ab 1. Januar 2026 auf Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 € (90.000 € bei zwei Kindern). Der Zuschuss liegt für reine Elektroautos zwischen 3.000 und 6.000 €, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 €. Mindesthaltedauer: 36 Monate in Deutschland.

Max. Förderung
6.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderhöhe 1.500 € – 6.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Die E-Auto-Förderung 2026 ist die Nachfolge des 2023 ausgelaufenen Umweltbonus und richtet sich gezielt an Privathaushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); die federführende Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Gesamt-Budget umfasst rund 3 Milliarden Euro für die Programmlaufzeit 2026–2029 und soll etwa 800.000 Fahrzeuge fördern.

Wie viel bekomme ich? Die Förderhöhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

  1. Basisförderung: 3.000 € für reine Elektroautos (BEV), 1.500 € für Plug-in-Hybride / Range-Extender.
  2. Sozialbonus: zusätzlich 1.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 € liegt, und nochmals 1.000 € bei unter 45.000 €.
  3. Kinderbonus: 500 € pro Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch, maximal zwei Kinder = bis zu 1.000 € extra.

Damit erreicht eine Familie mit zwei Kindern und einem zvE unter 45.000 € den Maximalbetrag von 6.000 € für ein reines Elektroauto. Eine Single-Person mit zvE bis 80.000 € bekommt 3.000 €. Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten exakt dieselbe Bonus-Logik, aber jeweils auf der niedrigeren 1.500-€-Basis — Maximum 4.500 €.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

  • Reine Batterie-Elektroautos (BEV) der Klasse M1 (Pkw)
  • Fahrzeuge mit Range-Extender
  • Plug-in-Hybride mit höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (EAER-City-Wert)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

PHEV- und Range-Extender-Fahrzeuge müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden — danach läuft diese Untergruppe aus, und nur noch reine BEV und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt? Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von höchstens 80.000 € ohne Kinder, 85.000 € mit einem Kind oder 90.000 € mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das zvE beider Personen addiert. Erwerbstätige Kinder im Haushalt zählen nicht zum Haushaltseinkommen. Das Fahrzeug muss 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben.

Wann und wo wird beantragt? Das digitale Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet — bis zur Freischaltung ist die Antragstellung für die E-Auto-Förderung nicht möglich. Identifikation erfolgt zwingend über das BundID-Konto. Nach Portal-Start können Anträge rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung gestellt werden — alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 sind förderfähig, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was läuft parallel? Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bleibt unabhängig bestehen und ist mit der E-Auto-Förderung kombinierbar — sie liefert jährlich rund 270–320 € zusätzlich für Halter reiner Elektroautos. Auch die Wallbox-Förderung zu Hause läuft separat über andere Programme (§ 14a EnWG für reduzierte Netzentgelte, § 35a EStG für Handwerkerlohn).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE)

0 € – 90.000 €

Anzahl Kinder unter 18 mit Kindergeldanspruch (max. 2 berücksichtigt)

0 € – 2 €

Fahrzeug-Antriebsart

BEV (reines Elektroauto) · Range-Extender · Plug-in-Hybrid (PHEV) · Brennstoffzelle

Fahrzeugklasse M1 (Pkw, max. 8+1 Sitze)

Erstzulassung ab 1. Januar 2026

Bereitschaft zur Mindesthaltedauer von 36 Monaten in Deutschland

BundID-Konto vorhanden (zwingend für Antragstellung)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    BundID-Konto einrichten

  2. 02

    Unterlagen sammeln

  3. 03

    Fahrzeug kaufen und auf die antragstellende Person zulassen

  4. 04

    Antrag online stellen, sobald freigeschaltet

  5. 05

    Bescheid und Auszahlung

  6. 06

    Halteverpflichtung einhalten

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich bei meinem Einkommen?
Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: Basis 3.000 € für reine Elektroautos (BEV) oder 1.500 € für Plug-in-Hybride, plus 1.000 € Sozialbonus bei zvE unter 60.000 €, plus weitere 1.000 € bei zvE unter 45.000 €, plus 500 € pro Kind unter 18 (max. zwei). Eine Familie mit zwei Kindern und zvE unter 45.000 € bekommt für ein BEV den Maximalbetrag 6.000 €. Eine Single-Person mit zvE 70.000 € bekommt für ein BEV 3.000 €, für einen PHEV 1.500 €.
Was zählt als zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
Das zvE ist die Summe der zu versteuernden Einkommen aller im Haushalt lebenden antragstellenden Personen plus Ehe- oder Lebenspartner. Bei der Antragstellung werden die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide herangezogen (max. drei Jahre alt) und gemittelt. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im zvE bereits abgezogen — das tatsächliche Brutto kann deutlich höher liegen. Erwerbstätige Kinder im Haushalt zählen nicht mit.
Welche Fahrzeuge werden gefördert — auch Plug-in-Hybride?
Förderfähig sind reine Batterie-Elektroautos (BEV), Fahrzeuge mit Range-Extender, Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 (Pkw). PHEV und Range-Extender müssen entweder höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (EAER-City) bieten — und bis spätestens 30. Juni 2027 zugelassen werden. Danach läuft diese Untergruppe aus.
Wie wird ein Kind für den Kinderbonus nachgewiesen?
Förderrelevant ist ein Kind, das im Haushalt lebt, für das eine Kindergeldberechtigung besteht und das zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nachweis erfolgt über den Kindergeldbescheid, eine Kindergeldbestätigung der Familienkasse oder eine erweiterte Meldebescheinigung — sofern das Kind nicht bereits im Steuerbescheid auftaucht. Maximal zwei Kinder werden berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich das Auto vor 36 Monaten zurückgebe oder verkaufe?
Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten gebunden. Bei vorzeitiger Abmeldung, Verkauf, Umschreibung auf eine andere Person oder Leasing-Rückgabe fordert das BAFA den Zuschuss anteilig zurück — pro fehlendem Monat ein Sechsunddreißigstel. Eine jährliche Halteerklärung kann verlangt werden. Bei Totalschaden oder Diebstahl wird die Förderung nicht zurückgefordert, sofern die Schadensbescheinigung beigebracht wird.
Wann startet das Antragsportal und wo beantrage ich?
Das digitale Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet und ist bis dahin nicht für E-Auto-Anträge nutzbar. Identifikation erfolgt zwingend über das BundID-Konto. Nach Portal-Start können Anträge rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung gestellt werden — alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 sind förderfähig, eine vorherige Förderzusage ist nicht erforderlich.
Kann ich die Förderung mit der THG-Quote kombinieren?
Ja. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein separates Programm und läuft jährlich über THG-Vermarkter (ADAC, EnBW, geld-fuer-eauto.de, CHECK24 etc.). Halter reiner Elektroautos bekommen jährlich rund 270–320 €. Diese Auszahlung ist unabhängig von der einmaligen Kaufförderung des BAFA und mit ihr kombinierbar. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgeschlossen — nur reine BEV.
Werden Gebrauchtwagen oder Leasing-Rückgaben gefördert?
Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig — nur Neuwagen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 auf die antragstellende Person. Leasing-Verträge sind grundsätzlich förderfähig, sofern das Fahrzeug für mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleibt. Endet der Leasing-Vertrag früher, wird die Förderung anteilig zurückgefordert.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    E-Auto-Förderung 2026 (BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  2. [02]
    BAFA — Fördervoraussetzungen (Einkommen, Fahrzeug-Bedingungen, Nachweise)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. [03]
    BAFA — Antrag vorbereiten (Checkliste, Unterlagen)
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  4. [04]
    BundID-Konto einrichten (Pflicht für die spätere Antragstellung)
    id.bund.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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