Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Förderhöhe | 1.500 € – 6.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Die E-Auto-Förderung 2026 ist die Nachfolge des 2023 ausgelaufenen Umweltbonus und richtet sich gezielt an Privathaushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); die federführende Programmverantwortung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Gesamt-Budget umfasst rund 3 Milliarden Euro für die Programmlaufzeit 2026–2029 und soll etwa 800.000 Fahrzeuge fördern.
Wie viel bekomme ich? Die Förderhöhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
- Basisförderung: 3.000 € für reine Elektroautos (BEV), 1.500 € für Plug-in-Hybride / Range-Extender.
- Sozialbonus: zusätzlich 1.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 € liegt, und nochmals 1.000 € bei unter 45.000 €.
- Kinderbonus: 500 € pro Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch, maximal zwei Kinder = bis zu 1.000 € extra.
Damit erreicht eine Familie mit zwei Kindern und einem zvE unter 45.000 € den Maximalbetrag von 6.000 € für ein reines Elektroauto. Eine Single-Person mit zvE bis 80.000 € bekommt 3.000 €. Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten exakt dieselbe Bonus-Logik, aber jeweils auf der niedrigeren 1.500-€-Basis — Maximum 4.500 €.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
- Reine Batterie-Elektroautos (BEV) der Klasse M1 (Pkw)
- Fahrzeuge mit Range-Extender
- Plug-in-Hybride mit höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (EAER-City-Wert)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
PHEV- und Range-Extender-Fahrzeuge müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden — danach läuft diese Untergruppe aus, und nur noch reine BEV und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind förderfähig.
Wer ist antragsberechtigt? Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von höchstens 80.000 € ohne Kinder, 85.000 € mit einem Kind oder 90.000 € mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das zvE beider Personen addiert. Erwerbstätige Kinder im Haushalt zählen nicht zum Haushaltseinkommen. Das Fahrzeug muss 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben.
Wann und wo wird beantragt? Das digitale Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet — bis zur Freischaltung ist die Antragstellung für die E-Auto-Förderung nicht möglich. Identifikation erfolgt zwingend über das BundID-Konto. Nach Portal-Start können Anträge rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung gestellt werden — alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 sind förderfähig, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was läuft parallel? Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bleibt unabhängig bestehen und ist mit der E-Auto-Förderung kombinierbar — sie liefert jährlich rund 270–320 € zusätzlich für Halter reiner Elektroautos. Auch die Wallbox-Förderung zu Hause läuft separat über andere Programme (§ 14a EnWG für reduzierte Netzentgelte, § 35a EStG für Handwerkerlohn).
Passt E-Auto-Förderung 2026 (BAFA) zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE)
0 € – 90.000 €
Anzahl Kinder unter 18 mit Kindergeldanspruch (max. 2 berücksichtigt)
0 € – 2 €
Fahrzeug-Antriebsart
BEV (reines Elektroauto) · Range-Extender · Plug-in-Hybrid (PHEV) · Brennstoffzelle
Fahrzeugklasse M1 (Pkw, max. 8+1 Sitze)
Erstzulassung ab 1. Januar 2026
Bereitschaft zur Mindesthaltedauer von 36 Monaten in Deutschland
BundID-Konto vorhanden (zwingend für Antragstellung)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
BundID-Konto einrichten
- 02
Unterlagen sammeln
- 03
Fahrzeug kaufen und auf die antragstellende Person zulassen
- 04
Antrag online stellen, sobald freigeschaltet
- 05
Bescheid und Auszahlung
- 06
Halteverpflichtung einhalten
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich bei meinem Einkommen?
Was zählt als zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
Welche Fahrzeuge werden gefördert — auch Plug-in-Hybride?
Wie wird ein Kind für den Kinderbonus nachgewiesen?
Was passiert, wenn ich das Auto vor 36 Monaten zurückgebe oder verkaufe?
Wann startet das Antragsportal und wo beantrage ich?
Kann ich die Förderung mit der THG-Quote kombinieren?
Werden Gebrauchtwagen oder Leasing-Rückgaben gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]E-Auto-Förderung 2026 (BAFA) — Offizielle Programmseitebafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]BAFA — Fördervoraussetzungen (Einkommen, Fahrzeug-Bedingungen, Nachweise)bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [03]BAFA — Antrag vorbereiten (Checkliste, Unterlagen)bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [04]BundID-Konto einrichten (Pflicht für die spätere Antragstellung)id.bund.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle