BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund Aktuell bis 15.10.2026

Laden im Mehrparteienhaus – Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, kommunale Gesellschaften und andere Eigentümer großer Wohnbestände können über diesen wettbewerblichen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern erhalten. Je Stellplatz gelten Höchstbeträge von 1.300, 1.500 oder 2.000 Euro, je Unternehmen höchstens 30 Millionen Euro. Anträge sind bis zum 15. Oktober 2026 möglich und werden nach Fristende in einem Punkteverfahren bewertet.

Förderung höchstens
2.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderung bis zu 2.000 €
Förderquote bis 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen mit Typ-2- oder CCS-Anschluss, die mit mindestens 11 und höchstens 22 kW laden können. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb der Anlagen. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorverkabelt werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden.

Schnell-Check

Passt Laden im Mehrparteienhaus zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Der Aufruf richtet sich vorrangig an Unternehmen mit großen Wohnbeständen, steht aber auch KMU, Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften offen, etwa wenn eine Förderung über der De-minimis-Grenze gebraucht wird.

Gefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben.

Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung.

Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen, die technisch mit mindestens 11 kW und höchstens 22 kW laden können und intelligentes Lademanagement unterstützen.

Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken.

Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 WohneinheitenGefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben.
Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze werden vorverkabeltJe Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung.
Ladeeinrichtung mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und 11 bis 22 kW LadeleistungGefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen, die technisch mit mindestens 11 kW und höchstens 22 kW laden können und intelligentes Lademanagement unterstützen.
Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren EnergienDer Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken.
Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021.
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %2.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Je Stellplatz ist der Zuschuss auf einen Höchstbetrag begrenzt: ohne installierten Ladepunkt 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt 1.500 EUR und bei einem technisch bidirektional ladefähigen Ladepunkt 2.000 EUR. Pro Unternehmen ist die Förderung auf maximal 30 Millionen EUR begrenzt, verbundene Unternehmen eingeschlossen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens; einmal vor Abschluss können für bereits durchgeführte Maßnahmen bis zu 90 Prozent der bewilligten Mittel nach Baufortschritt abgerufen werden, wenn für die betreffenden Häuser mindestens die Vorverkabelung vorliegt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Laden im Mehrparteienhaus
2.857 €

Förderfähig sind max. 2.857 €

Rechnerische Schätzung
2.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten2.857 €
  • Förderfähige Basis2.857 €
  • Zuschuss– 2.000 €
  • Dein Eigenanteil857 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Projektumfang festlegen

    Legen Sie fest, für welche Mehrparteienhäuser und wie viele Stellplätze Vorverkabelung und Ladepunkte vorgesehen sind. Je Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze elektrifiziert werden.

  2. 02

    Kostenvoranschläge und Unterlagen zusammenstellen

    Ein Kostenvoranschlag über alle Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen muss bei Antragstellung vorliegen. Dazu kommen Objektliste, Handelsregisterauszug, Nachweis der Zeichnungsbefugnis und gegebenenfalls die Liste verbundener Unternehmen.

  3. 03

    Antrag bis 15. Oktober 2026 im Förderportal einreichen

    Im Portal registrieren, ein Projekt im wettbewerblichen Aufruf anlegen und den Antrag einreichen; danach folgt die Identifizierung per qualifizierter elektronischer Signatur. Eine geringere Fördersumme als den Höchstbetrag können Sie bereits im Antrag festlegen.

  4. 04

    Bewertung und Bescheid abwarten, dann beauftragen

    Nach Fristende werden alle Anträge nach Punkten bewertet. Aufträge erst nach der Bewilligung vergeben; die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten nach Beginn des Umsetzungszeitraums erfolgen.

  5. 05

    Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

    Das Vorhaben ist innerhalb von 24 Monaten ab Bescheid umzusetzen. Für die Auszahlung reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom ausführenden Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt ein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnungsunternehmen?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Je Stellplatz gelten Höchstbeträge von 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR bei einem bidirektional ladefähigen Ladepunkt. Pro Unternehmen ist die Förderung auf maximal 30 Millionen EUR begrenzt.
Welche Ladeeinrichtungen werden gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeeinrichtungen mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und einer maximalen Ladeleistung von 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig.
Wie läuft das wettbewerbliche Verfahren ab?
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens; eine Bewilligung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Die Antragstellung ist vom 15. April 2026 bis zum 15. Oktober 2026 möglich.
Kann ich Mittel vor der Umsetzung abrufen?
Grundsätzlich wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Einmal vor dem Abschluss können Sie für bereits durchgeführte Maßnahmen bis zu 90 Prozent der bewilligten Mittel entsprechend dem Baufortschritt abrufen. Voraussetzung ist, dass für die betreffenden Häuser mindestens die Vorverkabelung vorliegt.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder solche, die Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden. Nicht gefördert werden außerdem gewerblich genutzte Stellplätze und Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge ausgewählt?
Nach einem Punktesystem: Die beantragte Förderung je Stellplatz im Verhältnis zum Höchstbetrag zählt 70 Prozent, der Anteil der Ladepunkte an den elektrifizierten Stellplätzen 15 Prozent, der Anteil elektrifizierter an allen Stellplätzen 10 Prozent und der Anteil der Stellplätze von Bewohnern mit Wohnberechtigungsschein 5 Prozent. Bei Gleichstand wird der zuerst eingegangene Antrag besser bewertet.
Wie wird die Förderung je Stellplatz berechnet?
Gefördert wird der niedrigere Wert aus 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und dem Höchstbetrag je Stellplatz. Bei zehn Stellplätzen mit bidirektionalem Ladepunkt und 25.000 Euro Ausgaben sind das 17.500 Euro, bei 40.000 Euro Ausgaben 20.000 Euro.
Lohnt es sich, weniger als den Höchstbetrag zu beantragen?
Ein niedrigerer Förderbetrag je Stellplatz verbessert die Einstufung im wettbewerblichen Verfahren. Die im Antrag angegebene Fördersumme legt dann aber zugleich die maximale Förderquote und den maximal auszahlbaren Betrag fest.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus – Unternehmen mit großen Wohnbeständen — Offizielle Programmseite
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    Förderaufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen (PDF)
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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