Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderung | bis zu 2.000 € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen mit Typ-2- oder CCS-Anschluss, die mit mindestens 11 und höchstens 22 kW laden können. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb der Anlagen. Der Stellplatz muss zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten gehören und im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern genutzt werden. Je Haus müssen mindestens 6 Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorverkabelt werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten | Gefördert wird nur an Gebäuden im Bestand, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und mindestens drei Wohneinheiten haben. |
| Mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze werden vorverkabelt | Je Haus sind mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze vorzuverkabeln. Wird die Quote in der Umsetzung nicht erreicht, entfällt die Förderung. |
| Ladeeinrichtung mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und 11 bis 22 kW Ladeleistung | Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen, die technisch mit mindestens 11 kW und höchstens 22 kW laden können und intelligentes Lademanagement unterstützen. |
| Betrieb des Ladepunkts ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien | Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, zum Beispiel über einen Ökostromvertrag, eine eigene Photovoltaikanlage oder Herkunftsnachweise, die den Ladestrom bilanziell abdecken. |
| Kein Bauantrag für das Gebäude nach dem 24.03.2021 | Ausgeschlossen sind Häuser, für die bereits nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Pflicht zur Ladeinfrastruktur besteht, also Häuser mit Bauantrag nach dem 24. März 2021. |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 2.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Je Stellplatz ist der Zuschuss auf einen Höchstbetrag begrenzt: ohne installierten Ladepunkt 1.300 EUR, mit installiertem Ladepunkt 1.500 EUR und bei einem technisch bidirektional ladefähigen Ladepunkt 2.000 EUR. Pro Unternehmen ist die Förderung auf maximal 30 Millionen EUR begrenzt, verbundene Unternehmen eingeschlossen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens; einmal vor Abschluss können für bereits durchgeführte Maßnahmen bis zu 90 Prozent der bewilligten Mittel nach Baufortschritt abgerufen werden, wenn für die betreffenden Häuser mindestens die Vorverkabelung vorliegt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.857 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.857 €
- Förderfähige Basis2.857 €
- Zuschuss– 2.000 €
- Dein Eigenanteil857 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Projektumfang festlegen
Legen Sie fest, für welche Mehrparteienhäuser und wie viele Stellplätze Vorverkabelung und Ladepunkte vorgesehen sind. Je Haus müssen mindestens sechs Stellplätze und 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze elektrifiziert werden.
- 02
Kostenvoranschläge und Unterlagen zusammenstellen
Ein Kostenvoranschlag über alle Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen muss bei Antragstellung vorliegen. Dazu kommen Objektliste, Handelsregisterauszug, Nachweis der Zeichnungsbefugnis und gegebenenfalls die Liste verbundener Unternehmen.
- 03
Antrag bis 15. Oktober 2026 im Förderportal einreichen
Im Portal registrieren, ein Projekt im wettbewerblichen Aufruf anlegen und den Antrag einreichen; danach folgt die Identifizierung per qualifizierter elektronischer Signatur. Eine geringere Fördersumme als den Höchstbetrag können Sie bereits im Antrag festlegen.
- 04
Bewertung und Bescheid abwarten, dann beauftragen
Nach Fristende werden alle Anträge nach Punkten bewertet. Aufträge erst nach der Bewilligung vergeben; die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten nach Beginn des Umsetzungszeitraums erfolgen.
- 05
Umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Das Vorhaben ist innerhalb von 24 Monaten ab Bescheid umzusetzen. Für die Auszahlung reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und das vom ausführenden Elektrobetrieb unterschriebene Ergänzungsblatt ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnungsunternehmen?
Welche Ladeeinrichtungen werden gefördert?
Wie läuft das wettbewerbliche Verfahren ab?
Kann ich Mittel vor der Umsetzung abrufen?
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nach welchen Kriterien werden die Anträge ausgewählt?
Wie wird die Förderung je Stellplatz berechnet?
Lohnt es sich, weniger als den Höchstbetrag zu beantragen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Laden im Mehrparteienhaus – Unternehmen mit großen Wohnbeständen — Offizielle Programmseiteladen-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr
- [03]Förderaufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen (PDF)laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.