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Zuschuss Land

BioMeth Bayern

BioMeth Bayern ist ein Zuschussprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für neue Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- und Biomethanleitungen. Gefördert werden Neuinvestitionen ab einer Rohgasaufbereitungskapazität von 350 oder 700 Normkubikmetern pro Stunde und Leitungen ab mindestens 300 Meter Länge; die Anlage muss in Bayern stehen. Seit dem 2. August 2026 besteht ein Antragstopp beim Technologie- und Förderzentrum in Straubing; die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das neue Förderprogramm BioMeth Bayern unterstützt den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit durch die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen. Diese Anlagen stellen Biomethan bereit, das als Kraftstoff, zur Einspeisung in das Erdgasnetz oder für die Wärmeerzeugung genutzt werden kann.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Anlage in Bayern
Neuinvestition oder Umrüstung
Erfüllt minimale Kapazitätsanforderungen

Was bekommst du konkret?

Das Programm fördert Neuinvestitionen in Biogasaufbereitungsanlagen ab bestimmten Rohgasaufbereitungskapazitäten (350 oder 700 Normkubikmeter pro Stunde) sowie Neuinvestitionen in Biogas- und Biomethanleitungen ab mindestens 300 Meter Länge.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstopp seit dem 2. August 2026: Beim Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) in Straubing können keine Förderanträge mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, Voraussetzung war eine zuvor durchgeführte Projektbesprechung. Die Förderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus; nach Angabe des TFZ ist beabsichtigt, das Förderprogramm in angepasster Form fortzusetzen. Projektbesprechungen werden ab sofort auf eine neue Förderperiode ausgerichtet, neue Termine werden rechtzeitig vor deren Start angeboten.

Häufige Fragen

Was wird durch BioMeth Bayern gefördert?
Gefördert werden Neuinvestitionen in Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen mit definierten Mindestrufen hinsichtlich Kapazität und Leitungslänge.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Seit dem 2. August 2026 besteht ein Antragstopp: Beim TFZ in Straubing können keine Förderanträge mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, nach einer Projektbesprechung am TFZ. Die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus; eine Fortsetzung in angepasster Form ist nach Angabe des TFZ beabsichtigt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BioMeth Bayern — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  2. [02]
    Merkblätter und Antragsunterlagen — TFZ Straubing
    tfz.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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