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Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum in Bayern

Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.

Zuständig
BayernLabo
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber BayernLabo
Förderhöhe ab 15.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm fördert der Freistaat Bayern Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Bau und Erwerb von Eigenwohnraum durch ein befristet zinsverbilligtes Darlehen und einen Kinderzuschuss. Förderfähig sind Neubau, Erst- und Zweiterwerb sowie Erweiterung oder Veränderung bestehenden Wohnraums (Anbau, Aufstockung, Dachboden- oder Kellerausbau, Umbau zu neuem Wohnraum). Der geförderte Wohnraum muss selbstgenutzt und angemessen groß sein.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze (nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen)
Wohnraum wird vom Antragsteller selbst genutzt
Wohnraum liegt im Freistaat Bayern
Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss
Kinder im Haushalt (5.000 EUR Zuschuss pro Kind)
Geförderter Wohnraum ist angemessen groß
Bei Erwerb: Käufer und Verkäufer nicht in gerader Linie verwandt
Selbstnutzung des geförderten Wohnraums für die Dauer der Zinsbindung (Belegungsbindung)
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Einkommensgrenze prüfen

    Alle Einkommen der im Haushalt lebenden Personen werden zusammengezählt, dann Pauschalen, Freibeträge und weitere Beträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter der Einkommensgrenze, kann ein Förderantrag gestellt werden.

  2. 02

    Antrag vor Baubeginn bei der Bewilligungsstelle stellen

    Der Antrag muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten) gestellt werden. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte.

  3. 03

    Unterlagen einreichen

    Letzte Einkommensteuererklärung, Verdienst- oder Rentenbescheinigung, Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Sparguthaben, Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten.

  4. 04

    Individuellen Förderantrag prüfen lassen

    Die Bewilligungsstelle überprüft jeden Förderantrag individuell und entscheidet eigenverantwortlich über die Genehmigung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums, mindestens 15.000 EUR (Bagatellgrenze). Der Betrag wird auf 100 EUR gerundet.
Wie hoch ist der Kinderzuschuss?
5.000 EUR je Kind, gewährt ergänzend zum zinsverbilligten Darlehen. Der Zuschuss kann auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Neubau, Erst- und Zweiterwerb sowie Erweiterung bestehenden Wohnraums (Anbau, Aufstockung, Dachboden- oder Kellerausbau, Umbau zu neuem Wohnraum).
Welche Zinsbindung ist möglich?
Wahlmöglichkeit zwischen 10 oder 15 Jahren Zinsbindung. Nach Ablauf wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. Tilgung beträgt 2,00 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem 2. Jahr.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle — in der Regel im Landratsamt oder beim jeweils zuständigen Referat in kreisfreien Städten. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vorliegen.
Werden auch Anbau, Aufstockung oder Dachausbau gefördert?
Ja. Wer bereits ein Gebäude besitzt und es erweitern oder verändern möchte, kann über die Wohnraumförderung der BayernLabo befristet zinsverbilligte Darlehen nutzen, etwa für einen seitlichen Anbau, eine Aufstockung des Gebäudes oder den Ausbau eines bisher nicht genutzten Dachbodens oder Kellers zu neuem Wohnraum.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayVwV)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageBayernLabo
  3. [03]
    Aktuelle Zinsinformation Eigenwohnraum
    bayernlabo.dePrimärquelleBayernLabo
  4. [04]
    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
    stmb.bayern.dePrimärquelleBayernLabo

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum mit Fokus auf Bayern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.