Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie |
Worum geht es?
Ziel der staatlichen Förderung ist es, Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Gefördert werden Familienurlaube zur Erholung in Familienferienstätten, die im amtlichen Verzeichnis (Anhang 1) aufgeführt sind, sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Vorträge, Seminare, Schulungen), ausgestaltet als Wochenendseminare. Berücksichtigungsfähig sind nur Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern, deren Familiennettoeinkommen unterhalb der Einkommenshöchstgrenzen liegt. Beim Bezug von Leistungen nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld entfällt die Einkommensprüfung.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Hauptwohnsitz in Bayern
Familiennettoeinkommen unterhalb der Einkommenshöchstgrenze
Mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
Häufige Fragen
Wer kann die Familienerholung in Bayern beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss zum Familienurlaub?
Wie lange darf der geförderte Aufenthalt dauern?
Muss ich mein Einkommen immer nachweisen?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Zentrum Bayern Familie und Soziales (Bewilligungsbehörde)zbfs.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Diese Seite zeigt Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern) mit Fokus auf Bayern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.