Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
| Förderhöhe | 3.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Freistaat Bayern setzt im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz zur Fachkräftegewinnung: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Weiterbildungsabschluss einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Erfolgreiche Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie (oder gleichgestellter Abschluss)
Prüfung in Bayern abgelegt
Bei Externen-/Übersetzerprüfung: Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern
Häufige Fragen
Wie hoch ist der bayerische Meisterbonus?
Muss ich den Meisterbonus beantragen?
Welche Abschlüsse sind begünstigt?
Wann wird der Bonus ausgezahlt?
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Unsere Quellen
- [01]Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- [02]Meisterbonus (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)las.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern – Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Diese Seite zeigt Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern) mit Fokus auf Bayern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.