BundesBonus
Gemeinde Filderstadt, Stadt · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Dein Stadt-Bonus

KfW 458 Heizungsförderung in Filderstadt, Stadt 550 € Pauschale je Heizungsanlage · Antrag nach Einbau

Stadt-Programm im Detail

Filderstadt zahlt im städtischen Klimaschutz-Förderprogramm 2026/2027 für jede förderfähige Heizungsanlage einen pauschalen Zuschuss von 550 €. Die Pauschale hängt weder von der Heizleistung noch vom Kaufpreis ab, überschreitet aber nie die tatsächlich angefallenen Ausgaben. Der Betrag ist fest und wird nicht je Kilowatt oder prozentual berechnet.

Was ist förderfähig

Gefördert wird die private Neuanschaffung einer Wärmepumpe oder einer vergleichbaren klimafreundlichen Heizungsanlage, die eine fossil betriebene Heizung (Öl-, Kohle- oder Gasheizung) in Filderstadt ersetzt. Ein Einbau ohne fossile Altanlage ist damit nicht abgedeckt. Die Anlage muss in einem Wohngebäude auf Filderstädter Gemarkung verbaut sein.

Wer ist antragsberechtigt

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die (Mit-)Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Hausverwaltung sind. Mieter führt die Richtlinie beim Wärmepumpen-Baustein nicht auf — beim Balkonkraftwerk und beim Regenwasserspeicher nennt sie sie ausdrücklich. Wer als Mieter investieren möchte, fragt deshalb vorab beim Amt für Klimaschutz nach (Telefon 0711 7003-1213).

Antragsweg pro Stadt

  • Zahlungsnachweis

  • Kopie der Installationsrechnung der Heizungsanlage

  • Fachunternehmererklärung

  • Foto der alten Heizungsanlage vor dem Ausbau

  • Foto der neuen Heizungsanlage nach dem Einbau

Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Programm hat ein Gesamtbudget von 120.000 € pro Jahr für 2026 und 2027, verteilt auf alle Bausteine; wie viel davon auf die Wärmepumpe entfällt, nennt die Stadt nicht. Sind die Mittel erschöpft, werden Antragsteller informiert und rücken nach, falls später Geld frei wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und bei einer gravierenden Änderung der Finanzlage darf die Stadt das Programm stoppen.

Stack-Logik mit KfW 458

Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass der Zuschuss zusätzlich zu anderen öffentlichen Fördermitteln (genannt wird die Bundesförderung BEG) gewährt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Summe aller in Anspruch genommenen öffentlichen Fördermittel höchstens 60 % der Investitionskosten beträgt. Das sonst geltende Doppelförderungs-Verbot der Richtlinie nimmt die Wärmepumpe aus. Wer mit der KfW-Förderung allein schon diese 60 % erreicht, erfüllt die Voraussetzung für die Stadt-Pauschale nicht. Der Stadt-Zuschuss kommt erst nach dem Einbau, die KfW-Zusage muss dagegen vor Vorhabenbeginn beantragt sein — beide Anträge laufen also zeitlich getrennt.

Häufige Fragen für Filderstadt

  • Wie viel zahlt Filderstadt für eine Wärmepumpe? Pauschal 550 € je förderfähiger Heizungsanlage, unabhängig von der Leistung.

  • Wärmepumpe schon eingebaut — zu spät? Nein, wenn die Anlage 2026 oder 2027 in Betrieb ging: Der Antrag wird ausdrücklich nach der Umsetzung gestellt und muss bis zum 15.12.2027 vollständig bei der Stadt sein.

  • Gilt das auch für den Neubau? Nein, gefördert wird der Ersatz einer fossil betriebenen Heizung.

  • Darf ich zusätzlich KfW 458 nutzen? Ja, solange alle öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 % der Investitionskosten betragen.

  • Darf ich die Anlage verkaufen? Der Wiederverkauf einer geförderten Anlage ist 36 Monate ab Antragstellung untersagt.

Plus: Bundes-Hebel zum Stapeln

Zuschuss · bis 80 % Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen in bestehenden Wohngebäuden. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau

Zuständige Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle KfW-Förderungen 2026 im Register .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Plus: KfW 458 als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Filderstadt, Stadt kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden. Für Privatpersonen läuft die Heizungsförderung über die KfW (Produkt 458); andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch fördert das BAFA.

Gefördert werden:

  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen (gefördert werden die Investitionsmehrkosten)
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Bei Wärmepumpen-Hybridheizungskompaktgeräten, die eine Wärmepumpe und einen nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger wie eine Gas-Brennwertheizung in einem Gerät kombinieren, ist nur der Wärmepumpen-Anteil förderfähig — pauschal 65 % der Gesamtausgaben. Reine Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.

Schnell-Check

Passt KfW 458 zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Maßgeblich ist der Bauantrag bzw. die Bauanzeige: Er muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer — selbstnutzend oder vermietend — sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Ist im Grundbuch eine GbR oder juristische Person eingetragen, gilt KfW 459. Mieter und Nießbrauchberechtigte können nicht beantragen.

Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.

Förderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 % statt 30 % (bei Ursprung der Wärmepumpe in der Union zuzüglich 15 Prozentpunkten Wertschöpfungs-Bonus); für die übrigen Heizungstechniken bleibt es bei 30 %.

Gestaffelter Zusatzbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 in der selbstgenutzten Hauptwohneinheit steigen die Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).

Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), 15.000 € je Wohneinheit 2–6, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Liegt der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Wohngebäudes bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück?Maßgeblich ist der Bauantrag bzw. die Bauanzeige: Er muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten gelten andere Förderwege (z. B. KfW 297/298).
Du bist Eigentümer der ImmobilieAntragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer — selbstnutzend oder vermietend — sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Ist im Grundbuch eine GbR oder juristische Person eingetragen, gilt KfW 459. Mieter und Nießbrauchberechtigte können nicht beantragen.
Antrag vor Vorhabensbeginn (Liefervertrag nur mit Förder-Bedingung)Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden. Der Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage ist Pflichtbestandteil des Antrags.
Geplante neue HeizungsartFörderfähig sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 % statt 30 % (bei Ursprung der Wärmepumpe in der Union zuzüglich 15 Prozentpunkten Wertschöpfungs-Bonus); für die übrigen Heizungstechniken bleibt es bei 30 %.
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür alle Antragsberechtigten, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften; Beträge für die erste Wohneinheit (28.000 € förderfähige Kosten)30 %8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonusnur Selbstnutzer, beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, die fachgerecht demontiert und entsorgt wird; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er16 %4.480 €
Einkommensbonusnur Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; mit mindestens einem Kind unter 18 (Familienzuschlag) liegen die Grenzen 10.000 € höher40 %11.200 €
ObergrenzeGrund- und Bonusförderung zusammen, je Wohneinheit70 %19.600 €
Obergrenze bei geringem Einkommenfür Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €)80 %22.400 €

Wie hoch fällt dein KfW-458-Zuschuss aus?

Deine Situation
Dein Zuschuss von KfW 458
7.500 €
entspricht 30 % von 25.000 €
Dein Eigenanteil
17.500 €
So setzt sich die Quote zusammen
✓Grundförderung
+30 %
○Klima-Geschwindigkeit
+16 %
○Einkommensbonus
+0 %

Erste Plausibilitätsrechnung, verbindlich ist der KfW-Förderbescheid. Rechenweg ausführlich

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

    Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, erstellt die BzA — mit geplanter Heizung, förderfähigen Gesamtkosten und Bestätigung der Technischen Mindestanforderungen.

    EEE-Berater finden
  2. 02

    Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen

    Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen — zwingend mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage und mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum.

    Handwerkersuche (ZVSHK)
  3. 03

    Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen

    Im Portal registrieren, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) wählen und den Antrag mit BzA und hochgeladenem Vertrag stellen — zwingend vor dem Vorhabensbeginn.

    Zu „Meine KfW"
  4. 04

    Zusage abwarten, dann einbauen

    Nach Erhalt der Zusage kann sofort gestartet werden — ab jetzt läuft der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten für die vollständige Umsetzung.

  5. 05

    BnD + Rechnungen einreichen

    Nach Abschluss erstellt der Experte für Energieeffizienz oder der Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Im Kundenportal identifizieren, BnD und Rechnungen hochladen — die Auszahlung folgt nach positiver Prüfung direkt aufs Konto.

    Auszahlung beantragen

Wo stellst du den Antrag in Filderstadt, Stadt?

Als lokale Anlaufstelle ist für Filderstadt, Stadt Stadt Filderstadt hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Filderstadt, Stadt ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg. Die Einwohnerzahl liegt bei 46.243. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08116077.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Enthält er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage, ist er sogar Voraussetzung für den Antrag. Ohne diese Bedingung gilt schon der Vertragsabschluss als Vorhabensbeginn — dann ist eine Förderung für dieses Vorhaben ausgeschlossen. Die Bedingung nachträglich in einen geschlossenen Vertrag aufzunehmen, lässt die KfW nicht zu. Deshalb vor der Unterschrift mit dem Handwerker die Förder-Bedingung vereinbaren.
Kann ich den Einkommensbonus (bis +40 %) auch als Mieter bekommen?
Nein, die Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer — der gestaffelte Einkommensbonus (40/30/10 % je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €) zusätzlich nur an selbstnutzende Eigentümer. Mieter können die Förderung nicht beantragen. Vermieter können den Einkommensbonus nicht beanspruchen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss tatsächlich?
Für Anträge seit dem 21.07.2026 werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten angerechnet. Beim Standard-Cap von 70 % sind das bis zu 19.600 € Zuschuss; Selbstnutzer mit geringem Einkommen erreichen mit der 80-%-Obergrenze bis zu 22.400 €. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit 2–6 und 8.000 € ab der siebten hinzu.
Brauche ich wirklich einen Energieeffizienz-Experten?
Nicht zwingend einen Energieeffizienz-Experten: Beim Heizungstausch kann auch der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Ohne eine der beiden Rollen geht es aber nicht — die BzA ist die Grundlage der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW".
Was ändert sich 2027 bei der Förderung von Wärmepumpen?
Die Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 sieht ab dem ersten Quartal 2027 drei Änderungen vor. Erstens sinkt die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 %; hat die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union, kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu. Zweitens wird der Einbau einer Anlage zur Wärmeerzeugung nicht mehr gefördert, wenn das Gebäude bereits mit einer Anlage nach Nr. 5.3 Buchstabe a bis f oder j versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde; der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln in bivalenten Systemen bleibt förderfähig. Drittens werden beim Austausch einer vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommenen Anlage zur dezentralen Wärmeerzeugung nach Nr. 5.3 Buchstaben a bis f und j pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Das KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) nennt diese Änderungen noch nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]
  4. [04]
    FAQ Heizungsförderung — Häufig gestellte Fragen
    energiewechsel.deFachartikelBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  5. [05]
    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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